267 Anwälte für Schwerbehindertenausweis | Seite 12

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Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Bärtschi
Rechtsanwältin Claudia Bärtschi
Kanzlei Claudia Bärtschi, Frankfurter Straße 95, 34121 Kassel 6810.514861826 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht • Recht rund ums Tier • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Bärtschi ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Schwerbehindertenausweis gerne behilflich
aus 9 Bewertungen Super Anwältin 5 sterne (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian E. Obermaier
sehr gut
Kanzlei Sebastian E. Obermaier, Kleine Fleischergasse 8, 04109 Leipzig 6982.0390645975 km
Fachanwalt Sozialrecht • Öffentliches Recht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian E. Obermaier – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Schwerbehindertenausweis
aus 20 Bewertungen Verständliche Darstellung von Sachverhalten, fachlich sehr kompetent. (14.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Inga Nielsen-Schmidt
Kanzlei Inga Nielsen-Schmidt, Lotzestr. 9A, 37083 Göttingen 6825.5288721534 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Inga Nielsen-Schmidt unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Schwerbehindertenausweis

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Schwerbehindertenausweis

Fragen und Antworten

  • Schwerbehindertenausweis: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Schwerbehindertenausweis sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Schwerbehindertenausweis: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Schwerbehindertenausweis umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Schwerbehindertenausweis und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Der Schwerbehindertenausweis bestätigt das Bestehen einer Schwerbehinderung und ggf. weiterer Merkmale. Geregelt ist das in der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV). Schwerbehinderung liegt bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr vor.

Neben dem GdB werden im Schwerbehindertenausweis auch besondere Merkzeichen eingetragen, soweit die jeweiligen Voraussetzungen nach der SchwbAwV in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch (SGB), Straßenverkehrsgesetz oder einem anderen Gesetz vorliegen:

  • aG: außergewöhnlich gehbehindert,
  • H: hilflos
  • BI: blind
  • GI: gehörlos
  • RF: Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
  • 1. Kl.: Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis der 2. Wagenklasse
  • G: erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson

Zuständig für die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ist das Versorgungsamt. Die Namen der zugeordneten Behörde sind je nach Bundesland verschieden. In Bayern beispielsweise ist das Versorgungsamt eine Dienststelle im Zentrum für Familie und Soziales mit regional verteilten Stellen.

Erforderlich für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist ein Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung. Ob eine Behinderung bzw. Schwerbehinderung vorliegt, wird regelmäßig durch eine Anfrage an den behandelnden Arzt, ggf. aber auch an Krankenhaus, Krankenkasse oder in Zusammenhang mit einer bei der Rentenversicherung beantragten Erwerbsminderungsrente geprüft. Ggf. wird dazu auch eine medizinische Untersuchung angeordnet bzw. ein medizinisches Gutachten eingeholt. Da es sich bei der Entscheidung über die Schwerbehinderung bzw. etwaiger Merkzeichen um einen Verwaltungsakt handelt, kann gegen einen ablehnenden Bescheid ggf. mit Widerspruch oder Klage vorgegangen werden.

(ADS)

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