614 Anwälte für Presse | Seite 26

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.
Rechtsanwalt Dr. Traub, Hölderlinplatz 5, 70193 Stuttgart
Verbraucherschutz, Internetrecht, Vertragsrecht und allgemeines Zivilrecht.
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Datenschutzrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Recht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Presse beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.
aus 19 Bewertungen Fühlte mich gut unterstützt und aufgehoben (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robin Tafel
sehr gut
Rechtsanwalt Robin Tafel
Rechtsanwaltskanzlei Heidicker, Beethovenstr. 3, 59174 Kamen 6682.1876111738 km
Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Robin Tafel hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Presse
aus 176 Bewertungen Schnelle und kompetente Beratung. Es konnte innerhalb kürzester Zeit eine Einigung erzielt werden. (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonny Krüger
sehr gut
Rechtsanwalt Jonny Krüger
Melchior Krüger Illig Rechtsanwälte, Hauptstr. 36, 01097 Dresden 7079.840955415 km
Vereinsrecht & Verbandsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Versicherungsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Verwaltungsrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Jonny Krüger im Bereich Presse bietet Beratung und Vertretung
aus 13 Bewertungen Ich brauchte eine Beratung wegen eines Streites im Kleingarten. Die Beratung war sehr gut und hat mir weitergeholfen. … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. John Riecken
Rechtsanwalt Dr. jur. John Riecken
Kanzlei Dr. John Riecken, Fahltskamp 1, 25421 Pinneberg 6702.9637220508 km
"Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum." (Friedrich Nietzsche)
Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Presse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. jur. John Riecken gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Tamer Forst
Rechtsanwalt Sven Tamer Forst
Anwaltsbüro am Ebertplatz, Ebertplatz 10, 50668 Köln 6674.4510618149 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Presse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Sven Tamer Forst
aus 6 Bewertungen Mietrecht NK-Abrechnung (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Cihangir Yavuz Soytürk
Rechtsanwalt Cihangir Yavuz Soytürk
Rechtsanwaltskanzlei Mons & Leo, Xantener Str. 7, 41460 Neuss 6643.5809177521 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Urheberrecht & Medienrecht • Markenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Cihangir Yavuz Soytürk ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Presse
(21.02.2024) Ich hatte das Privileg, die Dienste der Anwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen und bin äußerst zufrieden mit meiner …
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Harzheim
sehr gut
KAI HARZHEIM | Rechtsanwalt, Hildeweg 24, 22559 Hamburg 6704.4372882783 km
Carpe Diem - Nutze den Tag
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Arbeitsrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Rechtsfragen im Bereich Presse beantwortet Herr Rechtsanwalt Kai Harzheim
aus 29 Bewertungen Mit der Leistung bin ich sehr zufrieden. Hier fühlte ich mich stets sicher und kompetent beraten. Vielen Dank! (21.05.2024)
Profil-Bild Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Jeanette Nolte
Kanzlei am Ring, Herwarthstr. 4, 50672 Köln 6673.7086654162 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Presse bietet Frau Fachanwältin für Arbeitsrecht Dr. Jeanette Nolte
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Brix
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Thomas Brix
Dr. Blanke | Colshorn - Rechtsanwälte und Notare, Trift 31, 29221 Celle 6774.3686754486 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Presse bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Brix
aus 116 Bewertungen Durch Empfehlung bin ich an Dr. Brix geraten und habe es in keiner Weise bereut. Mit Ruhe und Sachverstand, … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Klima
Rechtsanwalt Christian Klima
Kanzlei Christian Klima, Mozartstr. 4, 82049 Pullach im Isartal 7120.1971836398 km
Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Klima unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Presse
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Douglas
Rechtsanwalt Michael Douglas
Rechtsanwälte Douglas & Luther, Drakestr. 47, 12205 Berlin 6973.1376219938 km
Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Strafrecht • Zivilprozessrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Michael Douglas für Rechtsfragen rund um den Bereich Presse
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan C. Grunow LL.M.
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Grunow, Kaiserin-Augusta-Straße 74, 12103 Berlin 6977.1282423546 km
Arbeitsrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Presse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Stefan C. Grunow LL.M.
aus 65 Bewertungen RA Grunow ist ein aussergewöhnlicher Anwalt. Er hat mich in einer Zivilklage (Kaufrückabwicklung) vertreten, die zu … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Marcus A. Ernst LL.M.
Rechtsanwalt Dr. Marcus A. Ernst LL.M.
ERNST & LINDER LLC, 8 Floor 30 Wall St, New York, NY 10005, USA 766.4302993707 km
Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Presse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Marcus A. Ernst LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwalt Arno Konnegen
Rechtsanwalt Arno Konnegen
Kanzlei Arno Konnegen, Claudiusstr. 11, 10557 Berlin 6971.3725691017 km
Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Presse beantwortet Herr Rechtsanwalt Arno Konnegen

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Presse

Fragen und Antworten

  • Presse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Presse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Presse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Presse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Presse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Der Begriff Presse leitet sich von der Druckpresse ab: Mit der Druckpresse konnten erstmalig Schriften in großer Stückzahl verbreitet werden und eine Berichterstattung für die Allgemeinheit ermöglicht. Daher bezeichnet man heute mit dem Begriff Presse, Medien, die sich an eine große Zahl von Lesern richten, wie zum Beispiel Zeitungen und Zeitschriften. Der Presse wird als „vierte Gewalt“ ein großer Einfluss auf die Gesellschaft und Politik zugeschrieben und sie ist auch durch das Grundgesetz besonders geschützt.

