75 Anwälte für Gebrauchsmustergesetz | Seite 4

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Rechtsanwalt Peter Lee LL.M.
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Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Patentrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Gebrauchsmustergesetz bietet Herr Rechtsanwalt Peter Lee LL.M.
aus 10 Bewertungen Positiv (03.12.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Dipl.-Jur. Thomas Seidel
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Rechtsanwalt & Notar Dipl.-Jur. Thomas Seidel
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Mache es anders als die Anderen, denn Andere gibt es schon genug.
Arbeitsrecht • Markenrecht • IT-Recht • Datenschutzrecht • Wettbewerbsrecht • Patentrecht • Urheberrecht & Medienrecht
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Herr Rechtsanwalt & Notar Dipl.-Jur. Thomas Seidel bietet Rat und Unterstützung im Bereich Gebrauchsmustergesetz
aus 61 Bewertungen Herr Seidel ist sehr Informativ gewesen und war sehr hilfsbereit. Er hat ein Fachlich sehr fundiertes Wissen an mich … (15.06.2021)
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Patentanwalt Wolfgang Eikel
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" Kreativität ist die Eintrittskarte in die Zukunft " (Norbert Stoffel)
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Herr Patentanwalt Wolfgang Eikel unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Gebrauchsmustergesetz
aus 23 Bewertungen Ich bekam auf mein Anliegen eine großartige und sehr detaillierte Aufschlüsselung der Rechtslage – die Kompetenz … (15.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Gebrauchsmustergesetz

Fragen und Antworten

  • Gebrauchsmustergesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Gebrauchsmustergesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Gebrauchsmustergesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Gebrauchsmustergesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Gebrauchsmustergesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.