125 Anwälte für Fehlzeiten | Seite 6

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Rechtsanwältin Dr. Katharina Sponholz
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB, Bahnhofstr. 17, 12555 Berlin 6988.6318277852 km
„Man gibt nicht auf, wenn es schwierig wird: Man legt dann erst richtig los!“
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
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Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Fehlzeiten bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Katharina Sponholz
aus 22 Bewertungen Frau Dr. Sponholz hat uns erfolgreich im Widerspruchsverfahren gegen den Ablehnungsbescheid für unsere Wunschschule … (18.05.2024)
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Rechtsanwältin Jana Schimp
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Frau Rechtsanwältin Jana Schimp – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Fehlzeiten
aus 138 Bewertungen Machen sie führerschein umschreibung (23.05.2023)
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Steffen Speichert, Rechtsanwalt, Parkallee 117, 28209 Bremen 6676.2380594102 km
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Herr Rechtsanwalt Steffen Speichert ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Fehlzeiten
aus 57 Bewertungen Meine Frage wurde sehr schnell beantwortet und weitere Möglichkeiten aufgezeigt. (03.04.2024)
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Ihr Erfolg. Mit Recht. Mit meinem langjährigen Kanzlei-Motto wird jedes Mandat mit Engagement, Erfolgsausrichtung und individueller Strategie bearbeitet und handlungsaktiv forciert.
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Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Fehlzeiten bietet Frau Rechtsanwältin Iris Schuback
aus 164 Bewertungen Es kam zwar nicht zu einer Mandatsübernahme durch Frau Schuback, aber sie konnte gut begründen, warum sie für meinen … (23.03.2024)
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Rechtsfragen im Bereich Fehlzeiten beantwortet Herr Rechtsanwalt Tim Brinkmann
(23.04.2024) Schnelle und kompetente Antwort. Perfekt!

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Fehlzeiten

Fragen und Antworten

  • Fehlzeiten: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Fehlzeiten sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Fehlzeiten: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Fehlzeiten umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Fehlzeiten und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Von Fehlzeiten spricht man, wenn Schüler(innen) dem Unterricht entschuldigt oder unentschuldigt fernbleiben. Unproblematisch sind hierbei die Fälle, in denen ein Schüler wegen Krankheit oder wegen eines anderen wichtigen Umstandes - z. B. Teilnahme an einer Beerdigung oder Hochzeit - nicht am Unterricht teilnehmen kann und aus diesem Grund Fehlzeiten ansammelt. Dagegen erregt der sog. Schulabsentismus, also das unentschuldigte Fehlen, die Gemüter. Denn eins ist klar: In Deutschland herrscht die sog. Schulpflicht. Sie ist in den jeweiligen Schulgesetzen der Bundesländer festgelegt und beginnt grundsätzlich mit sechs Jahren und endet in der Regel mit 18 Jahren. Ein Verstoß kann unter Umständen dazu führen, dass Eltern - und ab dem 14. Lebensjahr der Schüler selbst - mit einem Bußgeld bestraft werden.

Immer häufiger bleiben viele Schüler absichtlich der Schule fern, z. B. wegen Schulangst, Mobbing oder auch einfach deswegen, weil sie die Schule für langweilig und sinnlos halten. Doch manchmal stecken auch andere Probleme hinter dem Verhalten des Schülers, z. B. Trennung bzw. Scheidung der Eltern, häusliche Gewalt oder einfach Vernachlässigung des Kindes durch die Eltern. Die Auswirkungen des gelegentlichen Schulschwänzens bzw. der konsequenten Schulverweigerung können jedoch verheerend sein: Oftmals kann der verpasste Unterrichtsstoff wegen der Fehlzeiten nicht mehr aufgeholt werden, was zum Nichtbestehen, also zum Sitzenbleiben, führt. Die Folge ist dann schwarz auf weiß im Zeugnis zu finden: Der Schüler muss eine Klasse wiederholen. Im schlimmsten Fall muss er die Lehranstalt ohne Abschluss verlassen. Da die Aufnahme von einem Studium oder der Beginn einer Ausbildung jedoch einen Schulabschluss voraussetzt, besteht nun die Gefahr der Arbeitslosigkeit oder des Absturzes in die Kriminalität, z. B. eine Verhaftung wegen Konsums von Drogen.

Viele Schulen haben daher Initiativen gegen das Schwänzen gestartet. Hierbei arbeiten die Schulen beispielsweise mit den Eltern der Schüler zusammen, um zu gewährleisten, dass sie ihrer Aufsichtspflicht ausreichend nachkommen oder nicht ohne triftigen Grund ihrem Kind eine Entschuldigung schreiben. Außerdem wird auch mit dem zuständigen Jugendamt und/oder der Jugendhilfe zusammengearbeitet. Diese werden z. B. tätig, wenn familiäre Probleme an den Fehlzeiten schuld sind. Hier setzen sich die Beteiligten zusammen und versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden und den Schüler wieder zum Schulbesuch zu animieren. Bei dauerhafter Schulverweigerung kann aber auch ein Schulzwang beantragt werden. So kann der Blaumacher zur Teilnahme am Schulunterricht gezwungen werden. Notfalls wird er von der Polizei gesucht und ein Beamter fährt den Lernunwilligen in die Schule.

(VOI)

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