528 Anwälte für Klage

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Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Möhring
Rechtsanwältin Anja Möhring
Karoff, Möhring & Koll., Berliner Allee 14, 30175 Hannover 6768.4690774213 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anja Möhring
aus 9 Bewertungen Promt, Zuverlässig, vertrauensvoll (19.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt André Kasper
Rechtsanwalt André Kasper
Kasper Rechtsanwälte, P3 7, 68161 Mannheim 6846.9173948422 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt André Kasper ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Klage
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Unzicker
Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Unzicker
Unzicker Rechtsanwälte PartGmbB, Karolinenstraße 4, 80538 München 7119.8633316061 km
Wer nicht gewinnen will, hat schon verloren.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilprozessrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Klage bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Ferdinand Unzicker
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thorsten Eidenmüller LL. M.
Rechtsanwalt Dr. Thorsten Eidenmüller LL. M.
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thorsten Eidenmüller LL. M., Über dem Hainberg 2, 35781 Weilburg 6779.5855667106 km
Wir lieben gute Lösungen!
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Beamtenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Öffentliches Recht
Im Bereich Klage bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Eidenmüller LL. M.
Profil-Bild Rechtsanwalt Tolga Topuz
Rechtsanwalt Tolga Topuz
Topuz Law, Parkstraße 22, 40477 Düsseldorf 6648.6819967132 km
Anwalt mit Biss für turbulente und ruhige Lebensphasen!
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Tolga Topuz ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Klage
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgitta Englberger
Rechtsanwältin Birgitta Englberger
Kanzlei Birgitta Englberger, Fraunhoferstr. 15, 94315 Straubing 7137.4134496354 km
Öffentliches Baurecht • Verfassungsrecht • Agrarrecht • Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Klage unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Birgitta Englberger
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Gerold
Rechtsanwältin Alexandra Gerold
Gerold und Partner - Rechtsanwälte und Notar, Nenndorfer Str. 51, 30952 Ronnenberg 6765.1470093095 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Alexandra Gerold bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Klage
Profil-Bild Rechtsanwalt Schahroch Taleqani
Rechtsanwalt Schahroch Taleqani
RT & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Goethestraße 74, 80336 München 7118.5712675343 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Migrationsrecht
Rechtsfragen im Bereich Klage beantwortet Herr Rechtsanwalt Schahroch Taleqani
aus 8 Bewertungen ich möchte gerne meine aufrichtige Wertschätzung und eine äußerst positive Bewertung für die hervorragende Arbeit und … (09.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Badock
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Badock
badock.legal, Am roten Weg 2, 63654 Büdingen 6840.1472137358 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage bietet Herr Rechtsanwalt Marc Badock
aus 91 Bewertungen I approached Mr Badock to advise me in a civil case and his feedback was extremely valuable and helpful. Highly … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Wehrmann
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Wehrmann
WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, Georgstraße 38, 30159 Hannover 6768.0036752684 km
Ich berate zu aktuellen Themen der digitalen Welt und Vermögensgütern. Dabei ist mir eine unkomplizierte und schnelle Kommunikation mit meiner Mandantschaft wichtig.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Klage hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Wehrmann
aus 56 Bewertungen Ich habe bisher noch keine gemacht (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer
Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer
mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB, Goethestr. 8-10, 40237 Düsseldorf 6650.167819268 km
mzs Rechtsanwälte - Wir schaffen Lösungen.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Jochen Strohmeyer gerne zur Verfügung
(21.11.2023) Ein langwieriger Rechtsstreit durch zwei Instanzen wurde zu einem für mich erfolgreichen Ende geführt. Bei Herrn Dr. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Gerfelder
Kanzlei Harald Gerfelder, Alexanderstr. 3, 63179 Obertshausen 6838.9275930614 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Harald Gerfelder ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Klage
(25.01.2024) Herr Gerfeld hat schnell reagiert und nachgefragt und wichtige Hinweise gegeben. Ich brauchte dann aber seine Dienste …
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicola Fink-Sobirey
Rechtsanwältin Nicola Fink-Sobirey
