1.514 Anwälte für Schuldnerberatung | Seite 64

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sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Stöcker
Müller-Hof Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Beethovenstr. 5, 76133 Karlsruhe 6867.4283776372 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Stöcker – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Schuldnerberatung
aus 20 Bewertungen Ich möchte für die hervorragende Arbeit von Stöcker bedanken. Schneller und unkomplizierter kann eine Rechtsberatung … (25.03.2024)
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Rechtsanwältin Ulrika Magnus
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Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation
Bei juristischen Fragen im Bereich Schuldnerberatung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ulrika Magnus

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Schuldnerberatung

Fragen und Antworten

  • Schuldnerberatung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Schuldnerberatung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Schuldnerberatung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Schuldnerberatung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Schuldnerberatung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Mit der Schuldnerberatung soll Menschen geholfen werden, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Ziel der Schuldnerberatung ist unter anderem, die Schuldner dabei zu unterstützen, ihre Schulden abzubezahlen und ihre Existenz zu sichern. Die Schuldnerberatung soll ferner dafür sorgen, dass der Schuldner lernt, besser mit dem ihm zur Verfügung stehenden Geld umzugehen und ferner keine weiteren Schulden anhäuft.

Gründe, warum jemand Schulden macht, gibt es viele: etwa die andauernde Arbeitslosigkeit nach der Kündigung von einem Arbeitsvertrag, die verlockenden Angebote im Versandhandel oder im Internet oder ein hoher Kredit bei der Bank - z. B. für einen Hauskauf bzw. einen Wohnungskauf oder eine Firmengründung. Folge der Überschuldung ist nicht nur, dass man der Zahlungsaufforderung seines Gläubigers nicht mehr nachkommen kann, sondern auch, dass man oft die alltäglichen Rechnungen wie etwa die Miete oder die Kosten für Strom oder Lebensmittel nicht mehr aufbringt. Da kann es unter anderem passieren, dass der Vermieter bei mindestens zweimonatigem Mietrückstand den Mietvertrag kündigt und sogar Räumungsklage erhebt oder dass der Stromversorger den Strom kappt.

Um zu verhindern, dass die eigene Existenz derart gefährdet wird, sollte man rechtzeitig Hilfe bei einer Schuldnerberatung suchen. Die macht sich zunächst einmal ein Bild, wie hoch die Schulden sind und wie viele Gläubiger die betreffende Person hat. Dann wird ein Plan entwickelt, wie die Existenz des Schuldners gesichert, eventuell seine Wiedereingliederung in die Arbeitswelt ermöglicht und die Forderung jedes einzelnen Gläubigers beglichen werden kann. Unter Umständen schließen die Parteien einen Vergleich, in dem sich der Schuldner zur Ratenzahlung verpflichtet. Oft bleibt dem Schuldner aber nur die Möglichkeit, bei Verbraucherinsolvenz- auch Privatinsolvenz oder private Insolvenz genannt - bzw. Unternehmensinsolvenz den Insolvenzantrag auf Eröffnung von einem Insolvenzverfahren zu stellen. Dabei können aber natürliche Personen nach der sog. Wohlverhaltensperiode auf die Restschuldbefreiung hoffen und danach in finanzieller Hinsicht neu beginnen.

In der Schuldnerberatung sind unter anderem Sozialpädagogen, Juristen oder Betriebswirte tätig. Sie wird grundsätzlich von Unternehmen oder verschiedenen Organisationen - etwa einem Verband wie z. B. dem Deutschen Caritasverband - angeboten, aber auch von staatlichen Stellen wie dem Sozialamt. Eine gesonderte Ausbildung, um Schuldnerberater zu werden, benötigt man jedoch nicht. Nach § 305 I Nr. 1 Hs. 3 InsO (Insolvenzordnung) können die Länder allerdings bestimmen, wer eine „geeignete Person oder Stelle" für die Ausstellung der Bescheinigung ist, die man vor Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens vorlegen muss und die nachweist, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erfolglos verlaufen ist. Eine derartige staatliche Anerkennung lässt aber keinen Rückschluss auf die Qualität der Schuldnerberatung zu. Um den Schuldnerberater zu finden, bei dem man sich am besten aufgehoben fühlt, sollte man daher zunächst mit mehreren ein Erstgespräch vereinbaren.

(VOI)

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