75 Anwälte für Kampfhund | Seite 4

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Rechtsanwältin Daniela Müller
Anwaltskanzlei Daniela Müller, Ravensbergerstrasse 30, 33602 Bielefeld 6715.0390249098 km
Agrarrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Arzthaftungsrecht • Recht rund ums Tier • Allgemeines Vertragsrecht • Medizinrecht • Verwaltungsrecht
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Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kampfhund steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Daniela Müller gerne zur Verfügung
aus 32 Bewertungen Der Kontakt war super und die Bearbeitung erfolgt zu unserer vollsten Zufriedenheit… gerne wieder (29.02.2024)
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Rechtsanwalt Christian Koch
Kanzlei Christian Koch, Massener Straße 52, 59423 Unna 6688.5621668394 km
Probleme kann man niemals mit der selben Denkweise lösen, mit der sie entstanden sind. Christian Koch Fachanwalt für Medizinrecht & Verkehrsrecht
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht
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Im Bereich Kampfhund bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Christian Koch
aus 141 Bewertungen Herr Koch hat 5 Jahre in insgesamt 3 Angelegenheiten für mein Recht gekämpft und alle erfolgreich abgeschlossen. Ich … (21.03.2024)
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Rechtsanwältin & Fachanwältin Phoebe Fleur Herp
Philipp Rechtsanwälte & Fachanwälte, Kolpingstraße 18, 68165 Mannheim 6848.1399373571 km
Lassen Sie sich nicht von Google beraten, sondern von mir als engagierter Fachanwältin, die sich Zeit für Sie nimmt und Ihr individuelles Problem mit jahrelanger Erfahrung und Fachkompetenz angeht!
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Recht rund ums Tier • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
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Frau Rechtsanwältin & Fachanwältin Phoebe Fleur Herp im Bereich Kampfhund bietet Beratung und Vertretung
aus 27 Bewertungen Ich habe mich durch Frau Herp erstklassig anwaltlich vertreten gefühlt. Sie konnte mein Anliegen schnell und kompetent … (01.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kampfhund

Fragen und Antworten

  • Kampfhund: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kampfhund umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kampfhund und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kampfhund: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kampfhund sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Allgemeines

Unter Kampfhunden versteht man Hunde, die z.B. zu Hundekämpfen gezüchtet, ausgebildet und eingesetzt wurden. Einen Kampfhund als Ergebnis einer biologischen Einteilung gibt es nicht. Der Begriff bezeichnet folglich keine bestimmte Hunderasse, sondern ein bestimmtes Einsatzgebiet. Hundekämpfe sind in den meisten Ländern der Welt verboten, finden aber mancherorts im kriminellen Umfeld dennoch statt.

Seit einigen Jahren wird der Begriff Kampfhund vor allem im Zusammenhang mit Angriffen von Hunden auf Menschen oder andere Hunde verwendet. Als Kampfhunde werden vor allem Hunde der Rassen Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Rassen bezeichnet. Im Zusammenhang mit den Angriffen durch sog. Kampfhunde wurden in verschiedenen Ländern Rasselisten und Hundegesetze eingeführt.

Geschichte

In der Antike waren Kampfhunde Hunde, die mit in den Kampf genommen wurden. Sie sollten groß sein, um dem Gegner Furcht einzuflößen und eine möglichst hohe Reizschwelle haben, um im Kampfgetümmel nicht kopflos das Weite zu suchen. Im antiken Rom ließ man in der Arena Hunde gegen Bären, Löwen und auch gegen Gladiatoren kämpfen. Im Mittelalter wurden Kampfhunde aufgrund neuer Kriegsmethoden bedeutungslos. Sie wurden lediglich noch als Wächter großer Anwesen oder zum Treiben von Vieh, besonders auch Bullen, zum Markt eingesetzt. Daraus entwickelte sich das sog. Bullenbeißen, das Anfang des 19. Jahrhunderts endgültig verboten wurde. Im 18. und 19 Jahrhundert hatten die Hundekämpfe ihre Blütezeit. In den Arenen kämpften alle möglichen Rassen, nicht nur gegen die gleiche Art, sondern auch gegen andere Tiere. Im 19. und 20. Jahrhundert wurden Wachhunde wieder in der Kriegsführung eingesetzt. So halfen z.B. Sanitätshunde beim Auffinden von Verletzten und sog. Vorpostenhunde unterstützten die Wachen bei ihrer Arbeit und trugen Meldungen von Feldposten. Anfang des 20. Jahrhunderts wurden Hundekämpfe praktisch weltweit verboten. Seither gibt es - abgesehen von illegalen Hinterhofzuchten - keine Zucht von Hunden für den Einsatz in Hundekämpfen mehr.