Rechtsanwälte Gellhorn Schneider Fink & Stieg, Ostring 2, 47441 Moers 6628.3576430571 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Klage hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Nicola Fink-Sobirey
aus 9 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, mit Frau Fink-Sobirey zusammenzuarbeiten, um eine arbeitsrechtliche Angelegenheit zu lösen … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Boving
Rechtsanwalt Jan Boving
Boving Hesse & Partner, Haferstraße 41, 49324 Melle 6693.5749436428 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Klage bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Jan Boving
(17.05.2021) Ich hatte mich parallel schriftlich mit meinem Anliegen an Herrn ReA Boving gewandt und bekam innerhalb ein paar Tagen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Özer Tuncay
Rechtsanwalt Özer Tuncay
Tuncay&Barcin Law Office, Saray Mah. Gülen Sok. No:10 Alanya-Antalya-Türkei, 10, 07400, Alanya, Türkei 9225.2682738103 km
Öffentliches Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Klage bietet Herr Rechtsanwalt Özer Tuncay
aus 8 Bewertungen Herr Tuncay hat vor sechzehn Jahren alle unsere Forderungen gegenüber dem Bauträger, von dem wir ein Grundstück … (15.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Schmidt
Rechtsanwalt Daniel Schmidt
Daniel Schmidt Rechtsanwalt, Gudenauer Weg 79, 53127 Bonn 6695.8410369929 km
Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Schmidt vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage
aus 5 Bewertungen Momentan Gebühren finanziell etwas zu viel für uns (29.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerolf Sack
Rechtsanwalt Gerolf Sack
Kanzlei Gerolf Sack, Friedrichstr. 25, 95444 Bayreuth 7014.3839643201 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Gerolf Sack ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Klage
aus 8 Bewertungen Absolut EMPFEHLENSWERT! Herr Sack ist kein 5 Sterne, sondern mindestens ein 10 Sterne-Anwalt :)) Der Mandant bekommt … (18.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nia Falke
sehr gut
Rechtsanwältin Nia Falke
Anwaltskanzlei Falke, Im Trutz Frankfurt 49, 60322 Frankfurt am Main 6929.071372143 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage bietet Frau Rechtsanwältin Nia Falke
aus 11 Bewertungen hat das Problem in kurzer Zeit gelöst (12.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Habig
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Habig
Reimann, Schäfer, Hofmann - KanzleiDomplatz.de, Domplatz 2, 35578 Wetzlar 6790.9206029121 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Beamtenrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Klage beantwortet Herr Rechtsanwalt Marco Habig
aus 34 Bewertungen Herr Habig hatte mich in einer Strafsache vertreten, da viele Vollstreckungsbeamte gegen mich aussagten, konnte man im … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinrich Pytka
sehr gut
Kanzlei Pytka, Karwendelstraße 15, 86836 Graben 7070.2409609483 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Heinrich Pytka hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Klage
aus 38 Bewertungen Unkompliziert und schnell (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Matthias Knapp
Rechtsanwalt Dr. Matthias Knapp
Kanzlei Matthias Knapp, Pflughof 19, 79650 Schopfheim 6907.154172566 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Klage hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Knapp
(26.11.2018) Sehr gute kompetente, fachliche Beratung, Aktivität und Handeln in puncto Mietrecht. Dieser Anwalt ist bestens zu …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Lamers
Rechtsanwalt Stefan Lamers
Rechtsanwälte Garben, Schlüter, Schützler & Reiss, Hohenzollernring 103, 50672 Köln 6673.7479163601 km
Öffentliches Baurecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Klage bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Stefan Lamers
(22.02.2024) Hat sich in einen komplexen Prozess sehr zügig und kompetent eingearbeitet, verständlich beraten und das für uns so …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Cedric Vornholt
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Cedric Vornholt
FPS, Eschersheimer Landstraße 25, 60322 Frankfurt am Main 6825.425314743 km
Verwaltungsrecht | Baurecht | Umweltrecht - verlässliche und pragmatische Rechtsberatung
Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Agrarrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Cedric Vornholt hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Klage
aus 15 Bewertungen Ich war bei Herrn Dr. Vornholt bestens beraten. Von Anfang an konnte ich mich von seiner Fachkompetenz und auch seinem … (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jeanette Reisig-Emden
sehr gut
Rechtsanwältin Jeanette Reisig-Emden
Reisig-Emden, Katharinenstraße 9, 10711 Berlin 6969.6455604564 km
Gemeinsam finden wir einen Weg
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jeanette Reisig-Emden vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Klage
aus 38 Bewertungen Mein chronisch kranker Sohn sollte aufgrund seiner Fehlzeiten trotz sehr guter Noten und sehr gut bestandener … (27.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Klage

