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Was gilt bei einer Entlassung? Das sind Ihre Rechte!

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Was gilt bei einer Entlassung? Das sind Ihre Rechte!

Experten-Autorin dieses Themas

Die Entlassung aus einem Arbeits- oder Beamtenverhältnis ist für die betroffene Person in aller Regel eine große Belastung. Es gibt zahlreiche Gründe und Regelungen, die in verschiedenen Rechtsbereichen berücksichtigt werden müssen, insbesondere im öffentlichen Dienst oder bei Soldaten. Dieser Ratgeber gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte der Entlassung, über mögliche Gründe und darüber, welche Rechte Betroffene haben.

Was ist eine Entlassung?

Eine Entlassung ist die Beendigung eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses. Im Beamten- und Soldatenrecht kann eine Entlassung von beiden Seiten ausgesprochen werden. Im Arbeitsrecht, das Arbeitnehmer betrifft, ist mit Entlassung häufig die fristlose beziehungsweise außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber gemeint. Das Arbeitsrecht und das Beamtenrecht unterscheiden sich somit in der Herangehensweise und den Voraussetzungen, unter denen eine Entlassung erfolgen kann.

Entlassung und Kündigung: Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Mit Entlassung ist häufig eine spezielle Art der Kündigung gemeint, bei der das Arbeits- oder Dienstverhältnis kurzfristig einseitig beendet wird. Die Unterscheidung zwischen einer fristlosen Entlassung und einer ordentlichen Kündigung liegt in der Beachtung der Kündigungsfristen. Während eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der gesetzlich oder tarifvertraglich vorgeschriebenen Fristen erfolgt, setzt eine fristlose Entlassung das Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes voraus.

Entlassung aus einem Beamtenverhältnis

Die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis unterliegt besonderen Regelungen, da Beamte in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat stehen. Eine Entlassung kann entweder auf Verlangen des Beamten selbst, kraft Gesetzes oder kraft Verwaltungsakts erfolgen, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rechtsgrundlagen für eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis finden sich im Bundesbeamtengesetz (BBG) und den jeweiligen Landesbeamtengesetzen.

Verlust der Beamtenrechte durch Verurteilung

Der Verlust der Beamtenrechte tritt ein, wenn ein Beamter aufgrund eines strafrechtlichen Urteils eine bestimmte Strafe erhält, die gesetzlich mit dem Verlust dieser Rechte verbunden ist. Nach § 41 BBG verliert ein Beamter seine Beamtenrechte, wenn er durch ein deutsches Gericht wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Das gilt unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Auch bei einer Verurteilung wegen bestimmter schwerwiegender Straftaten, die das Vertrauen in die Integrität und die Dienstpflichten des Beamten massiv beeinträchtigen, ist ein solcher Verlust möglich.

Die Konsequenz hieraus ist, dass der Betroffene alle beamtenrechtlichen Ansprüche, wie das Recht auf Ruhegehalt oder Pensionsansprüche, verliert. Für Beamte im öffentlichen Dienst bedeutet dies einen endgültigen Ausschluss aus dem Dienstverhältnis, was eine erhebliche wirtschaftliche und berufliche Belastung darstellen kann.

Entlassung im öffentlichen Dienst

Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gelten eigene Regelungen, die sich teilweise von denen des allgemeinen Arbeitsrechts unterscheiden. Häufig erfolgt die Entlassung im öffentlichen Dienst in Form einer ordentlichen Kündigung, jedoch kann sie auch fristlos ausgesprochen werden, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt. Beispiele hierfür sind schwerwiegende Dienstpflichtverletzungen, strafbare Handlungen im Dienst oder im privaten Umfeld, die das Ansehen des Dienstes gefährden, und wiederholte Pflichtverletzungen trotz vorheriger Abmahnungen. Die rechtlichen Grundlagen für Kündigungen im öffentlichen Dienst sind insbesondere im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt.

Entlassung von Soldaten

Die Entlassung von Soldaten unterliegt den Bestimmungen des Soldatengesetzes (SG). Je nach Art des Dienstes unterscheidet man zwischen Berufssoldaten, Zeitsoldaten und freiwillig Wehrdienstleistenden. Entlassungen können auf eigenen Antrag, von Amts wegen oder durch fristlose Entlassung erfolgen. Mögliche Gründe für eine Entlassung aus der Bundeswehr sind etwa Dienstvergehen oder grobe Pflichtverletzungen, aber auch der Ablauf der Dienstzeit bei Zeitsoldaten oder gesundheitliche Gründe, die den weiteren Dienst unmöglich machen.

Insbesondere bei einer fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit müssen die Voraussetzungen des § 55 SG erfüllt sein. Nach dem Soldatengesetz ist eine fristlose Entlassung während der ersten vier Dienstjahre nur möglich, wenn der Soldat seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde. Eine fristlose Entlassung aus der Bundeswehr erfolgt in der Regel bei schweren Disziplinarverstößen oder wenn die weitere Verwendung im Dienst unzumutbar ist. Gründe für eine fristlose Entlassung können etwa Verstöße gegen militärische oder dienstliche Anweisungen, Vertrauensbruch gegenüber Vorgesetzten oder Kameraden und schwere strafrechtliche Delikte sein. Eine fristlose Entlassung aus der Bundeswehr ist schließlich ein schwerwiegender Eingriff in das Dienstverhältnis und hat für die betroffene Person erhebliche Konsequenzen.

