524 Anwälte für Klage | Seite 22

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Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael H. Struckhoff
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael H. Struckhoff
alphalex Rechtsanwälte, Pettenkoferstr. 27 a, 80336 München 7118.1390657928 km
Wir kämpfen für IHR gutes Recht !
Fachanwalt Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Schwerbehindertenrecht
Rechtsfragen im Bereich Klage beantwortet Herr Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael H. Struckhoff
(02.05.2024) Wurde von Herrn Rechtsanwalt Struckhoff mehrfach vertreten, aus meiner Erfahrung sind durchsetzungsstarke und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Rauscher
sehr gut
Rechtsanwalt Ulrich Rauscher
Merz, Schmid, Schäftlmeier und Partner Rechtsanwälte, Karlstraße 2, 71394 Kernen im Remstal 6938.1920528509 km
Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Rauscher bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Klage
aus 153 Bewertungen Wie immer ein ehrlicher Top Anwalt (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc-Oliver Melzer
sehr gut
Rechtsanwalt Marc-Oliver Melzer
Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB, Technologiepark 32, 33100 Paderborn 6745.6118939099 km
Spezialist für Arzthaftungsrecht, Personenschäden und Personenversicherungen. Tätig seit 2007. Sehr erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht, Medizinrecht und Sozialrecht und Dozent bei der RAK.
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Marc-Oliver Melzer bietet Rat und Unterstützung im Bereich Klage
aus 34 Bewertungen Ist offen, kompetent und ehrlich. Kümmert sich parallel zum Rechtsstreit um alle Belange und setzt sich selbstständig … (28.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Doppelbauer
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Doppelbauer
Rechtsanwaltskanzlei DDr. Wolfgang Doppelbauer, Rainerstr. 16, 4600 Wels, Österreich 7270.6919591667 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Klage beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Doppelbauer
Profil-Bild Rechtsanwältin Sigrid Krämer
Kanzlei Sigrid Krämer, Behlertstraße 3a/ B2, 14467 Potsdam 6962.0968938705 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Klage beantwortet Frau Rechtsanwältin Sigrid Krämer
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Witthauer
sehr gut
Kanzlei Antje Witthauer, Tharandter Straße 25, 01159 Dresden 7078.8238416355 km
Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Klage unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Antje Witthauer
aus 26 Bewertungen Es klappt wunderbar und ich mach vieles alleine.Wenn ich Probleme habe da schreibe ich ihr eine E-Mail und dann werde … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt / Advokat Rašid Haračić
sehr gut
Rechtsanwalt / Advokat Rašid Haračić
Advokat Haračić Rašid, Hamdije Kreševljakovića 64/III, Sarajevo 71 000, Bosnien-Herzegowina 7825.0566339504 km
Erfolg generiert Wachstum
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Zivilprozessrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Klage steht Ihnen Herr Rechtsanwalt / Advokat Rašid Haračić gerne zur Verfügung
aus 19 Bewertungen Sehr kompetente und freundliche Beratung, zeitnahe und verlässliche Zusammenarbeit. (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Druckenbrodt
Rechtsanwalt Alexander Druckenbrodt
Finkbeiner & Druckenbrodt Rechtsanwälte PartGmbB, Schottmüllerstraße 20a, 20251 Hamburg 6717.4319147204 km
Anwaltshaftung • Zivilprozessrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Versicherungsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Alexander Druckenbrodt bietet im Bereich Klage Rechtsberatung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Wir sind ein in Österreich ansässiges Unternehmen und kennen Herrn RA Druckenbrodt bereits etliche Jahre, der Kontakt … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Swierczyna
Rechtsanwalt Stefan Swierczyna
Grünert, Swierczyna, König - Rechtsanwälte | Fachanwälte, Gerhart-Hauptmann-Straße 26, 99096 Erfurt 6922.5358394237 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Recht • Vergaberecht • Verfassungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Stefan Swierczyna für Rechtsfragen rund um den Bereich Klage
(06.12.2019) Herr Swierczyna konnte uns im Rahmen einer kurzfristigen bauordnungsrechtlichen Erstberatung außerordentlich kompetent …
Profil-Bild Rechtsanwältin Angela Carstensen
sehr gut
Rechtsanwältin Angela Carstensen
CARSTENSEN Wirtschaftsrecht, Münchener Straße 12, 60329 Frankfurt am Main 6825.6231261622 km