Rechtliches

Auf Druck der Bevölkerung nach einem Unfall mit einem Kampfhund in Hamburg im Juni 2000 haben immer mehr Länder Verordnungen erlassen, die die Gefahrenabwehr von Hunden betreffen. Die Bundesregierung stellte fest, dass die Lösung des Problems im Polizei- und Ordnungsrecht zu suchen ist. Bei diesen Gesetzen handelt es sich aber um Länderrecht. Daher existiert auf Bundesebene keine einheitliche Regelung zur Abwehr von Gefährdungen durch Hunde. Rahmenbedingungen für den Umgang mit Hunden werden auf Bundesebene durch folgende Gesetze und Verordnungen gegeben:

Die Umsetzung dieser Vorschriften erfolgt auf Länderebene. Inzwischen haben alle sechzehn Bundesländer jeweils eigene Hundeverordnungen erlassen. Die einzelnen Verordnungen unterscheiden sich aber nur unwesentlich.

Begriff

Der Begriff Kampfhund ist jedoch, wie bereits oben erklärt, sachlich nicht richtig. Es existiert aber trotz des Verbots von Hundekämpfen eine Untergrundszene in der Hunde gezielt für Hundekämpfe gezüchtet oder abgerichtet werden. Dafür werden grundsätzlich Hunde verschiedenster Rassen oder Mischlinge verwendet. Diese Hunde sollen eine hohe Aggressivität haben, die aber ausschließlich auf Artgenossen gerichtet sein sollte. Den Kampfhund als solchen gibt es also ausschließlich in einer kleinen kriminellen Szene.

Vom sog. Kampfhund zu unterscheiden ist der gefährliche Hund. Der Anteil von gefährlichen Hunden an der Gesamthundepopulation ist verschwindend klein, denn mehr als 99% aller Hunde werden niemals in ihrem Leben auffällig. Ein Punkt, der zur Gefährlichkeit führt, ist die Aggression eines Hundes, welche in jedem Hund recht fest verankert ist, da sie bei der Evolution und Domestikation des Hundes eine ganz wichtige Rolle gespielt hat. Allerdings macht Aggression alleine einen Hund noch nicht gefährlich. Nur wenn diese Aggression durch bestimmte Reize ausgelöst wird, wird der Hund gefährlich. Dafür ist die Reizschwelle des Hundes verantwortlich. Je höher die Reizschwelle eines Hundes ist, umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass seine Aggression ausgelöst wird.

Eine zweite Gefahrenursache ist der Halter des Hundes, welcher als gefährlicher Besitzer bezeichnet werden kann. So gibt es Besitzer, die es nicht geschafft haben, dem Hund klarzumachen, dass der Hund immer der Rangniedrigste im Rudel ist. Und dann gibt es auch noch Hundebesitzer, die Freude daran haben, einen gefährlichen Hund zu besitzen und sogar noch Maßnahmen treffen, um den Hund gefährlicher zu machen.

Als wirksame Präventionsmaßnahme ist somit die Definition von auffällig gewordenen Hunden als gefährlich und die Belegung dieser Hunde und ihrer Besitzer mit entsprechenden Auflagen.

Maßnahmen

Es gibt Maßnahmen, um das Risiko von Verletzungen durch Hunde zu mindern. Dazu gehören u.a.:

  • Kennzeichnung aller Hunde durch Mikrochip
  • Sachkundenachweis für Hundehalter
  • Gesundheits- und Wesenstests für Zuchthunde

(WEI)

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