3.437 Anwälte für Betreutes Wohnen | Seite 144

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Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Leschniok
Rechtsanwalt Stefan Leschniok
Kanzlei Dr. Klaus-P. Budke, Harsewinkelgasse 19, 48143 Münster 6663.1529909732 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Leschniok im Bereich Betreutes Wohnen betreutes Wohnen bietet Beratung und Vertretung
(14.12.2023) Ich wurde von Herrn Leschniok vertreten und kann nur positiv berichten: Sehr nett, kompetent und zuverlässig. Vielen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Doreen Hanke
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Doreen Hanke, Neustädtischer Markt 28, 14776 Brandenburg an der Havel 6932.404049113 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Betreutes Wohnen betreutes Wohnen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Doreen Hanke gerne zur Verfügung
aus 43 Bewertungen Sehr geehrte Frau Hanke, im Namen unseres Vereins möchten wir uns bei Ihnen für den langen Weg zur Klärung einer … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Axel Plutte
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Axel Plutte
Dr. Plutte & Mettlach-Plutte, Romberg 9, 51381 Leverkusen 6673.8961741418 km
Ergänzung: Rechtsanwalt seit 1985
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Axel Plutte ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Betreutes Wohnen betreutes Wohnen
aus 55 Bewertungen Wir haben erstmals die Hilfe und Unterstützung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen müssen, obwohl es sich um einen … (30.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Theil
sehr gut
Anwaltskanzlei Theil, Bergstraße 12, 70186 Stuttgart 6932.8421480328 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Maklerrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Betreutes Wohnen betreutes Wohnen hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Simone Theil
aus 14 Bewertungen Dank Frau Theil konnte ein Schadenersatz für eine heruntergewirtschaftete Wohnung eingeklagt werden. Wieder einmal … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christof Kordik
Kanzlei Kordik, Hauptstraße 67, 25462 Rellingen 6705.0460226841 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Christof Kordik für Rechtsfragen rund um den Bereich Betreutes Wohnen betreutes Wohnen

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Betreutes Wohnen

Fragen und Antworten

  • Betreutes Wohnen: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Betreutes Wohnen sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Betreutes Wohnen: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Betreutes Wohnen umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Betreutes Wohnen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Betreutes Wohnen beschreibt spezielle Wohnformen insbesondere für alte Menschen, aber auch für Menschen mit Krankheit oder Behinderung sowie auffällige Jugendliche. Dabei wird neben dem eigentlichen Wohnen noch eine Art von Betreuung durch Pflegekräfte, Sozialarbeiter oder Erzieher zur Verfügung gestellt. Betreuungsart und Betreuungsintensität richten sich dabei nach dem individuellen Bedarf der Bewohner.

Das betreute Wohnen dient der Förderung einer selbstständigen Gestaltung des Lebens. Dadurch soll eine sonst ggf. notwendige Unterbringung insbesondere im Heim, beispielsweise Altenheim oder Pflegeheim, vermieden werden. Eine Betreuung im rechtlichen Sinne durch einen Betreuer, früher Entmündigung und Vormundschaft, gehört regelmäßig nicht zum betreuten Wohnen.

Betreutes Wohnen für Senioren

Viele vor allem ältere Personen wohnen in einer Mietwohnung und bekommen Unterstützung von einem ambulanten Pflegedienst. Dabei wird oft mit einem Anbieter von betreuten Wohnanlagen ein Mietvertrag über die Wohnung und gleichzeitig ein Dienstvertrag über bestimmte Betreuungsleistungen abgeschlossen.

Im Gegensatz zum Krankenhaus oder Pflegeheim besteht eine eigene Wohnung und ein eigener Haushalt. Das trägt zur Erhaltung der Selbstständigkeit der Bewohner bei. Allerdings wird beispielsweise bei der Mietwohnung auf Barrierefreiheit geachtet, es können Betreuer in unmittelbarer Umgebung untergebracht sein oder ein spezielles Notrufsystem, beispielsweise ein Notrufknopf, installiert sein. Betreutes Wohnen enthält in der Regel ein entsprechendes Grundpaket an Betreuungsleistungen, die laut Vertrag individuell ergänzt werden können.

Die Betreuungsleistungen können mit einfacher sozialer Betreuung oder Erinnerung an regelmäßige Pflichten beginnen, aber auch erhebliche medizinische Pflege umfassen. Vorteil des betreuten Wohnens ist die Anpassungsfähigkeit. Werden mit zunehmendem Alter und Gebrechlichkeit umfangreichere Hilfestellungen notwendig, können diese meist ohne Umzug und Wohnungswechsel realisiert werden. Auch vorübergehende Leistungen sind beim betreuten Wohnen gut möglich.

Betreuung im Mehrgenerationenhaus

Ähnlich ist es bei sogenannten Mehrgenerationenhäusern. Hier leben mehrere Generationen, beispielsweise Arbeitnehmer und deren Kinder, aber auch ältere Menschen wie Rentner in einem Haus. Dort können sich die jüngeren Bewohner beispielsweise um Einkäufe oder Ähnliches der älteren kümmern. Andererseits haben die Senioren tagsüber Zeit und können sich während der Arbeitszeit um die Kinder kümmern. Eine Verwandtschaft der Bewohner ist in einem Mehrgenerationenhaus möglich, aber nicht erforderlich.

Betreutes Wohnen zur Therapie

Weiter können Wohngruppen als betreutes Wohnen auch nur für jüngere Menschen angeboten werden. Psychisch kranke beispielsweise oder strafbar gewordene Jugendliche werden hier in einer entsprechenden sozialen Gruppe betreut. Psychologen und Sozialarbeiter organisieren in diesen Fällen das betreute Zusammenleben in der Wohngemeinschaft oder in einzelnen Wohnungen eines Hauses.

Rechtsgrundlagen für das betreute Wohnen

Mietvertrag und Dienstvertrag für das betreute Wohnen richten sich im Zweifel nach dem BGB. Nur wenn die Pflege oder Betreuung wegen Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung über allgemeine Unterstützungsleistungen, beispielsweise Vermittlung zu einem Pflegedienst, hinausgeht, gilt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) mit einigen Sonderregeln.

Das noch weitergehende Heimrecht gilt grundsätzlich nur für echte Heime und damit gerade nicht für das betreute Wohnen. Als Landesrecht ist es zudem je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

Im Sozialrecht ist das betreute Wohnen für Menschen mit Behinderung in § 55 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) ausdrücklich erwähnt. Nach dem SGB können so im Einzelfall Hilfen zu einem selbstbestimmten Leben in Zusammenhang mit betreuten Wohnmöglichkeiten erbracht werden.

(ADS)

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