Ich berate deutschlandweit im Öffentlichen Baurecht, Denkmalschutzrecht, Kommunalrecht, Informationsfreiheitsrecht, Umweltrecht, Verwaltungsrecht (außer GEZ), Vertragsrecht und Medien-/Urheberrecht.
Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Verfassungsrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Klage unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Angela Carstensen
aus 16 Bewertungen Sehr kompetente und freundliche Beratung durch Frau Carstensen im Bereich des Verwaltungsprozessrechts. (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Hartwig
sehr gut
Rechtsanwältin Simone Hartwig
KANZLEI HARTWIG, Kleinschmidtstr. 24, 69115 Heidelberg 6865.2466693446 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Simone Hartwig - Ihr juristischer Beistand im Bereich Klage
aus 15 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Hartwig hat uns geholfen, den Eigenbedarf an einer für unseren Sohn gekauften Wohnung … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Einar von Harten
Rechtsanwalt Einar von Harten
von Harten Rechtsanwälte, Mönckebergstr. 17, 20095 Hamburg 6720.3278203561 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Einar von Harten unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Klage
(05.09.2023) Ich muß noch etwas warten…🤟
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominic Kaiser Maître en droit
sehr gut
Rechtsanwalt Dominic Kaiser Maître en droit
Kaiser Rechtsanwälte, Gerhart-Hauptmann-Straße 65, 55124 Mainz 6802.502672891 km
Die ideale Rechtsberatung ist ein Miteinander. Sie ist das Ergebnis einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Fachanwalt Familienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Klage beantwortet Herr Rechtsanwalt Dominic Kaiser Maître en droit
aus 30 Bewertungen Ein Anwalt der Meisterklasse ! Herr Kaiser hat mich mehrmals in emotional aufgeladenen Ausnahmesituationen erlebt und … (19.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
rightmart Rechtsanwalts GmbH, Hinterm Sielhof 4-5, 28277 Bremen 6677.8433716467 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilprozessrecht • Opferhilfe • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
aus 8 Bewertungen Sehr freundlich (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Hintze LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Hintze, Bahnstraße 8, 65205 Wiesbaden 6805.2052103217 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Klage hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Klaus Hintze LL.M.
aus 16 Bewertungen Zügige Terminvergabe. Sehr informatives Beratungsgespräch. Danach kam sehr schnell eine ausführliche schriftliche … (18.02.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt Matthias E. Breugl
sehr gut
Rechtsanwalt Fachanwalt Matthias E. Breugl
Rechtsanwalt & Fachanwalt Matthias E. Breugl, Rotebühlstr. 97, 70178 Stuttgart 6930.3712876911 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Öffentliches Recht
Herr Rechtsanwalt Fachanwalt Matthias E. Breugl im Bereich Klage bietet Beratung und Vertretung
aus 46 Bewertungen Herr Breugl beriet uns zielgerichtet und stichhaltig und schätzte die Sachlage zu jedem Zeitpunkt richtig ein. (16.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annika Hecht  geb. Britsch
Rechtsanwältin Annika Hecht  geb. Britsch
Hecht Law, Karlsplatz 3, 80335 München 7118.5603261028 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Klage bietet Frau Rechtsanwältin Annika Hecht geb. Britsch
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Bifl LL.M.
Rechtsanwältin Daniela Bifl LL.M.
Anwaltskanzlei D. Bifl, Wöhlerstraße 2, 79108 Freiburg im Breisgau 6887.6483735325 km
Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Familienrecht • Sozialversicherungsrecht • Öffentliches Baurecht • Migrationsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Klage bietet Frau Rechtsanwältin Daniela Bifl LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Notthoff
Rechtsanwältin Martina Notthoff
Rechtsanwältin und Notarin Martina Notthoff, Rhododendronweg 4, 30559 Hannover 6773.9453735973 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Klage beantwortet Frau Rechtsanwältin Martina Notthoff
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Kushnir
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Rechtsanwalt Felix Kushnir
Rechtsanwaltskanzlei Felix Kushnir, Blumenstraße 1, 80331 München 7119.4430003711 km
"Qualität vor Quantität" - "Maßanzug statt Massenware"
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Klage beantwortet Herr Rechtsanwalt Felix Kushnir
aus 29 Bewertungen Er ist ein kompetenter und kluger Anwalt, der weiß, was er tut. Ich kann ihn auf jeden Fall empfehlen. Ich bin mit dem … (23.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Klage

