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Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Beamtenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Kay Hofheinz bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Polizei
aus 6 Bewertungen Hallo liebe Leser, nachdem eine erste Kontaktaufnahme völlig daneben war, was ich auch schriftlich in Rahmen einer … (16.11.2022)
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Rechtsanwalt Michael Vogel
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aus 7 Bewertungen Ich hatte heute einen Termin um 15 Uhr. Herr Rechtsanwalt Michael Vogel ist ein König auf seinem Gebiet. Ein … (08.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Polizei

Fragen und Antworten

  • Polizei: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Polizei umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Polizei und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Polizei: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Polizei sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
Anwälte und Polizei treffen nicht selten aufeinander. Sowohl bei einer Straftat als auch bei einem Verkehrsunfall ist oft die Polizei als Erstes vor Ort. In einem späteren Gerichtsverfahren werden Polizisten gegebenenfalls als Zeugen gehört, wobei auch der Anwalt als Verteidiger Fragen stellen darf.

Zuständigkeit für die Polizei

Die Polizei ist in Deutschland Ländersache, und die Aufgaben und Befugnisse der Polizei sind je nach Bundesland verschieden. Die Bundespolizei bildet dazu eine Ausnahme. Grundsätzlich soll die Polizei die öffentliche Sicherheit und Ordnung schützen. Das Polizeirecht als Landesrecht umfasst regelmäßig die uniformierten Polizisten und andere Beamte der Kriminalpolizei (Kripo). Zur Polizei im weiteren Sinne kann aber auch eine Ordnungsbehörde oder Sicherheitsbehörde bzw. Polizeibehörde gezählt werden.

Die Verkehrspolizei

Eine wichtige Rolle spielt die Polizei im Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Die Verkehrspolizei oder Autobahnpolizei kümmert sich nicht nur um die Ordnungswidrigkeit oder den Unfall im Straßenverkehr. Auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder mangelnden Sicherheitsabstand kann die Polizei beispielsweise mit Bußgeld oder Verwarnung ahnden. Für Falschparken und Strafzettel ist meist dagegen das Ordnungsamt als kommunale Behörde zuständig.

Schnelle Hilfe bei Gefahr

Zur akuten Streitschlichtung wird nicht selten die Polizei gerufen. Die kann bei einem eskalierenden Nachbarschaftsstreit oder Familienstreit jedenfalls dann eingreifen, wenn eine Straftat wie z. B. Körperverletzung begangen wurde oder zu befürchten ist. Auch bei Ruhestörung oder unerlaubter Lärmbelästigung wird oft gedroht, die Polizei zu holen, um so für Ruhe zu sorgen.

Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft

Die Polizei unterstützt regelmäßig die Staatsanwaltschaft bei der Ermittlung von Straftaten aller Art. Das betrifft nicht nur den Bereich Verkehrsstrafrecht mit Unfallflucht oder Trunkenheit im Verkehr, sondern grundsätzlich auch alle anderen Straftaten: Betrug oder Körperverletzung, Diebstahl oder Erpressung sowie Delikte in Zusammenhang mit Drogen bzw. einem Betäubungsmitte, um nur einige Beispiele zu nennen.

Polizei und Beamtenrecht

Ein Polizist ist regelmäßig als Beamter - der Landespolizist als Landesbeamter und der Bundespolizist als Bundesbeamter - dem jeweiligen Innenminister unterstellt. Der Dienstherr ist für die Polizeibeamten, anders als der Arbeitgeber im Arbeitsrecht, auch bei einem etwaigen Dienstunfall oder für das spätere Ruhegehalt zuständig.

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