1.137 Anwälte für Sozialversicherung | Seite 48

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Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Francke
Rechtsanwalt Joachim Francke
Francke Rechtsanwälte, Homberger Str. 5, 40474 Düsseldorf 6647.8061250406 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Sozialversicherung bietet Herr Rechtsanwalt Joachim Francke
aus 6 Bewertungen Freundliche und schnelle Rückmeldung. (23.01.2024)
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sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Pompe
Fachanwaltskanzlei Seibert, Im Gewerbepark C25, 93059 Regensburg 7101.1253293618 km
Mit Kompetenz und Erfahrung zu Ihrem Recht!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Im Bereich Sozialversicherung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Andreas Pompe
aus 13 Bewertungen Ich habe mich wegen der Kündigung meines Chefs an die Fachanwaltskanzlei Seibert gewandt und wurde von Herrn … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Simone Lindemann
Rechtsanwältin Katja Simone Lindemann
Kanzlei Katja Simone Lindemann c/o SQR Rechtsanwälte, Wolfenbütteler Str. 45, 38124 Braunschweig 6822.048967565 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Simone Lindemann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Sozialversicherung
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Rechtsanwältin Alexandra Marina Dawel M.I.
Dawel Rechtsanwälte PartG mbB, Erftstraße 6, 50170 Kerpen 6658.9701816941 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Sozialversicherung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Alexandra Marina Dawel M.I.
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Rechtsanwältin Annette Hochheim
ETL Rechtsanwälte GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Edmund-von-Lippmann-Straße 9, 06112 Halle (Saale) 6952.131023404 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtsfragen im Bereich Sozialversicherung beantwortet Frau Rechtsanwältin Annette Hochheim
Profil-Bild Rechtsanwältin Heidrun Kirchgeßner
Rechtsanwältin Heidrun Kirchgeßner, In den Buchen 3, 75053 Gondelsheim 6882.0055648299 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Heidrun Kirchgeßner unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Sozialversicherung
aus 7 Bewertungen sehr gute und verständnisvolle Beratung, fühlte mich gut aufgehoben (07.10.2019)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Thiery
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriele Thiery
Rechtsanwaltskanzlei Thiery, Wagnerbruch 6, 66679 Losheim am See 6733.886735478 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Sozialversicherung bietet Frau Rechtsanwältin Gabriele Thiery
aus 67 Bewertungen Kompetent und stets freundlich! Nur zu empfehlen! und die Hauptsache schnelle Abwicklung des Schadens (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Riemek-Krüger
sehr gut
Kanzlei Riemek-Krüger, Schulstr. 47, 44289 Dortmund 6686.238196094 km
Fachanwältin Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Sozialversicherung bietet Frau Rechtsanwältin Susanne Riemek-Krüger
aus 14 Bewertungen Äusserst kompetente und engagierte Rechtsanwältin (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Emel Gördü
sehr gut
Rechtsanwältin Emel Gördü
Rechtsanwaltskanzlei - Emel Gördü, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 48, 47228 Duisburg 6633.3660730755 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Emel Gördü hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Sozialversicherung
aus 13 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden, eine sehr sympathische Anwältin (25.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Sozialversicherung

Fragen und Antworten

  • Sozialversicherung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Sozialversicherung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Sozialversicherung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Sozialversicherung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Sozialversicherung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Sozialversicherung gehört zum Sozialrecht und umfasst in Deutschland folgende Sozialversicherungszweige:

  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung

Jeder Sozialversicherungszweig soll ein großes Lebensrisiko abdecken. Die Sozialversicherung ist als gesetzliche Versicherung weitgehend als Pflichtversicherung ausgestaltet. Pflichtversichert sind dabei insbesondere Arbeitnehmer. Die Familie, also Ehepartner und Kinder, ist ggf. beitragsfrei mitversichert. Selbstständige können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig versichern. Für freischaffende Künstler gibt es die Künstlersozialversicherung. Die Versicherten zahlen Beiträge und sie, oder mitversicherte Personen, erhalten Leistungen, wenn der Versicherungsfall eintritt.

Andere Sozialleistungen, wie Sozialhilfe oder auch Hartz IV dienen unabhängig von einem Versicherungsverhältnis der unmittelbaren Existenzsicherung und sind durch Steuern finanziert. Diese Sozialleistungen gehören zwar zum allgemeinen Sozialrecht, aber nicht zum insoweit engeren Sozialversicherungsrecht.

Geregelt ist die Sozialversicherung in den einzelnen Sozialgesetzbüchern (SGB). Dabei gilt das SGB III für die gesetzliche Arbeitslosenversicherung, also Arbeitslosengeld und Arbeitsförderung. Im SGB V ist die gesetzliche Krankenversicherung, also Krankenbehandlung durch Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus geregelt. Das SGB VI regelt die gesetzliche Rentenversicherung, also insbesondere Altersente und Erwerbsminderungsrente, aber auch Maßnahmen, um eine Frühverrentung zu vermeiden. Das SGB VII betrifft die gesetzliche Unfallversicherung, also rund um die Bereiche Arbeitsunfall und Berufskrankheit. Im SGB XI findet sich die gesetzliche Pflegeversicherung mit Leistungen für pflegebedürftige Personen.

Das SGB IV und das SGB X enthalten dagegen allgemeinere Regelungen, die für die gesamte gesetzliche Krankenversicherung gelten. Dabei gibt es neben Regeln zur Sozialversicherungspflicht auch Normen zur Kostenerstattung zwischen den jeweiligen Trägern der Sozialversicherungszweige. Schließlich muss nach einem Unfall ggf. schnell durch einen Arzt Hilfe geleistet oder im Krankenhaus eine Operation durchgeführt werden, wobei nicht immer feststeht, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Für die Krankenbehandlung nach einem Arbeitsunfall muss die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen, während bei einem Freizeitunfall die Krankenversicherung zuständig wäre. Für eine Erwerbsminderungsrente kann wiederum die gesetzliche Rentenversicherung zuständig sein.

Die Sozialversicherungspflicht knüpft regelmäßig an das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses an. Nach dem Einkommen richtet sich regelmäßig auch die Höhe der Beiträge, die als Sozialabgaben bezeichnet werden. Sozialversicherungsbeiträge unterteilen sich regelmäßig in Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil. Zusammen mit der Lohnsteuer werden aber beide Anteile vom Arbeitgeber direkt abgeführt. Die von der jeweiligen Berufsgenossenschaft getragene gesetzliche Unfallversicherung finanziert dagegen allein der Arbeitgeber. Besserverdiener, die mit ihrem Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wer mehr verdient, kann sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern.

(ADS)

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