Fragen und Antworten

  • Klage: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Klage sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Klage: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Klage umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Klage und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Eine Klage leitet einen Prozess ein. Der oder die Kläger begehren mit der Klage Rechtsschutz durch ein Gericht gegenüber einem oder mehreren Beklagten. Kläger und Beklagte werden dabei als die Parteien des Prozesses bezeichnet.

Über die Klage entscheidet ein Gericht regelmäßig durch Urteil, sofern es zu keiner Klagerücknahme des Klägers kommt oder die Parteien einen Vergleich schließen. In dringlichen Fällen kann ein Gericht auch eine vorläufige Entscheidung treffen, wenn einstweiliger Rechtsschutz begehrt wird. Abhängig vom Begehren des Antragstellers wird dieser durch einstweilige Verfügung oder Arrest gewährt.

Klageerhebung

Die Erhebung einer Klage in einem Zivilprozess erfolgt laut Zivilprozessordnung durch Zustellung der Klageschrift an den Klagegegner. Zum notwendigen Mindestinhalt der Klageschrift gehört:

  • die Bezeichnung der Parteien
  • die Bezeichnung des Gerichts
  • die Angabe von Klagegegenstand und Klagegrund
  • die Stellung eines bestimmten Antrags
  • die Unterschrift des Klägers bzw. dessen Prozessbevollmächtigten

Von dieser Anforderung ergeben sich je nach Klageart und Prozessart Abweichungen.

Streitgegenstand

Eine zentrale Rolle im Rahmen einer Klage spielt der sogenannte Streitgegenstand. Dieser setzt sich aus Klageantrag und dem ihm zugrundeliegenden Sachverhalt zusammen. Der Streitgegenstand bestimmt dabei wesentlich, welches Gericht für eine Klage sachlich zuständig ist. Darüber hinaus ist er entscheidend für eine ganze Reihe weiterer Fragen. Zu diesen zählt die generelle Zulässigkeit einer Klage wie auch einer Klageänderung, das Vorliegen einer eventuellen Verjährung, der Rechtskraft eines Urteils und nicht zuletzt auch wie hoch der Streitwert einer Auseinandersetzung ausfällt, der wiederum über die Zuständigkeit, mögliche Rechtsbehelfe und die Kosten entscheidet.

Klagehäufung

Entscheidend ist der Streitgegenstand auch für die Klagehäufung. Dabei ist von einer objektiven Klagehäufung die Rede, wenn ein Kläger eine Mehrheit von Streitgegenständen im selben Verfahren geltend macht. Unter den Begriff subjektive Klagehäufung fällt hingegen der Umstand, dass in einem Verfahren mehre Kläger und/oder mehre Beklagte sich gegenüber stehen.

Zuständigkeit

Im Grunde orientiert sich die Zuständigkeit dabei an der Aufteilung der Gerichtsbarkeit in ordentliche Gerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit. Dabei existieren zwischen den Gerichtszweige Sonderzuweisungen. Außerhalb der durch sie eröffneten Rechtswege existiert zudem die Verfassungsgerichtsbarkeit mit den Landesverfassungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht.

