BaFin stellt Insolvenzantrag für d.i.i. Investment GmbH

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Die d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG hat Ende März 2024 Insolvenzantrag gestellt. Dies betrifft sowohl die Holding als auch die Tochtergesellschaften. Am 16.04.2024 wurde bekannt, dass der erste Spezial-AIF, der d.i.i. 14, in die Insolvenz gehen wird. Bisher hatte die Geschäftsführung in der Krisenkommunikation betont, dass die Entwicklung der Holdinggesellschaft oder eines einzelnen Fonds keine direkten Auswirkungen auf die anderen Fonds habe. Dies ändert sich nun mit dem Insolvenzantrag der BaFin und dem Veräußerungs- und Zahlungsverbot für die d.i.i. Investment GmbH. Diese verwaltet als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) 16 Alternative Investmentfonds (AIF) der d.i.i.-Gruppe mit einem Gesamtvolumen von rund 621 Millionen Euro.

BaFin-Sonderprüfung wegen Compliance-Vorwürfen 

Es ist nicht das erste Mal, dass die BaFin aktiv wird. Im Februar 2024 geriet die Immobiliengruppe d.i.i. wegen Betrugsverdachts ins Visier der Behörden. Es besteht der Verdacht, dass über Jahre hinweg Bauleistungen überhöht abgerechnet wurden, wobei ein d.i.i.-Mitarbeiter und externe Dienstleister beteiligt gewesen sein sollen. Die BaFin und die zuständige Staatsanwaltschaft ermitteln. Darüber hinaus hat die BaFin mit Unterstützung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG eine Sonderprüfung der Compliance-Abteilung des Konzerns eingeleitet. Diese Ermittlungen gehen auf eine Anzeige zurück, die d.i.i. bereits im Herbst 2022 erstattet hatte.

Öffentliche Kritik und negative Schlagzeilen 

Trotz der Bemühungen des Managements, die Situation zu stabilisieren und eine positive Entwicklung voranzutreiben, hielt die öffentliche Kritik an. Insbesondere die i.i. Property Management GmbH, ehemals RIVERHOME GmbH, stand wegen schlechter Erreichbarkeit, mangelhafter Kundenbetreuung und nicht nachvollziehbarer hoher Nebenkostenabrechnungen in der Kritik. Für diese Tochtergesellschaft hat das Amtsgericht Frankfurt am Main am 12.04.2024 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

Neben den Namen bekannter Personen aus dem Investorenkreis sorgte auch die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG mit dem im Zuge des Wirecard-Skandals zurückgetretenen ehemaligen BaFin-Chef Felix Hufeld und den beiden Münchner Unternehmensberatern Stephan Goetz und Stephan Sanktjohanser für Aufmerksamkeit in der Presse. Letztere sind neben dem Vorstand Wojtalewicz Anteilseigner der d.i.i.-Dachholding und durch die Betrugsvorwürfe beim Textilunternehmen Sympatex in die Schlagzeilen geraten.

Auswirkungen auf d.i.i. Fonds 

Die aktuellen Insolvenzanträge könnten erhebliche Auswirkungen auf die von d.i.i. aufgelegten Immobilienfonds haben. Sollten die Fondsimmobilien aufgrund der Insolvenz unter Druck geraten oder zu niedrigeren Preisen verkauft werden müssen, könnte dies zu einem deutlichen Wertverlust der Fondsanteile führen. Zudem kann es zu einem Einfrieren des Fondsvermögens kommen, was bedeutet, dass Auszahlungen an die Anleger*innen gestoppt und keine neuen Investitionen getätigt werden dürfen.

Wichtiger Hinweis: Keine Forderungsanmeldung in einem Insolvenzverfahren 

Die Anleger*innen beteiligen sich als Kommanditisten und Kommanditistinnen an der Fondsgesellschaft. Im Insolvenzfall können sie als Gesellschafter*innen eines ggfs. insolventen Fonds keine Forderungen anmelden und keine Quote erhalten. Möglichen Forderungsanmeldungen steht der Grundsatz der „fehlerhaften Gesellschaft“ entgegen. Dieser Grundsatz soll eine Rückabwicklung von Gesellschaften verhindern.

Was können Kapitalanleger tun? Ansprüche jetzt prüfen lassen 

Anleger sollten sich in einer solchen Situation regelmäßig über die Entwicklungen informieren, um ihre Rechte und Investitionen bestmöglich zu schützen. Darüber hinaus empfehlen wir, die rechtlichen Aspekte durch eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei prüfen zu lassen. Wir beraten und vertreten Kapitalanleger*innen seit mehr als 25 Jahren bundesweit. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen im Kapitalanlagerecht und Insolvenzrecht. Wir bieten Ihnen eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Schadensersatzansprüche und übernehmen auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Foto(s): @Andrii Yalanskyi, Adobe Stock

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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