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Rechtsanwalt Steffen Rathgeber
Karthein & Kollegen | Rechtsanwälte, Kaiserstraße 18, 55116 Mainz 6805.9222143635 km
Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Datenschutzrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Handelsvertreter beantwortet Herr Rechtsanwalt Steffen Rathgeber
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sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Ralf Buerger
Ralf Buerger, Rechtsanwalt und Notar, Von-der-Recke-Str. 3, 58300 Wetter (Ruhr) 6678.8527871492 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Ralf Buerger – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Handelsvertreter
aus 51 Bewertungen Vielen Dank für die unbürokratische und kompetente Beratung sowie die zeitnahe Bearbeitung. (11.07.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Handelsvertreter

Fragen und Antworten

  • Handelsvertreter: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Handelsvertreter umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Handelsvertreter und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Handelsvertreter: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Handelsvertreter sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Als Handelsvertreter bezeichnet man spezielle selbstständige Gewerbetreibende. Handelsvertreter unterscheidet man in

  • Vermittlungsvertreter, die Geschäfte für ein anderes Unternehmen vermitteln, und
  • Abschlussvertreter, die Geschäfte im Namen anderer Unternehmen direkt abschließen.

Eine entsprechende Definition des Handelsvertreters ergibt sich aus § 84 Handelsgesetzbuch (HGB). Im Gegenzug erhält der Handelsvertreter vom Unternehmen eine Provision.

Der Handelsvertreter kann als Einzelkaufmann auftreten oder auch in Form einer eigenen Gesellschaft, beispielsweise einer offenen Handelsgesellschaft oder GmbH. Vergleichbare Tätigkeiten könnten auch mit einem Arbeitsvertrag direkt bei dem jeweiligen Unternehmen angestellte Arbeitnehmer erledigen. Ohne Selbstständigkeit liegt gemäß HGB aber gerade keine Handelsvertretereigenschaft vor. Wer andererseits ohne dauerhaften Handelsvertretervertrag für ein Unternehmen beispielsweise einen Kaufvertrag über Waren oder Wertpapiere oder eine Versicherung vermittelt, ist ebenfalls kein Handelsvertreter, aber eventuell Handelsmakler gemäß § 93 HGB.

Der Handelsvertretervertrag regelt Einzelheiten der Tätigkeit, in der Regel auch den konkreten Anspruch auf Provision. Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Vereinbarungen, beispielsweise zum Gebietsschutz, oder ein Wettbewerbsverbot. Der Handelsvertreter besitzt eine Vollmacht, um seine Tätigkeit für und im Namen des Unternehmens ausüben zu können.

Welche Art Vertrag der Handelsvertreter abschließt oder vermittelt, ist nicht entscheidend. Das kann ein Kaufvertrag über die von dem Unternehmen hergestellten Produkte sein wie ein klassischer Staubsaugervertreter. Auch von einer Versicherung beauftragte selbstständige Versicherungsvertreter oder Finanzberater sind oft Handelsvertreter.

Es ist die Pflicht des Handelsvertreters, sich um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften zu bemühen und dabei die Interessen des Unternehmens wahrzunehmen. Dazu gehört auch, dass er das Unternehmen ausreichend informiert.

Die Rechte des Handelsvertreters umfassen insbesondere seinen Anspruch auf die Handelsvertreterprovision, die nach Ausführung des Geschäftes durch das Unternehmen fällig wird. Voraussetzung ist, dass das Geschäft auf seine Tätigkeit zurückzuführen ist. Die Provisionshöhe ist in der Regel vertraglich vereinbart. Anderenfalls gilt gem. § 87b HGB der übliche Satz bezogen auf den vom Kunden an das Unternehmen zu zahlenden Preis.

(ADS)

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