Schiedsverfahren

Von dieser gesetzlich vorgegebenen Zuständigkeit können Beteiligte mittels Schiedsvereinbarung in Form einer Schiedsabrede oder Schiedsklausel abweichen. Bestimmte Streitigkeiten in Bezug auf einen Mietvertrag über Wohnraum schließt die Zivilprozessordnung von dieser Möglichkeit jedoch aus. Im Übrigen führt eine Schiedsvereinbarung zum Verweis eines Streits auf den Weg der Schiedsgerichtsbarkeit. Die gerichtliche Entscheidung in einem entsprechenden Schiedsverfahren erfolgt in der Regel durch einen Schiedsspruch.

Klagearten im Öffentlichen Recht

Das Öffentliche Recht kennzeichnet die Regelung der Verhältnisse zwischen Staat und Privaten. Des Weiteren zählt zu ihm das Staatsorganisationsrecht. Eine wesentliche Weichenstellung für den jeweils eröffneten Rechtsweg ist dabei das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art, welche die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte begründet. Zahlreiche Ähnlichkeiten mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit teilen dabei, gerade was die Klagearten betrifft, die Sozialgerichtsbarkeit, die sich unter anderem mit Streitigkeiten im Bereich der Sozialversicherung befasst, und die Finanzgerichtsbarkeit, die rechtliche Auseinandersetzungen über Steuer und Zoll klärt.

Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage

Zu den Klagearten vor diesen Gerichten zählen insbesondere die Anfechtungsklage, die Verpflichtungsklage, die Leistungsklage und die Feststellungsklage. Gegenstand einer Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage ist dabei der Streit über die Aufhebung bzw. die Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsakts. Beispiele für den Gegenstand einer Anfechtungsklage ist etwa ein Verwaltungsakt, der ein Zwangsgeld androht. Im Rahmen einer Verpflichtungsklage kann umgekehrt eine Baubehörde etwa zur Erteilung einer Baugenehmigung verurteilt werden.

Leistungsklage

Im Gegensatz zur Verpflichtungsklage geht es bei einer Leistungsklage dagegen nicht darum, eine Behörde zu verpflichten, einen Verwaltungsakt zu erlassen, sondern eine andere Amtshandlung vorzunehmen.

Feststellungsklage

Mit der Feststellungsklage soll festgestellt werden, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht besteht oder ein Verwaltungsakt nichtig ist. Abgesehen von letztgenannter Nichtigkeitsfeststellung entspricht sie dabei weitgehend der Feststellungsklage im Zivilrecht.

Fortsetzungsfeststellungsklage

Hingegen stellt die sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage einen besonderen Fall der Klagemöglichkeit im Verwaltungsrecht dar. Sie dient dazu, die Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts festzustellen, nachdem dieser sozusagen seine Wirkungen entfaltet hat. Typische Fälle sind Handlungen der Polizei, die sich bereits mit ihrem Vollzug erledigen, wie etwa die vorzeitige Auflösung einer Versammlung oder eine bloßstellende Durchsuchung hinsichtlich beim davon Betroffenen vermuteter Betäubungsmittel. Anders als der Name vermuten lässt, wird sie überwiegend als umgestellte Anfechtungsklage bzw. Verpflichtungsklage angesehen, deren ursprüngliches Ziel nicht mehr erreicht werden kann.

Klagevoraussetzungen im Öffentlichen Recht

Klagebefugnis

Von entscheidender Bedeutung für die Zulässigkeit der aufgeführten verwaltungsrechtlichen Klagen ist insbesondere die Klagebefugnis bzw. das Vorliegen eines berechtigten Feststellungsinteresses im Rahmen der Feststellungsklage. Die Klagebefugnis erfordert, dass jeder Kläger eine mögliche Verletzung seiner eigenen Rechte geltend macht, andernfalls ist die Klage unzulässig.

Vorverfahren

Eine weitere wichtige Zulässigkeitsvoraussetzung bei Rechtsstreiten mit der Verwaltung ist, dass ein Kläger rechtzeitig Widerspruch gegen einen an ihn gerichteten Verwaltungsakt eingelegt hat. Zahlreiche gesetzliche Regelungen machen jedoch inzwischen Ausnahmen von der notwendigen Widerspruchseinlegung.