Fragen und Antworten

  • Klage: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Klage umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Klage und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Klage: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Klage sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Eine Klage leitet einen Prozess ein. Der oder die Kläger begehren mit der Klage Rechtsschutz durch ein Gericht gegenüber einem oder mehreren Beklagten. Kläger und Beklagte werden dabei als die Parteien des Prozesses bezeichnet.

Über die Klage entscheidet ein Gericht regelmäßig durch Urteil, sofern es zu keiner Klagerücknahme des Klägers kommt oder die Parteien einen Vergleich schließen. In dringlichen Fällen kann ein Gericht auch eine vorläufige Entscheidung treffen, wenn einstweiliger Rechtsschutz begehrt wird. Abhängig vom Begehren des Antragstellers wird dieser durch einstweilige Verfügung oder Arrest gewährt.

Klageerhebung

Die Erhebung einer Klage in einem Zivilprozess erfolgt laut Zivilprozessordnung durch Zustellung der Klageschrift an den Klagegegner. Zum notwendigen Mindestinhalt der Klageschrift gehört:

  • die Bezeichnung der Parteien
  • die Bezeichnung des Gerichts
  • die Angabe von Klagegegenstand und Klagegrund
  • die Stellung eines bestimmten Antrags
  • die Unterschrift des Klägers bzw. dessen Prozessbevollmächtigten

Von dieser Anforderung ergeben sich je nach Klageart und Prozessart Abweichungen.

Streitgegenstand

Eine zentrale Rolle im Rahmen einer Klage spielt der sogenannte Streitgegenstand. Dieser setzt sich aus Klageantrag und dem ihm zugrundeliegenden Sachverhalt zusammen. Der Streitgegenstand bestimmt dabei wesentlich, welches Gericht für eine Klage sachlich zuständig ist. Darüber hinaus ist er entscheidend für eine ganze Reihe weiterer Fragen. Zu diesen zählt die generelle Zulässigkeit einer Klage wie auch einer Klageänderung, das Vorliegen einer eventuellen Verjährung, der Rechtskraft eines Urteils und nicht zuletzt auch wie hoch der Streitwert einer Auseinandersetzung ausfällt, der wiederum über die Zuständigkeit, mögliche Rechtsbehelfe und die Kosten entscheidet.

Klagehäufung

Entscheidend ist der Streitgegenstand auch für die Klagehäufung. Dabei ist von einer objektiven Klagehäufung die Rede, wenn ein Kläger eine Mehrheit von Streitgegenständen im selben Verfahren geltend macht. Unter den Begriff subjektive Klagehäufung fällt hingegen der Umstand, dass in einem Verfahren mehre Kläger und/oder mehre Beklagte sich gegenüber stehen.

Zuständigkeit

Im Grunde orientiert sich die Zuständigkeit dabei an der Aufteilung der Gerichtsbarkeit in ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit. Dabei existieren zwischen den Gerichtszweige Sonderzuweisungen. Außerhalb der durch sie eröffneten Rechtswege existiert zudem die Verfassungsgerichtsbarkeit mit den Landesverfassungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht.

