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Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander-Greco Koukoulas
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Kanzlei Koukoulas, Karl-Marx-Straße 135, 12043 Berlin 6979.3846764794 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht • eBay & Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Rechtsgeschäft bietet Herr Rechtsanwalt Alexander-Greco Koukoulas
aus 10 Bewertungen Gute, ausführliche Beratung. Nette Erscheinung. (02.03.2023)
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Rechtsanwältin Areej Köseler
Rechtsanwaltskanzlei Köseler, Karl-Ferdinand-Braun-Straße 5, 28359 Bremen 6677.0873320361 km
"Nichts ist geregelt, was nicht endgültig geregelt ist." - Abraham Lincoln (16. Präsident der USA)
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Areej Köseler ist Ihr Ansprechpartner für Rechtsgeschäft
aus 76 Bewertungen Months ago, I was unsure whether I should hire a lawyer for my nationality application. I had a flawless case, but … (19.12.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Draheim
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Rechtsanwalt Matthias Draheim
AIXLAW Rechtsanwälte, Goethestr. 5, 52064 Aachen 6629.4921452432 km
Verkehrsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • eBay & Recht • Gewerblicher Rechtsschutz • Versicherungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Rechtsgeschäft hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Draheim
aus 31 Bewertungen Ich bin mehr als zufrieden. Diese Kanzlei ist wirklich zum Empfehlen. An diese Stelle vielen Dank besonders an Frau … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susann Bolyi-Steglich
Frau Rechtsanwältin Susann Bolyi-Steglich, Buchenweg 2, 13587 Berlin 6960.805291121 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Susann Bolyi-Steglich vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Rechtsgeschäft
aus 8 Bewertungen Hat sich sehr zügig telefonisch bei mir gemeldet, was ich sehr sympathisch und sehr proaktiv finde. Wir starten die … (27.07.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Rechtsgeschäft

Fragen und Antworten

  • Rechtsgeschäft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Rechtsgeschäft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Rechtsgeschäft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Rechtsgeschäft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Rechtsgeschäft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Ein Rechtsgeschäft ist gekennzeichnet durch eine oder mehre Willenserklärungen, die allein oder zusammen mit weiteren Umständen eine gewollte Rechtsfolge herbeiführen. Diese Rechtsfolge fehlt bei einem Scheingeschäft, weshalb dieses nichtig ist bzw. ein dadurch verdecktes Rechtsgeschäft an seine Stelle tritt. Als typisches Beispiel für ein Rechtsgeschäft steht der Vertrag, aus dem die jeweiligen Rechte und Pflichte folgen. Aber auch eine Kündigung oder ein Rücktritt stellen beispielsweise Rechtsgeschäfte dar.

Je nach Anzahl der dazu notwendigen Willenserklärungen werden einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte unterschieden. Ein einseitiges Rechtsgeschäft ist neben der bereits erwähnten Kündigung etwa das Widerrufsrecht, durch welches ein Vertrag ebenfalls beendet wird. Aber auch ein Testament, in dem der Verstorbene seinen letzten Willen gegenüber den Erben kundtut, stellt ein einseitiges Rechtsgeschäft dar. Mehrseitige Rechtsgeschäfte sind hingegen Verträge, zu denen auch ein Ehevertrag oder ein Erbvertrag gehört, aber auch z. B. das gegenseitige Versprechen der Eheleute zum Eingehen einer Ehe.

Bestimmte Rechtsgeschäfte sind formgebunden. Wer beispielsweise ein Grundstück erwerben will, muss den Kaufvertrag notariell beurkunden lassen. Andernfalls ist der Grundstückskaufvertrag bei fehlender notarieller Beurkundung, da ein Formmangel vorliegt, unwirksam. Eine Nichtigkeit von Rechtsgeschäften wegen Formmängeln kann in anderen Fällen vorliegen, weil diese nicht die für sie vorgeschriebene Schriftform oder Textform gewahrt haben. Ist der Abschluss eines Rechtsgeschäfts formlos möglich, reichen mündliche Erklärungen oder bloße Handlungen zum Abschluss aus. So etwa beim Kauf von Lebensmitteln im Supermarkt, indem der Käufer diese an der Kasse vorzeigt und den Kaufpreis bezahlt.

Aufgrund des deutschen Rechtssystems sind hier, wie in anderen Fällen, aber zwei Rechtsgeschäfte zu unterscheiden. Zum einen das Verpflichtungsgeschäft in Form des Kaufvertrags, durch den sich der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises, der Verkäufer zur Verschaffung des Gekauften verpflichtet. Zum anderen das Verfügungsgeschäft, kraft dessen das Eigentum am Geld bzw. des Kaufgegenstands übertragen wird. Diese Besonderheit wird als Trennungsprinzip bezeichnet. Der Umstand, dass eines der Geschäfte unabhängig vom anderen wirksam sein kann, wird als Abstraktionsprinzip bezeichnet. So führt etwa eine erfolgreiche ebenfalls ein Rechtsgeschäft darstellende Anfechtung des Kaufvertrags nach dem BGB aufgrund einer irrtümlich, unter Drohung oder aufgrund arglistiger Täuschung abgegebenen Willenserklärung zur rückwirkenden Beseitigung des Vertrags. Der Anfechtende kann dann aber zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet sein. Die Anfechtung führt allerdings nicht dazu, dass Käufer und Verkäufer automatisch Eigentümer der von ihnen ausgetauschten Gegenstände werden. Für diese Rückabwicklung findet das Bereicherungsrecht Anwendung, nachdem ein Anspruch auf Herausgabe des jeweils Geleisteten gegeben ist. Das Bereicherungsrecht kann außerdem eine Rolle spielen, wenn Minderjährige ein Rechtsgeschäft abschließen. Denn war diese nicht ausschließlich rechtlich vorteilhaft oder erfolgte mit vorheriger Zustimmung eines Erziehungsberechtigten, ist das Geschäft schwebend unwirksam. Durch eine später versagte Genehmigung des oder der Erziehungsberechtigten wird es dann endgültig unwirksam.

(GUE)

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