1.085 Anwälte für BAföG | Seite 46

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Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Hommel
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Hommel
Rechtsanwalt Harald Hommel, Koblenzer Str. 24, 57072 Siegen 6743.9911595038 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Hommel ist Ihr kompetenter Partner im Bereich BAföG
aus 119 Bewertungen 5 Sterne reichen nicht aus. Herr Hommel ist ein ausgezeichneter Anwalt für Arbeitsrecht. Seine professionelle Beratung … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechts -und Fachanwältin Zemfira Dlovani
Kanzlei Zemfira Dlovani, Kastorpfaffenstr. 5-7, 56068 Koblenz 6745.5273319082 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechts -und Fachanwältin Zemfira Dlovani - Ihr juristischer Beistand im Bereich BAföG
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianca Geiß
sehr gut
Kanzlei Bianca Geiß, Manetstraße 85, 13053 Berlin 6978.6749347013 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Bianca Geiß ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich BAföG
aus 17 Bewertungen Frau Geiß hat mir mit ihrer Hilfe bei Seite gestanden! 2 Probleme, 2 Erfolge! Es ist schon besser sich in die Hände … (05.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Pascal Flake
Kanzlei Pascal Flake, Kasseler Str. 40-42, 34308 Bad Emstal 6800.1759509525 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Pascal Flake ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich BAföG
aus 7 Bewertungen Sehr kompetent und hat sich für die Beratung viel Zeit genommen. (22.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Ralf Troeger
Rechtsanwalt Dr. jur. Ralf Troeger
Dr. Troeger & Schultz Rechtsanwälte · Fachanwälte, Kornmarkt 12, 39576 Hansestadt Stendal 6880.1510740881 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Beamtenrecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich BAföG beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Ralf Troeger

Rechtstipps von Anwälten zum Thema BAföG

Fragen und Antworten

  • BAföG: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema BAföG umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema BAföG und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • BAföG: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit BAföG sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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§ 3 Abs. 1 SGB I räumt jedem das soziale Recht auf eine individuelle Förderung seiner Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden Ausbildung ein, wenn ihm hierfür die erforderlichen Mittel fehlen.

Dies wird durch die Ausbildungsförderung des BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) erreicht, da durch diese Sozialleistung Menschen die Möglichkeit gegeben wird, eine angemessene Ausbildung zu erwerben. Auch bei finanziell schwach Gestellten soll dadurch die Chancengleichheit bei der Ausbildung gewährleistet und die Inanspruchnahme der Bildungseinrichtungen sichergestellt werden.

Voraussetzung für die Gewährung von BAföG-Leistungen ist der Aufnahme einer förderungsfähigen Ausbildung gemäß § 2 BAföG, wie z.B. der Besuch von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Abendschulen, Hochschulen etc. Vorrangig wird die Erstausbildung und nur in Ausnahmefällen eine Zweitausbildung gefördert.

Weitere Voraussetzung für Leistungen nach dem BAföG ist die Bedürftigkeit des Auszubildenden, der die Kosten für seinen Lebensunterhalt und die Ausbildung nicht mit eigenem Einkommen und Vermögen bzw. Einkommen und Vermögen des Ehegatten oder der Eltern decken kann. Die BAföG-Leistungen werden während der Ausbildungsdauer einschließlich eventuell unterrichtsfreier Zeiten gezahlt. Zuständig sind die BAföG-Ämter, die meist bei den Kreisverwaltungsbehörden oder auch bei den Studentenwerken eingerichtet sind.

Das BAföG wird bei Schülern als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bei Studenten an höheren Fachschulen (Berufsfachschulen, Fachhochschulen), Akademien und Hochschulen dagegen nur noch zu 50 % als rückzahlungsfreier Zuschuss und zu 50 % als unverzinsliches Darlehen gewährt. Für Bewilligungszeiträume ab dem 01.10.2002 ist die Gesamtdarlehensbelastung auf 10.000 € begrenzt. Damit sollen einkommensschwache Studienanfänger bei Höchstförderung nicht durch eine unübersehbare Schuldenlast davon abgehalten werden, BAföG zu beantragen. Die Dauer des Bezugs ist zeitlich auf Förderungshöchstgrenzen, bezogen auf die Art der Ausbildung, begrenzt. Mit dem sogenannten „Meister–BAföG „ werden nicht akademische Aufstiegsfortbildungen z.B. zum Industrie- oder Handwerksmeister nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) gefördert.

Besonderer Vorteil: Die BAföG-Leistungen sind steuerfrei gemäß § 3 Nr. 11 EStG.

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