Pressefreiheit

Die Pressefreiheit ist durch das Grundgesetz, kurz GG, ausdrücklich geschützt: So lautet Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Dieses Grundrecht schützt das sogenannte Veröffentlichungsrecht, das ist das Recht der Presse, ungehindert ihre Tätigkeit ausüben zu können, insbesondere Informationen und Meinungen ohne staatliche Zensur veröffentlichen zu können. Damit soll die freie Meinungsbildung und auch eine Überwachung der Politik gewährleistet werden. Die Pressefreiheit gilt aber nicht unbegrenzt. So liegen ihre Grenzen in den allgemeinen Gesetzen, insbesondere die zum Schutz der Jugend und der persönlichen Ehre. So muss die Berichterstattung und damit der jeweilige Presseverantwortlicher das Persönlichkeitsrecht anderer, insbesondere deren Privatsphäre respektieren.

Der Schutz der Privatsphäre ist durch das Grundgesetz als Form des Persönlichkeitsrechts besonders geschützt. Der Schutz der Privatsphäre bedeutet, dass jedem grundsätzlich ein privater Bereich in seinen Leben verbleiben muss, in dem er ungezwungen tun und lassen kann, was er möchte, ohne befürchten zu müssen, dass er dabei beobachtet oder abgehört wird. Dieses Recht auf Privatsphäre gilt auch für die Presse. So darf die Presse private Details aus der Privatsphäre von Menschen grundsätzlich nicht gegen deren Willen veröffentlichen. Eine Besonderheit gilt bei Personen, die im öffentlichen Interesse stehen, wie zum Beispiel bei Politikern in hohen Positionen, deren Recht auf Privatsphäre kann zurücktreten.

Der Schutz und der Umfang der Pressefreiheit steht jedoch zunehmend in Kritik: Die meisten Pressemitteilungen werden mittlerweile von Presseagenturen verfasst, die dann von den einzelnen Medienhäusern übernommen und veröffentlicht werden. So bezieht zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, kurz auch ARD genannt, ihre Nachrichten aus lediglich fünf Presseagenturen: der Deutschen Presseagentur, kurz DPA, dem Deutschen Depeschendienst, kurz DDP, der amerikanischen Agency Press, kurz AP, von Reuters, kurz RTS und dem Sportinformationsdienst, kurz SID. Diese Kürzel sind heutzutage unter vielen Artikeln deutscher Berichterstattung zu finden. Auch die Medien selbst gehören im Wesentlichen nur wenigen Familien, wie Springer, Mohn, Burda, Dumont, Schaub oder Funke. Die mit dem Grundgesetz angestrebte pluralistische Meinungsvielfalt steht daher nach Kritikern dieser Entwicklung vor einer großen Herausforderung. Dem wird entgegengehalten, dass gerade das Phänomen Internet und Digitalisierung eine Plattform für eine fast unbegrenzte Meinungsvielfalt und -verbreitung von und für jedermann ermöglicht und damit eine „fünfte Gewalt“ entstanden ist, die über die „vierte Gewalt“ wacht. Mittlerweile gibt es aber Bestrebungen der Politik, diese „fünfte Gewalt“ einzuschränken.

Pressekodex

Zum Presserecht zählt auch der Pressekodex. Der Pressekodex ist eine Regelsammlung des Deutschen Presserates. Diesen Pressekodex haben sich die Verbände der Journalisten und Verleger unterworfen und sich zur Einhaltung selbst verpflichtet. Der Pressekodex geriet in der Vergangenheit zunehmend in Kritik. Insbesondere die Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten:

„In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“

Diese Richtlinie wird auch von Vertretern großer Medienhäuser als Bevormundung und Selbstzensur angeprangert, da sie das Vertrauen in die objektive Berichterstattung erschüttere und gerade dem Schutz der Minderheiten nicht diene.

Richtigstellung und Gegendarstellung

Wer durch eine falsche Berichterstattung in seinen Rechten verletzt wird, kann eine Richtigstellung der falschen Tatsachen bzw. Informationen verlangen. Voraussetzung ist, dass durch die Berichterstattung, zum Beispiel einer Zeitung falsche bzw. unwahre Tatsachen behauptet wurden. Die Richtigstellung ist von der Gegendarstellung zu unterscheiden: Bei der Richtigstellung muss zum Beispiel bei einer falschen Meldung einer Pressestelle, die Berichtigung der falschen Meldung von der Pressestelle selbst erfolgen. Bei einer Gegendarstellung darf der Betroffene selbst kostenlos in der selben Form der Berichterstattung, zum Beispiel in einer Zeitschrift, eine falsche Behauptung richtigstellen.

Die Gegendarstellung ist in § 56 Rundfunkstaatsvertrag geregelt, sowie in den Pressestellen der einzelnen Länder. So haben Personen oder Stellen, wenn sie von behaupteten Tatsachen betroffen sind, unabhängig davon, ob diese nun falsch oder nicht falsch sind, einen Anspruch auf kostenlose Veröffentlichung einer eigenen Darstellung der vorangegangenen Berichterstattung.

(FMA)

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