Neben den bereits genannten Klagearten existieren im Öffentlichen Recht des Weiteren die abstrakte Normenkontrolle, der Organstreit, der Bund-Länder-Streit sowie die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.

Klagearten im Zivilrecht

Das Zivilrecht kennt als Klagearten die Leistungsklage, die Feststellungsklage und die Gestaltungsklage.

Leistungsklage

Eine Leistungsklage dient dazu, einen Anspruch durchzusetzen. Dieser ist auf das Tun, Dulden oder Unterlassen eines anderen gerichtet. Ein Beispiel dafür ist eine auf Erfüllung eines Vertrages gerichtete Klage, etwa die Zahlung des Kaufpreises durch den Beklagten, weil ihn ein bestehender Kaufvertrag mit dem Kläger verbindet. Anderes Beispiel ist eine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, der etwa ein vom Beklagten verschuldeter Verkehrsunfall oder eine von ihm gegenüber dem Kläger begangenen Körperverletzung zugrunde liegt.

Klagen auf Duldung eines bestimmten Handelns finden sich besonders im Bereich der Zwangsvollstreckung. So muss ein Schuldner etwa aufgrund einer vom Gläubiger angestrengten Pfändung die Wegnahme ihm gehöriger Gegenstände durch den Gerichtsvollzieher oder eines anderen jeweils dafür zuständigen Vollstreckungsorgans dulden. Beispiel für eine andere Zuständigkeit ist die sich als Folge einer im Grundbuch eingetragenen Hypothek ergebende Zwangsversteigerung bei Immobilien, die das Amtsgericht in seiner Eigenschaft als Vollstreckungsgericht zu besorgen hat. Dritte Gläubiger, die von Gerichtsvollzieher vor der Tür steht">Vollstreckungsmaßnahmen mittelbar betroffen sind, weil sie ein die Veräußerung hinderndes Recht an den gepfändeten Gegenständen haben, haben die Möglichkeit sich mittels einer Drittwiderspruchsklage vor deren drohendem Verlust zu schützen.

Eine Unterlassungsklage soll hingegen erreichen, dass künftige Rechtsverletzungen unterbleiben. Ihr voraus geht in der Regel eine Abmahnung, die mit der Forderung auf Abgabe einer mit einer Vertragsstrafe versehenen Unterlassungserklärung verknüpft ist. Auch eine entsprechende gerichtliche Entscheidung sieht eine solche Strafe für den Fall eines künftigen Verstoßes vor. Typische Inhalte von Unterlassungsklagen sind Streitigkeiten zwischen Konkurrenten über unlauteres Verhalten im Wettbewerb, die Verletzung von Urheberrechten z. B. durch illegales Filesharing oder die Beeinträchtigung von Eigentum, wozu etwa bereits ein ständiges Parken im Parkverbot vor Einfahrten privater Immobilien führen kann.

Stufenklage

Eine besondere Klageart im Vorfeld einer Leistungsklage ist die sogenannte Stufenklage. Sie findet vor allem Anwendung bei Streitigkeiten über die Aufteilung einer Erbschaft, der zu zahlenden Abfindung, wenn ein Gesellschafter beispielsweise aus einer GmbH ausscheidet oder bei Auseinandersetzungen über z. B. infolge einer Scheidung zu zahlenden Unterhalt. Die Stufenklage dient dabei dazu, eine zunächst ungewisse Klageforderung so zu ergründen, dass sie der Kläger letztendlich beziffern kann. Dieser kann dazu drei Anträge stellen. Aufgrunddessen stellt die Stufenklage auch eine objektive Klagehäufung dar. Auf der ersten Stufe geht es zunächst darum, dass der Beklagte Auskünfte erteilen bzw. Einsicht gewähren muss. Auf der zweiten Stufe kann der Kläger dann verlangen, dass der Beklagte eine eidesstattliche Versicherung abgibt. In der dritten Stufe ist schließlich der so ermöglichte konkrete Antrag auf Zahlung oder Herausgabe zu stellen.