Schiedsverfahren

Von dieser gesetzlich vorgegebenen Zuständigkeit können Beteiligte mittels Schiedsvereinbarung in Form einer Schiedsabrede oder Schiedsklausel abweichen. Bestimmte Streitigkeiten in Bezug auf einen Mietvertrag über Wohnraum schließt die Zivilprozessordnung von dieser Möglichkeit jedoch aus. Im Übrigen führt eine Schiedsvereinbarung zum Verweis eines Streits auf den Weg der Schiedsgerichtsbarkeit. Die gerichtliche Entscheidung in einem entsprechenden Schiedsverfahren erfolgt in der Regel durch einen Schiedsspruch.

Klagearten im Öffentlichen Recht

Das Öffentliche Recht kennzeichnet die Regelung der Verhältnisse zwischen Staat und Privaten. Des Weiteren zählt zu ihm das Staatsorganisationsrecht. Eine wesentliche Weichenstellung für den jeweils eröffneten Rechtsweg ist dabei das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art, welche die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte begründet. Zahlreiche Ähnlichkeiten mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit teilen dabei, gerade was die Klagearten betrifft, die Sozialgerichtsbarkeit, die sich unter anderem mit Streitigkeiten im Bereich der Sozialversicherung befasst, und die Finanzgerichtsbarkeit, die rechtliche Auseinandersetzungen über Steuer und Zoll klärt.

Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage

Zu den Klagearten vor diesen Gerichten zählen insbesondere die Anfechtungsklage, die Verpflichtungsklage, die Leistungsklage und die Feststellungsklage. Gegenstand einer Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage ist dabei der Streit über die Aufhebung bzw. die Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsakts. Beispiele für den Gegenstand einer Anfechtungsklage ist etwa ein Verwaltungsakt, der ein Zwangsgeld androht. Im Rahmen einer Verpflichtungsklage kann umgekehrt eine Baubehörde etwa zur Erteilung einer Baugenehmigung verurteilt werden.

Leistungsklage

Im Gegensatz zur Verpflichtungsklage geht es bei einer Leistungsklage dagegen nicht darum, eine Behörde zu verpflichten, einen Verwaltungsakt zu erlassen, sondern eine andere Amtshandlung vorzunehmen.

Feststellungsklage

Mit der Feststellungsklage soll festgestellt werden, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht oder ein Verwaltungsakt nichtig ist. Abgesehen von letztgenannter Nichtigkeitsfeststellung entspricht sie dabei weitgehend der Feststellungsklage im Zivilrecht.

Fortsetzungsfeststellungsklage

Hingegen stellt die sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage einen besonderen Fall der Klagemöglichkeit im Verwaltungsrecht dar. Sie dient dazu, die Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts festzustellen, nachdem dieser sozusagen seine Wirkungen entfaltet hat. Typische Fälle sind Handlungen der Polizei, die sich bereits mit ihrem Vollzug erledigen, wie etwa die vorzeitige Auflösung einer Versammlung oder eine bloßstellende Durchsuchung hinsichtlich beim davon Betroffenen vermuteter Betäubungsmittel. Anders als der Name vermuten lässt, wird sie überwiegend als umgestellte Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage angesehen, deren ursprüngliches Ziel nicht mehr erreicht werden kann.

Klagevoraussetzungen im Öffentlichen Recht

Klagebefugnis

Von entscheidender Bedeutung für die Zulässigkeit der aufgeführten verwaltungsrechtlichen Klagen ist insbesondere die Klagebefugnis bzw. das Vorliegen eines berechtigten Feststellungsinteresses im Rahmen der Feststellungsklage. Die Klagebefugnis erfordert, dass jeder Kläger eine mögliche Verletzung seiner eigenen Rechte geltend macht, andernfalls ist die Klage unzulässig.

Vorverfahren

Eine weitere wichtige Zulässigkeitsvoraussetzung bei Rechtsstreiten mit der Verwaltung ist, dass ein Kläger rechtzeitig Widerspruch gegen einen an ihn gerichteten Verwaltungsakt eingelegt hat. Zahlreiche gesetzliche Regelungen machen jedoch inzwischen Ausnahmen von der notwendigen Widerspruchseinlegung.

