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Rechtstipps von Anwälten für Beamtenrecht
Fragen und Antworten
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Beamtenrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
Da das Fachgebiet Beamtenrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Beamtenrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. -
Was macht einen guten Anwalt für Beamtenrecht aus?
Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Beamtenrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Beamtenrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild. -
Beamtenrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
Streitigkeiten im Bereich Beamtenrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Das Beamtenrecht ist Öffentliches Recht, weil es die Rechtsverhältnisse von Beamten als ausführende Mitarbeiter des Staates und seiner Einrichtungen regelt. Beamte nehmen hoheitliche Aufgaben wahr und werden immer eingesetzt, wenn diese Aufgaben zur Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens ausschließlich Beamten wegen ihrer Einbindung in das Staatswesen zu übertragen ist und deshalb nicht durch privat Beschäftigte vorgenomommen werden kann. Je nachdem auf welcher Eben sie eingesetzt werden, sind sie Bundesbeamte oder Landesbeamte, d.h. sie werden entweder für die Bundesrepublik Deutschland und ihre staatlichen Einrichtungen oder für ein bestimmtes Bundesland tätig.
Im Gegensatz zum Arbeitsrecht, bei dem die Ausgestaltung der Arbeitsvereinbarungen grundsätzlich der Vertragsautonomie unterliegt und überwiegend frei von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gestalten ist, wird das beamtenrechtliche Dienstverhältnis umfangreich gesetzlich geregelt. Gesetzliche Grundlagen des Beamtenrechts finden sich in Artikel 33 Grundgesetz (GG), im Bundesbeamtengesetz (BBG), im Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG), im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtenVG) und in zahlreichen landesrechtlichen Gesetzen, etwa im Landesbeamtengesetz und in Rechtsverordnungen.
Als Beamte können nur deutsche Staatsbürger oder Angehörige eines EU-Mitgliedsstaates beschäftigt werden, die gewährleisten, dass sie für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und die auch die erforderlichen fachlichen Qualifikationen und die für das Amt erforderliche Vorbildung verfügen.
Das Beamtenverhältnis wird durch die Ernennung zum Beamten begründet. Die Ernennung ist ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt (sogenannter Realakt) und setzt neben der Einwilligung des zu Ernennenden auch die Aushändigung einer Ernennungsurkunde voraus. Auch für die Umwandlung eines bestehenden Beamtenverhältnisses oder die Übertragung eines neuen Amtes (z.B. andere Amtsbezeichnung) ist die Ernennung erforderlich.
Nach der Laufzeit des Dienstverhältnisses unterscheidet man zwischen Beamten auf Lebenszeit, Beamten auf Zeit (Zeitbeamter), Beamten auf Widerruf (nur vorübergehende Berufung) und Beamten auf Probe (Probezeit für Anwärter auf Beamtenverhältnis auf Lebenszeit).
Je nach Vorbildung ist das Beamtentum in Laufbahnen unterteilt, denen auch die Zuordnung der Besoldungsgruppe folgt. Man unterscheidet hier zwischen dem einfachen Dienst, dem mittleren Dienst, dem gehobenen Dienst und dem höheren Dienst. Nach dem Einstieg kann der Beamte in seiner Laufbahn durch Beförderung in einen höheren Dienstgrad aufsteigen, wenn er die dafür nötige Qualifikation aufweist. Bei der Beförderung wird dem Beamte durch Ernennung ein Amt mit höherem Endgrundgehalt und einer anderen Amtsbezeichnung verliehen.
Das Beamtenrecht ermöglicht es jedoch auch „Quereinsteigern“ mit besonderen Qualifikationen, in eine bestimmte Laufbahn übernommen zu werden. Eine Änderung eines bestehenden Dienstverhältnis ist darüber hinaus durch Versetzung (Zuweisung eines anderen Amtes in seiner Laufbahn) oder Abordnung (befristete Maßnahme, beispielsweise bei vorübergehenden Bedarf) geändert werden.
Das Dienstverhältnis kann auf verschiedene Arten beendet werden: durch Tod, Entlassung (kraft Gesetzes, ohne Antrag und mit Antrag), Eintritt in den Ruhestand (zum Beispiel wegen Dienstunfähigkeit oder Erreichen des ), Verlust der Beamtenrechte (etwa wegen einer Verurteilung aufgrund einer Straftat) und durch Entfernung aus dem Dienst (Folge eines Disziplinarverfahrens).
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