4.825 Anwälte für Parkverbot | Seite 202

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike-Stefanie Lang
Rechtsanwältin Ulrike-Stefanie Lang
Rechtsanwältin Ulrike-Stefanie Lang, Hafenstr. 2a, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.9747551567 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Pferderecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Parkverbot bietet Frau Rechtsanwältin Ulrike-Stefanie Lang
aus 9 Bewertungen Hat mir bisher sehr geholfen hoffe dass wir es auch positiv Abschließen können. (25.07.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Parkverbot

Fragen und Antworten

  • Parkverbot: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Parkverbot sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Parkverbot: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Parkverbot umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Parkverbot und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Das Parkverbot ist ganz allgemein eine Regelung, die das Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern im öffentlichen Verkehrsraum untersagt. Grundsätzlich gilt in Deutschland die Regel, dass Parken dort erlaubt ist, wo es nicht verboten ist oder wo Parken z. B. durch Verkehrszeichen ausdrücklich erlaubt ist. Parken ist das Abstellen eines betriebsfähigen, zugelassenen Fahrzeugs für unbestimmte Zeit, jedenfalls aber mehr als drei Minuten. Die maßgebliche gesetzliche Regelung hierzu ist § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO). Ein parkendes Fahrzeug zählt zum ruhenden Verkehr. Verstöße gegen Parkverbote werden umgangssprachlich als „Falschparken" bezeichnet.

Parkverbote werden im deutschen Recht durch unterschiedliche Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) markiert oder aber durch die allgemeine Regel des § 12 StVO, der Parkverbote allgemeiner Art definiert, aufgestellt. Zu den wichtigsten Parkverboten zählt z. B. das Verbot, im Fünfmeterbereich vor und hinter Kreuzungen oder Einmündungen, im Bereich von Bordsteinabsenkungen, vor und hinter Andreaskreuzen, über Richtungspfeilen auf der Fahrbahn, vor Grundstücksein- und -ausfahrten, an Haltestellenschildern und beispielsweise auch über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen zu parken.

Umgangssprachlich wurde und wird das Zeichen 286 StVO als „Parkverbot" bezeichnet, das korrekt als „eingeschränktes Halteverbot" bezeichnet wird. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot ist das Halten auf der Fahrbahn für bis zu drei Minuten gestattet. In Zonen des eingeschränkten Halteverbotes darf jedoch auch für mehr als drei Minuten gehalten werden, wenn dies für das Be- und Entladen eines Kraftfahrzeugs bzw. Ein- und Aussteigen nötig ist und der Vorgang möglichst zügig abgeschlossen wird.

(LOE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Parkverbot umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Parkverbot besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.