Eilmeldung für Geschädigte des Betrugssystems Piccor/Piccox/Picam - Thomas Entzeroth insolvent

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Über das Vermögen des mutmaßlichen Initiators des Betrugssystems Piccor/Piccox/Picam wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 09.04.2024 das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Insolvenzgericht hat für die Forderungen der Insolvenzgläubiger eine Anmeldefrist bis zum 24.05.2024 bestimmt.


Wer ist Thomas Entzeroth?

Thomas Entzeroth war im Jahre 2003 Gründer und Geschäftsführer der Piccor GmbH, die im Jahre 2009 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Er hat zusammen mit Peter Züllig über die Piccor AG eine „Vermögensverwaltung“ besonderer Art angeboten, die nach Angaben des Konkursverwalters der seit Ende 2018 in Liquidation befindlicher Piccor AG überwiegend nur vorgetäuscht war. Tatsächlich wurden die Anlegergelder – so der Schweizer Konkursverwalter - über mehrere Stationen über ganz Europa transferiert und nicht vertragsgemäß investiert.

Auch die Piccox Securitisation S.A., die im Jahre 2017 eine „Nachfolgeinvestition“ für die Piccor-Anleger anbieten sollte, wurde im Auftrag des Herrn Thomas Entzeroth ins Leben gerufen. Über eine weitere ihn wirtschaftlich und faktisch zurechenbare Gesellschaft aus Lichtenstein, die Varian AG, traf Entzeroth als Investment Manager der Objektgesellschaft der Piccox Securitision S.A. sämtliche anlagebezogene Entscheidungen und konnte mutmaßlich für die zweckwidrige Verwendung der investierten Gelder sorgen.

Seit mittlerweile 7 Jahren bangen die Geschädigten des Komplexes Piccor/Piccox/Picam um ihr Geld. Nachdem über das Vermögen aller in das Anlagesystem Piccor/Piccox eingebundenen Unternehmen, darunter der Piccor AG, Varian defensiv capital GmbH, Varian dc Service GmbH, Picam GmbH und Piccox Securitisation S.A. bereits vor Jahren jeweils ein Insolvenz- bzw. Konkursverfahren eröffnet wurde, handelt es sich bei dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Thomas Entzeroth um die erste Privatinsolvenz aus dem Komplex.


Was muss ich bei der Forderungsanmeldung beachten?

Die Forderungsanmeldung muss den Anforderungen des § 174 InsO entsprechen. Dieser besagt unter anderem, dass die Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden sind und durch entsprechende Urkunden belegt werden sollten. Ferner muss der Grund sowie der genaue Betrag der Forderung einschließlich etwaiger Rechtsverfolgungskosten genannt werden.

Das Amtsgericht Potsdam hat die Anmeldefrist für den 24.05.2024 bestimmt. Auch wenn es sich hierfür um keine sog. Ausschlussfrist handelt, d. h. dass die Forderungen auch nach Ablauf der Frist bis zum Schlusstermin zur Tabelle angemeldet werden können, empfiehlt es sich, die vorgegebene Anmeldefrist zu beachten, da der Gläubiger ansonsten die mit der nachträglichen Anmeldung verbundenen Zusatzkosten zu tragen hat.

Ein besonderes Augenmerk ist vorliegend der entsprechenden Begründung der Ansprüche zu widmen, da in dem Betrugskomplex Piccor/Piccox zahlreichen Anlegern deliktische Ansprüche gegen den Herrn Entzeroth zustehen könnten. Die korrekte Begründung dieser sogenannten Verbindlichkeit aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung entscheidet am Ende des Insolvenzverfahrens darüber, ob die Forderung von der Restschuldbefreiung erfasst wird oder nicht. Nur die korrekt angemeldeten Ansprüche aus unerlaubter Handlung werden durch die Restschuldbefreiung nicht beseitigt und müssen durch den Schuldner weiter abbezahlt werden. Daher empfehlen Witt Rechtsanwälte, einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalt bei der Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren zu Rate zu ziehen.


Witt Rechtsanwälte vertreten in dem Komplex Picam / Piccor / Piccox bereits seit 2018 mehr als 200 geschädigte Anleger und haben mittlerweile für mehr als 90 Mandanten gegen verschiedene Verantwortliche des Betrugskomplexes Urteile erwirkt und unterstützen die betroffenen Anleger gerne bei der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren.


Witt Rechtsanwälte

Heidelberg München Oranienburg


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