698 Anwälte für Restschuldbefreiung | Seite 30

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Rechtsanwältin Dr. Petra Hofer
Kanzlei Dr. Hofer, P. Mazzini, 34, Bozen, Italien 7201.1017024218 km
Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Petra Hofer - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Restschuldbefreiung
(02.05.2023) Frau Dr Hofer hat sich im Fall meiner Klage gegen die Kündigung des AV durch #AIDA / #AirSeaHoliday / Costa Crociere …
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sehr gut
Rechtsanwalt Stefan A. Harder
Rechtsanwaltskanzlei Stefan A. Harder, Bachstraße 50, 22083 Hamburg 6720.7690508956 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan A. Harder hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Restschuldbefreiung
aus 49 Bewertungen Bin sehr zufrieden. Habe sehr schnell einen ersten Termin für eine Schuldnerberatung bei Herrn Harder erhalten. Er hat … (27.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Restschuldbefreiung

Fragen und Antworten

  • Restschuldbefreiung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Restschuldbefreiung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Restschuldbefreiung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Restschuldbefreiung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Restschuldbefreiung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Restschuldbefreiung ist aus Sicht des Schuldners Ziel eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, das umgangssprachlich Privatinsolvenz genannt wird. Sie ist für natürliche Personen möglich, wenn das Verbraucherinsolvenzverfahren durchgeführt wurde und keine Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung vorliegen. So ist eine Restschuldbefreiung beispielsweise ausgeschlossen, wenn der Schuldner wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt ist, er Kredite oder öffentliche Mittel rechtswidrig erschlichen hat oder innerhalb von zehn Jahren vor Stellung des Antrags bereits eine Restschuldbefreiung erfolgte oder versagt wurde, er während des Verfahrens verschwenderisch gehandelt hat oder Auskunft- oder Mitwirkungspflichten im Verfahren verletzt hat.

Wird die Restschuldbefreiung vom Gericht gewährt, muss der Schuldner sich -beginnend mit der Eröffnung des Verfahrens sechs Jahre lang, sog. Wohlverhaltensperiode - an diverse Einschränkungen halten. Vor allem wird der pfändbare Teil seines Einkommens an einen gerichtlich bestimmten Treuhänder abgetreten, der vorhandene Mittel unter den Gläubigern des Schuldners aufteilt. Zudem muss der Schuldner eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich um eine solche bemühen, zumutbare Tätigkeiten dürfen nicht abgelehnt werden, Arbeitsplatzwechsel oder Umzug müssen dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder angezeigt werden. Zudem darf der Schuldner keine eigenmächtigen Zahlungen an Gläubiger leisten, diese müssen immer über den Treuhänder erfolgen.

Gelingt die Restschuldbefreiung, wandeln sich alle Forderungen gegen den Schuldner - auch solche die im Insolvenzverfahren nicht angemeldet waren - in sogenannte unvollkommene Verbindlichkeiten um. Aus diesen unvollkommenen Verbindlichkeiten kann der Gläubiger nicht klagen, der Schuldner kann sie aber befriedigen. Ausnahmen gelten für Forderungen gegen den Schuldner aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung, aus Geldstrafen und Forderungen aus zinslosen Darlehen für die Begleichung von Kosten des Insolvenzverfahrens.

Durch Beschluss des Insolvenzgerichts wird mit der Ankündigung der Restschuldbefreiung das Privatinsolvenzverfahren beendet, sofern im Schlusstermin nicht von Gläubigern Versagungsgründe glaubhaft gemacht werden. Ist der Schuldner bei Erteilung der Restschuldbefreiung bzw. innerhalb der vier darauffolgenden Jahre in der Lage, die Kosten des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu tragen, ist er auch dazu verpflichtet.

Meldet ein Selbstständiger Insolvenz an, kann es dazu kommen, dass neben der Regelinsolvenz (für Unternehmer) zusätzlich die Durchführung eines Verbraucherinsolvenz erforderlich ist. Dies hängt maßgeblich von der Gesellschaftsform ab, unter der die Selbstständigkeit betrieben wurde.

(LOE)

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