Feststellungsklage

Die Feststellungsklage dient wie im Öffentlichen Recht der Feststellung eines bestehenden bzw. nicht bestehenden Rechtsverhältnisses. Statt auf die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts richtet sich die Feststellungsklage im Zivilrecht aber auf die Echtheit bzw. Unechtheit einer Urkunde. Da die Feststellungsklage nicht der Befriedigung eines Anspruchs dient, kann sie anders als eine Leistungsklage nicht vollstreckt werden.

Gestaltungsklage

Mittels Gestaltungsklage kann ein Rechtsverhältnis begründet, geändert oder aufgehoben werden. Ein Anspruch ist dazu nicht erforderlich. Stattdessen sind Gestaltungsklagen überall dort möglich, wo durch Klage überprüfbare Gestaltungsrechte - wie etwa das Recht auf Rücktritt - sie zulassen.

Typische Fälle einer Gestaltungsklage sind die Ehescheidung, in deren Rahmen die Aufhebung einer Ehe durch Scheidungsurteil erfolgt. Entsprechendes gilt für die Auflösung einer Lebenspartnerschaft. Im Handelsrecht ermöglicht die Gestaltungsklage etwa die Auflösung einer Gesellschaft anstelle der Kündigung, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt.

Auswirkungen bestimmter Prozesshandlungen auf die Klage

Innerhalb einer Klage haben die Beteiligten verschiedene Möglichkeiten, um den Verfahrensverlauf zu beeinflussen. Diese können sich durch ihre Vornahme unmittelbar auf einen Prozess auswirken - sogenannte Bewirkungshandlungen - oder bedürfen dafür erst eines gerichtlichen Handelns - sogenannte Erwirkungshandlungen.

Klageänderung

Eine Klageänderung, die erst nach Eintritt der Rechtshängigkeit, d. h. nach Zustellung der Klageschrift an den Klagegegner, erfolgt, bedarf zu ihrer Wirksamkeit dessen Einwilligung oder muss vom Gericht als sachdienlich erachtet worden sein. Eine Klageerweiterung und Klagebeschränkung stellt ebenso wie die Berichtigung oder Ergänzung laut ZPO keine Klageänderung dar. In einem Insolvenzverfahren ist eine Klageänderung jedoch generell verboten, insofern eine Forderung in anderer Weise begehrt wird, als sie in der Anmeldung oder im Prüfungstermin bezeichnet worden ist.

Klagerücknahme

Seine Klage kann ein Kläger in der Regel noch bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung ganz oder teilweise ohne Mitwirkung des Beklagten zurücknehmen. Danach ist dazu die Einwilligung des Beklagten oder erforderlich. Im Übrigen ist eine Klagerücknahme auch in einer späteren Instanz also insbesondere auch im Rahmen der Berufung oder Revision möglich.

Klageverzicht

Der Klageverzicht stellt das Pendant zum Anerkenntnis dar. Der Kläger verzichtet damit auf den geltend gemachten Anspruch, während beim Anerkenntnis der Beklagte diesen anerkennt. In beiden Fällen entscheidet das Gericht durch Urteil. Im Rahmen des Klageverzichts ergeht dabei ein Verzichtsurteil, im Rahmen eines Anerkenntnisses dagegen ein Anerkenntnisurteil.

Besonderheiten im Strafrecht

Das Strafrecht kennt gar keine Klage im eigentlichen Sinn. Stattdessen ist bei Strafverfahren von einer Anklage die Rede. In diesem Zusammenhang stellt auch die im Strafprozess mögliche Nebenklage als eine Art Opferhilfe keine Klage im eigentlichen Sinn dar. Ein Sonderfall ist im Strafrecht zudem das Klageerzwingungsverfahren. Verletzte einer Straftat können die Staatsanwaltschaft auf diese Weise zwingen, Anklage gegen den Täter zu erheben, wenn diese trotz vorheriger Strafanzeige das Ermittlungsverfahren eingestellt hat.

(GUE)

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