1.733 Anwälte für Bußgeldbescheid | Seite 73

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Profil-Bild Rechtsanwältin Kim Mailänder
Rechtsanwältin Kim Mailänder
Kanzlei Hanken • Meyer & Partner | Rechtsanwälte, Dohuser Weg 5, 26409 Wittmund 6589.9825680009 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Bußgeldbescheid hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Kim Mailänder
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Breywisch
sehr gut
Kanzlei Breywisch, Neustädtischer Markt 28, 14776 Brandenburg an der Havel 6932.404049113 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Breywisch ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Bußgeldbescheid
aus 31 Bewertungen In Bearbeitung (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irina Freitag
sehr gut
Selenberg & Freitag Rechtsanwälte PartGmbB, Frommengasse 2, 97980 Bad Mergentheim 6928.590048024 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Irina Freitag - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Bußgeldbescheid
aus 12 Bewertungen Frau freitag, hat und super geholfen,egal um Welch's uhr zeit oder email und telefon, sie ruft immer zurueck oder … (12.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Krome
Rechtsanwaltskanzlei Krome, Theresienstr. 1, 80333 München 7118.9034935047 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sportrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Krome ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Bußgeldbescheid
Profil-Bild Rechtsanwalt Ekkehard Foth
Rechtsanwalt Ekkehard Foth
Kanzlei Ekkehard Foth, Schützenstr. 13, 70182 Stuttgart 6931.5310178723 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Juristische Fragen im Bereich Bußgeldbescheid beantwortet Herr Rechtsanwalt Ekkehard Foth
(18.08.2021) Vielen Dank für die Bereitschaft zur Vertretung und das dadurch erzielte gute Ergebnis

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bußgeldbescheid

Fragen und Antworten

  • Bußgeldbescheid: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bußgeldbescheid sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Bußgeldbescheid: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bußgeldbescheid umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bußgeldbescheid und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Einem Bußgeldbescheid geht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit voraus. Das im Bescheid durch die zuständige Behörde geforderte Bußgeld soll die Ordnungswidrigkeit sanktionieren und vor Wiederholungen abschrecken. Anders als beim Zwangsgeld ist beim Bußgeld daher ein Verschulden notwendig. Die Bußgeldhöhe lässt sich dabei in den vielen Fällen einem Bußgeldkatalog entnehmen. Der bekannteste ist der für Verstöße im Verkehr geltende Bußgeld- und Punktekatalog. Gerade bei einfachen Verstößen - etwa Falschparken im Parkverbot - wird in der Regel statt ein Bußgeldverfahren einzuleiten, zunächst nur eine Verwarnung erteilt. Anders als der Bußgeldbescheid enthält ein zur Verwarnung erteilter Strafzettel neben dem Verwarnungsgeld keine weiteren Gebühren. Die Ablehnung bzw. Nichtzahlung des Strafzettels durch den Betroffenen führt jedoch zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens, das ein Bußgeldbescheid vorerst abschließt.

Bei schwereren Verstößen ergeht dagegen sofort ein Bußgeldbescheid. Dieser kann neben der Geldbuße und von ihrer Höhe abhängigen Gebühren der Verwaltung sowie Auslagen auch weitere Sanktionen wie ein Fahrverbot, etwa bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung durch zu schnelles Fahren oder einen unterschrittenen Sicherheitsabstand auf der Autobahn beinhalten. Das Fahrverbot ist von einem Führerscheinentzug zu unterscheiden, nach dem der Führerschein neu zu erwerben ist. Ein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt - wie auch die Anordnung einer MPU gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung durch die Führerscheinstelle und daher nicht zusammen mit einem Bußgeldbescheid. Noch schwerere Verkehrsverstöße - z. B. eine Unfallflucht nach einem Verkehrsunfall oder Fahren unter Alkohol ab bestimmten Promillewerten bzw. unter Einfluss von Drogen - unterliegen bereits dem Verkehrsstrafrecht und führen dazu, dass gegen den Beschuldigten direkt ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Nicht immer ist ein Bußgeldbescheid richtig. Unabhängig davon, ob der Bescheid rechtswidrig oder rechtmäßig erging, muss ein Betroffener gegen ihn Einspruch einlegen. Denn ohne diesen rechtzeitigen Widerspruch kann ein unrichtiger Bußgeldbescheid wie jeder Verwaltungsakt Rechtskraft erlangen und seine Zwangsvollstreckung drohen. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist der Bescheid nichtig. Eine unterbliebene Anhörung zum Vorwurf gehört jedoch nicht dazu. Aus diesem Grund muss ein Bußgeldbescheid auf mögliche Rechtsbehelfe und deren Fristen hinweisen. Die Frist für den Einspruch beträgt dabei zwei Wochen. Beim Vorwurf eines Straßenverkehrsdelikts kann ein Verkehrsanwalt bereits hier wichtige Weichen für das weitere Verfahren stellen. Er kann zudem die Frage einer eventuellen Verjährung klären, nach der ein Bußgeldbescheid nicht mehr vollstreckt werden kann. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt zwar beispielsweise drei Monate nach der Tat. Die Verjährung kann jedoch durch zahlreiche Umstände, etwa einer Vernehmung durch die Polizei oder einer anderen Ermittlungsbehörde, unterbrochen worden sein.

(GUE)

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