653 Anwälte für Mediator | Seite 28

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Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Evelyn Lenz-Jakubczyk
Rechtsanwältin und Notarin Evelyn Lenz-Jakubczyk
DIE KANZLEI Lenz Gebhardt GbR, Mushardstraße 14, 27570 Bremerhaven 6639.5061074418 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mediator steht Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Evelyn Lenz-Jakubczyk gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Heidrun Kirchgeßner
Rechtsanwältin Heidrun Kirchgeßner, In den Buchen 3, 75053 Gondelsheim 6882.0055648299 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Heidrun Kirchgeßner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mediator
aus 8 Bewertungen Sehr positive Erfahrungen, Frau Rechtsanwältin Kirchgeßner ist sehr professionell, sie kann mit allen Fällen und … (04.10.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Steffani F. Kaup
Rechtsanwältin Steffani F. Kaup
Schmidt & Kaup Rechtsanwälte PartGmbB | Arbeitsrecht und Familienrecht Eschborn, Hauptstr. 23, 65760 Eschborn 6817.3722326206 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Im Bereich Mediator bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Steffani F. Kaup
aus 7 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Kaup ist einfach nur zu empfehlen wenn es um Familienangelegenheiten geht !! Sie ist freundlich … (09.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anette Gräfin v. Roedern
Rechtsanwältin Anette Gräfin v. Roedern
Lichtenstern & Partner mbB Rechtsanwälte Steuerberater, Eichteilstr. 19, 86899 Landsberg am Lech 7082.999915607 km
Erbrecht • Familienrecht • Mediation • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mediator hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anette Gräfin v. Roedern
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Rhinow-Simon
Rechtsanwältin Kerstin Rhinow-Simon
BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner, Fetscherstr. 29, 01307 Dresden 7082.2602569605 km
Immer einen Zug voraus.
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Mediation • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Kerstin Rhinow-Simon im Bereich Mediator bietet Beratung und Vertretung
aus 5 Bewertungen In unserer Familienangelegenheit haben wir auf Empfehlung Frau Rhinow-Simon kontaktiert. Das war eine sehr gute … (11.07.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mediator

Fragen und Antworten

  • Mediator: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mediator umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mediator und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mediator: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mediator sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Bei einer Mediation wenden sich streitende Parteien gemäß § 1 II Mediationsgesetz (MediationsG) an einen neutralen Dritten, den sog. Mediator. Er soll helfen, bei Konflikten zu vermitteln und einen Konsens zu finden. Er bleibt dabei immer unparteiisch und unterstützt die Beteiligten lediglich bei der Erarbeitung einer Lösung, ohne selbst Vorschläge zu machen oder Entscheidungen zu treffen. Nach § 2 III MediationsG fördert er die Kommunikation zwischen den Parteien und sorgt dafür, dass keine Partei übervorteilt wird. Soweit beide Parteien einverstanden sind, kann der Mediator aber auch getrennte Gespräche mit jeder einzelnen Partei führen. Ist der Mediator der Ansicht, dass eine Einigung nicht zu erzielen ist, kann er der Mediation nach § 2 V 2 MediationsG ein Ende setzen. Der Mediator ist nach § 4 MediationsG grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und muss sich nach § 5 MediationsG regelmäßig fortbilden.

Die Ausbildung zum Mediator ist generell keine Erstausbildung, sondern eine Weiterbildung. Daher üben die meisten Streitschlichter bereits einen sozialen oder rechtlichen Beruf aus, bei dem ohnehin regelmäßig mit Konflikten zu rechnen ist. Eine akademische Ausbildung wird aber nicht vorausgesetzt. Die Weiterbildung umfasst circa 200 Unterrichtseinheiten und vermittelt unter anderem psychologische Grundkenntnisse und den Umgang mit Aggression.

Durch die Inanspruchnahme eines Mediators kann ein zeitintensives und kostspieliges Gerichtsverfahren vermieden werden, bei dem die Beteiligten auf die Entscheidung des Richters keinen Einfluss nehmen können.

(VOI)

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