Neben den bereits genannten Klagearten existieren im Öffentlichen Recht des Weiteren die abstrakte Normenkontrolle, der Organstreit, der Bund-Länder-Streit sowie die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.

Klagearten im Zivilrecht

Das Zivilrecht kennt als Klagearten die Leistungsklage, die Feststellungsklage und die Gestaltungsklage.

Leistungsklage

Eine Leistungsklage dient dazu, einen Anspruch durchzusetzen. Dieser ist auf das Tun, Dulden oder Unterlassen eines anderen gerichtet. Ein Beispiel dafür ist eine auf Erfüllung eines Vertrages gerichtete Klage, etwa die Zahlung des Kaufpreises durch den Beklagten, weil ihn ein bestehender Kaufvertrag mit dem Kläger verbindet. Anderes Beispiel ist eine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, der etwa ein vom Beklagten verschuldeter Verkehrsunfall oder eine von ihm gegenüber dem Kläger begangenen Körperverletzung zugrunde liegt.

Klagen auf Duldung eines bestimmten Handelns finden sich besonders im Bereich der Zwangsvollstreckung. So muss ein Schuldner etwa aufgrund einer vom Gläubiger angestrengten Pfändung die Wegnahme ihm gehöriger Gegenstände durch den Gerichtsvollzieher oder eines anderen jeweils dafür zuständigen Vollstreckungsorgans dulden. Beispiel für eine andere Zuständigkeit ist die sich als Folge einer im Grundbuch eingetragenen Hypothek ergebende Zwangsversteigerung bei Immobilien, die das Amtsgericht in seiner Eigenschaft als Vollstreckungsgericht zu besorgen hat. Dritte Gläubiger, die von Gerichtsvollzieher vor der Tür steht">Vollstreckungsmaßnahmen mittelbar betroffen sind, weil sie ein die Veräußerung hinderndes Recht an den gepfändeten Gegenständen haben, haben die Möglichkeit sich mittels einer Drittwiderspruchsklage vor deren drohendem Verlust zu schützen.

Eine Unterlassungsklage soll hingegen erreichen, dass künftige Rechtsverletzungen unterbleiben. Ihr voraus geht in der Regel eine Abmahnung, die mit der Forderung auf Abgabe einer mit einer Vertragsstrafe versehenen Unterlassungserklärung verknüpft ist. Auch eine entsprechende gerichtliche Entscheidung sieht eine solche Strafe für den Fall eines künftigen Verstoßes vor. Typische Inhalte von Unterlassungsklagen sind Streitigkeiten zwischen Konkurrenten über unlauteres Verhalten im Wettbewerb, die Verletzung von Urheberrechten z. B. durch illegales Filesharing oder die Beeinträchtigung von Eigentum, wozu etwa bereits ein ständiges Parken im Parkverbot vor Einfahrten privater Immobilien führen kann.

Stufenklage

Eine besondere Klageart im Vorfeld einer Leistungsklage ist die sogenannte Stufenklage. Sie findet vor allem Anwendung bei Streitigkeiten über die Aufteilung einer Erbschaft, der zu zahlenden Abfindung, wenn ein Gesellschafter beispielsweise aus einer GmbH ausscheidet oder bei Auseinandersetzungen über z. B. infolge einer Scheidung zu zahlenden Unterhalt. Die Stufenklage dient dabei dazu, eine zunächst ungewisse Klageforderung so zu ergründen, dass sie der Kläger letztendlich beziffern kann. Dieser kann dazu drei Anträge stellen. Aufgrunddessen stellt die Stufenklage auch eine objektive Klagehäufung dar. Auf der ersten Stufe geht es zunächst darum, dass der Beklagte Auskünfte erteilen bzw. Einsicht gewähren muss. Auf der zweiten Stufe kann der Kläger dann verlangen, dass der Beklagte eine eidesstattliche Versicherung abgibt. In der dritten Stufe ist schließlich der so ermöglichte konkrete Antrag auf Zahlung oder Herausgabe zu stellen.

