1.638 Anwälte für Grillen | Seite 69

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rudolf Höpflinger
Rechtsanwalt Dr. Rudolf Höpflinger
Kanzlei Dr. Rudolf Höpflinger, Alpenstraße 54, 5020 Salzburg, Österreich 7234.0358300076 km
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Erbrecht • Medizinrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Rudolf Höpflinger - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Grillen
(07.09.2023) Immer gut Beraten! Sehr kompetent in allen Angelegenheiten 👍
Profil-Bild Rechtsanwältin Nora Dimitrova, LL.M.
sehr gut
Kanzlei Dimitrova & Toleva, Dragoman 3/3/1, 9002 Warna, Bulgarien 8459.0803754473 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Nora Dimitrova, LL.M. ist Ihr Ansprechpartner für Grillen
aus 20 Bewertungen Ich hatte den Eindruck, dass Frau Dimitrova eine sehr kompetente und gewissenhafte Rechtsanwältin ist. Auch … (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carl-Joseph Stauß
sehr gut
Rechtsanwalt Carl-Joseph Stauß
Kanzlei Stauß, Marienstr. 14, 64807 Dieburg 6847.7507181887 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Carl-Joseph Stauß hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Grillen
aus 29 Bewertungen Herr Stauss hat mich sehr gut vertreten, das Verfahren wurde eingestellt. Kann Herrn Stauss jederzeit weiter … (19.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Reuter
Rechtsanwalt Uwe Reuter
Kanzlei Reuter & Wiegand, Friedrichstr. 20, 45468 Mülheim an der Ruhr 6645.143848178 km
Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Reuter ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Grillen
(14.06.2017) Wir haben Herrn Reuter bezüglich unseres Hauskaufs um Beratung gebeten. Er hat uns wertvolle Hinweise für die …
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Matthias Huth
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Matthias Huth
Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB, Großenbaumer Allee 101, 47269 Duisburg 6641.6181119242 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Familienrecht • Erbrecht
Juristische Fragen im Bereich Grillen beantwortet Herr Rechts- und Fachanwalt Matthias Huth
aus 13 Bewertungen In gleich drei verschiedenen Fällen im Bereich Verkehrsrecht konnte Herr Huth durch Fachkompetenz und mit der nötigen … (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Höhn
Höhn & Höhn – Rechtsanwälte, Boulevard Vitosha 68, 1463 Sofia, Bulgarien 8215.8520394766 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Grillen bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Torsten Höhn

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Grillen

Fragen und Antworten

  • Grillen: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Grillen sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Grillen: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Grillen umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Grillen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Richter unseres Landes mussten sich in den vergangenen Jahren intensiv mit der Frage beschäftigen, ob das Grillen im Garten, auf der Terrasse und auf dem Balkon erlaubt ist. Diese Frage lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten, denn die Richter urteilten bisher immer nur anhand eines konkreten Einzelfalles, so dass sich aus den gefällten Urteilen keine verbindlichen Regelungen entnehmen lassen und die Rechtsprechung zu diesem Thema dadurch sehr uneinheitlich ist.

Lediglich in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Brandenburg bestehen gesetzliche Grundlagen, die das Grillen in den Sommermonaten regeln. Nach diesen Regelungen ist das Grillen nach den Landesimmisionsschutzgesetzen dann verboten, wenn dadurch unbeteiligte Nachbarn erheblich belästigt werden, etwa durch Eindringen von Qualm und Rauch in deren Wohn- oder Schlafräume. Sollten diese Regelungen verletzt bzw. nicht beachtet werden, so ist ein Bußgeld zu zahlen. Auch können die Betroffenen für eine schnelle Hilfe die Polizei rufen und diese kann das Grillen untersagen.

In allen anderen Bundesländern bestehen keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen und die Richter müssen ihre Entscheidungen auf die allgemeinen zivilrechtlichen Unterlassungsbeschlüsse stützen.

Bei der Beurteilung der Frage, ob das Grillen erlaubt oder verboten ist, wird hier auf den Umfang der Grilltätigkeit abgestellt. Grundlage ist, dass das Grillen weder generell erlaubt noch allgemein verboten ist. Bei gelegentlichem Grillen wird sicherlich keine wesentliche Beeinträchtigung des Nachbarn vorliegen. Nach den Vorschriften des BGB  muss der Nachbar das Grillen im Garten dulden, wenn er dadurch nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel dann vor, wenn Grenzwerte, die in gesetzlichen Vorschriften oder in Verwaltungsvorschriften niedergelegt sind, nicht überschritten werden. Bestehen keine entsprechenden Vorschriften, kommt es auf die besonderen Umstände im Einzelfall an. Es kann also je nach Wohnsituation etwas anderes gelten.

  • Reihenhaus/Hausgrundstück

Das Grillen im Garten bzw. auf der Terrasse eines Reihenhauses oder eines Hausgrundstücks ist nur dann zu untersagen, wenn der Grill so dicht an den angrenzenden Wohn- und Schlafräumen platziert wird, dass in diese Qualm und Rauch eindringen kann. Auch wenn keine hohe Rauch- und Qualmentwicklung zu verzeichnen ist, verlangen einige Gerichte die Häufigkeit der Grillaktivitäten einzuschränken, z.B. auf fünfmaliges Grillen pro Saison.

  • Mietwohnungen/Wohnungseigentumsanlagen

In Mietwohnungen ist das Grillen auf dem Balkon meistens bereits durch die Hausordnung verboten und aus brandrechtlichen Gesichtspunkten unzulässig. Sollte dies nicht der Fall sein, kann das Grillen aus sozialüblichen Gesichtspunkten nicht verboten werden, denn das ist nur dann möglich, wenn starker Qualm und Rauch in die Nachbarwohnung eindringt. Auch in diesen Fällen sollte man darauf achten, dass das Grillen kein Übermaß annimmt.

Bei Wohnungseigentumsanlagen gelten die gleichen Grundsätze. Beim Grillen auf einer Sondernutzungsfläche, z.B. im Garten, muss ebenfalls beachtet werden, dass kein Qualm in andere Wohnungen zieht und ein ausreichender Abstand eingehalten wird.

Grundsätzlich kann man sagen, dass jeder verpflichtet ist, beim Grillen darauf zu achten, dass der Nachbar nicht durch Qualm oder Gerüche wesentlich belästigt wird. Deshalb sollte auf einen möglichst großen Abstand des Grills an die angrenzenden Wohn- und Schlafräume geachtet werden und es ist auf jeden Fall sinnvoll, den Nachbarn rechtzeitig über einen geplanten Grillabend zu informieren, damit dieser Fenster und Türen geschlossen halten kann und kein Qualm, Rauch oder Gerüche eindringen können. Außerdem sollte die Häufigkeit des Grillens nur im normalen Maße liegen und ab 22 Uhr nur noch in Zimmerlautstärke stattfinden.

(WEI)

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