Entlassung wegen Krankheit bei Arbeitnehmern

Eine Entlassung beziehungsweise Kündigung wegen Krankheit ist im Arbeitsrecht ebenfalls geregelt, allerdings müssen hier strenge Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Entlassung aus gesundheitlichen Gründen ist in der Regel nur möglich, wenn die Krankheit auch in Zukunft eine erhebliche Beeinträchtigung der Arbeitsleistung darstellt und die Krankheit nicht nur zu einer vorübergehenden, sondern zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der betrieblichen Abläufe führt. Der Arbeitgeber muss darlegen können, dass die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu einer erheblichen wirtschaftlichen oder organisatorischen Belastung führen würde.

Welche Rolle spielt ein Sozialplan bei der Entlassung?

Ein Sozialplan ist ein wichtiger Bestandteil im Rahmen betriebsbedingter Entlassungen. Er dient dazu, die wirtschaftlichen Folgen der Entlassung für die betroffenen Arbeitnehmer abzufedern. Ein Sozialplan wird in der Regel zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat vereinbart und regelt unter anderem Abfindungen, Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen und Unterstützungen bei der Jobsuche. Im Rahmen eines Sozialplans werden oft auch besondere Härtefälle berücksichtigt, um den sozialen Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Ist ein Sozialplan verpflichtend?

Ein Sozialplan kann in bestimmten Fällen verpflichtend sein, jedoch nicht immer und nicht für alle Unternehmen. Nach § 112 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist ein Sozialplan zwingend erforderlich, wenn ein Betriebsrat existiert und wenn es zu einer Betriebsänderung kommt, die erhebliche Nachteile für die Belegschaft mit sich bringt.

Eine Betriebsänderung kann beispielsweise eine Massenentlassung, eine Betriebsschließung oder eine Verlagerung von Betriebsteilen sein. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, mit dem Betriebsrat über einen Sozialplan zu verhandeln, der die wirtschaftlichen und sozialen Folgen für die betroffenen Arbeitnehmer abmildert. Gibt es jedoch keinen Betriebsrat, ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Sozialplan aufzustellen. Kleinere Unternehmen mit weniger als 20 Arbeitnehmern sind ebenfalls von dieser Verpflichtung ausgenommen. Kommt es zu keiner Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, kann eine Einigungsstelle die Festsetzung eines Sozialplans erzwingen.

Was sind zulässige Kündigungsgründe?

Als Gründe für eine Kündigung kommen in Betracht:

Verhaltensbedingte Gründe: Diese liegen vor, wenn der Arbeitnehmer oder Beamte gegen seine arbeitsvertraglichen oder dienstrechtlichen Pflichten verstößt.

Personenbedingte Gründe: Dazu zählen langfristige Krankheiten oder der Verlust der Arbeitserlaubnis.

Betriebsbedingte Gründe: Diese sind gegeben, wenn es zu einer Restrukturierung oder wirtschaftlichen Notlage im Unternehmen kommt.

Fristlose Kündigung: Wann ist sie rechtmäßig?

Eine fristlose Kündigung ist ein gravierender Schritt und darf nur in Ausnahmefällen ausgesprochen werden. Ein wichtiger Grund muss nach § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gegeben sein und die Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien ist entscheidend.

Beispiele für wichtige Gründe einer fristlosen Kündigung sind etwa Diebstahl oder Veruntreuung, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, wiederholte Arbeitsverweigerung oder grobe Beleidigungen von Vorgesetzten oder Kollegen. Ein Arbeitgeber muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes reagieren.

Entlassung oder Kündigung anfechten

Arbeitnehmer und Beamte haben das Recht, eine Entlassung anzufechten, wenn sie der Ansicht sind, dass diese unrechtmäßig erfolgt ist. Die Anfechtung einer Entlassung erfolgt meist durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht (Kündigungsschutzklage) oder Verwaltungsgericht. Die Kündigungsschutzklage muss in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung eingereicht werden.

Eine erfolgreiche Abwehr der Entlassung bzw. Kündigung kann dazu führen, dass das Arbeits- oder Dienstverhältnis fortgesetzt wird oder dass der Betroffene eine Abfindung erhält.

Fazit

Die Entlassung aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis ist ein komplexes Thema, das eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen umfasst. Arbeitnehmer und Beamte sollten sich im Falle einer Entlassung beziehungsweise Kündigung umfassend über ihre Rechte informieren und gegebenenfalls rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen. Besonders wichtig ist es, die Fristen für eine Anfechtung zu beachten und sich rechtzeitig gegen eine unberechtigte Beendigung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses zu wehren.

Foto(s): ©Adobe Stock/Viacheslav Yakobchuk

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