Feststellungsklage

Die Feststellungsklage dient wie im Öffentlichen Recht der Feststellung eines bestehenden bzw. nicht bestehenden Rechtsverhältnisses. Statt auf die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts richtet sich die Feststellungsklage im Zivilrecht aber auf die Echtheit bzw. Unechtheit einer Urkunde. Da die Feststellungsklage nicht der Befriedigung eines Anspruchs dient, kann sie anders als eine Leistungsklage nicht vollstreckt werden.

Gestaltungsklage

Mittels Gestaltungsklage kann ein Rechtsverhältnis begründet, geändert oder aufgehoben werden. Ein Anspruch ist dazu nicht erforderlich. Stattdessen sind Gestaltungsklagen überall dort möglich, wo durch Klage überprüfbare Gestaltungsrechte - wie etwa das Recht auf Rücktritt - sie zulassen.

Typische Fälle einer Gestaltungsklage sind die Ehescheidung, in deren Rahmen die Aufhebung einer Ehe durch Scheidungsurteil erfolgt. Entsprechendes gilt für die Auflösung einer Lebenspartnerschaft. Im Handelsrecht ermöglicht die Gestaltungsklage etwa die Auflösung einer Gesellschaft anstelle der Kündigung, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt.

Auswirkungen bestimmter Prozesshandlungen auf die Klage

Innerhalb einer Klage haben die Beteiligten verschiedene Möglichkeiten, um den Verfahrensverlauf zu beeinflussen. Diese können sich durch ihre Vornahme unmittelbar auf einen Prozess auswirken - sogenannte Bewirkungshandlungen - oder bedürfen dafür erst eines gerichtlichen Handelns - sogenannte Erwirkungshandlungen.

Klageänderung

Eine Klageänderung, die erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit, d. h. nach Zustellung der Klageschrift an den Klagegegner, erfolgt, bedarf zu ihrer Wirksamkeit dessen Einwilligung oder muss vom Gericht als sachdienlich erachtet worden sein. Eine Klageerweiterung und Klagebeschränkung stellt ebenso wie die Berichtigung oder Ergänzung laut ZPO keine Klageänderung dar. In einem Insolvenzverfahren ist eine Klageänderung jedoch generell verboten, insofern eine Forderung in anderer Weise begehrt wird, als sie in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist.

Klagerücknahme

Seine Klage kann ein Kläger in der Regel noch bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung ganz oder teilweise ohne Mitwirkung des Beklagten zurücknehmen. Danach ist dazu die Einwilligung des Beklagten oder erforderlich. Im Übrigen ist eine Klagerücknahme auch in einer späteren Instanz also insbesondere auch im Rahmen der Berufung oder Revision möglich.

Klageverzicht

Der Klageverzicht stellt das Pendant zum Anerkenntnis dar. Der Kläger verzichtet damit auf den geltend gemachten Anspruch, während beim Anerkenntnis der Beklagte diesen anerkennt. In beiden Fällen entscheidet das Gericht durch Urteil. Im Rahmen des Klageverzichts ergeht dabei ein Verzichtsurteil, im Rahmen eines Anerkenntnisses dagegen ein Anerkenntnisurteil.

Besonderheiten im Strafrecht

Das Strafrecht kennt gar keine Klage im eigentlichen Sinn. Stattdessen ist bei Strafverfahren von einer Anklage die Rede. In diesem Zusammenhang stellt auch die im Strafprozess mögliche Nebenklage als eine Art Opferhilfe keine Klage im eigentlichen Sinn dar. Ein Sonderfall ist im Strafrecht zudem das Klageerzwingungsverfahren. Verletzte einer Straftat können die Staatsanwaltschaft auf diese Weise zwingen, Anklage gegen den Täter zu erheben, wenn diese trotz vorheriger Strafanzeige das Ermittlungsverfahren eingestellt hat.

(GUE)

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