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Rechtsanwalt Sascha Fitschen
MELCHERS · MÜLLER · VAN NORDEN · FITSCHEN | Rechtsanwälte, Fachanwälte und Notar, Walther-Rathenau-Strasse 34, 26954 Nordenham 6634.8057816168 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Strafanzeige steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sascha Fitschen gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Hat mir sehr geholfen kann ich nur weiter empfehlen. (11.03.2020)
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Rechtsanwalt Michael Eichinger
Eichinger & Fackler Rechtsanwälte, Salzstraße 3, 87616 Marktoberdorf 7079.8348972194 km
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Herr Rechtsanwalt Michael Eichinger vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafanzeige

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Strafanzeige

Fragen und Antworten

  • Strafanzeige: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Strafanzeige sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Strafanzeige: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Strafanzeige umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Strafanzeige und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Wenn jemand Strafanzeige erstattet, teilt man der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht einen bestimmten Sachverhalt mit, der einen Straftatbestand - z. B. Diebstahl bzw. Nötigung oder Vergewaltigung - erfüllen könnte. Die Staatsanwaltschaft ist dann verpflichtet, dieser „Anregung" nachzugehen und zu prüfen, ob es ein Ermittlungsverfahren - das ist die erste Phase im Strafverfahren - einleitet. Stellt sich später jedoch heraus, dass der Anzeigenerstatter gelogen hat, könnte die Staatsanwaltschaft z. B. wegen falscher Verdächtigung gegen ihn ermitteln. Daher sollte man sich sehr gut überlegen, ob man Strafanzeige erstatten möchte. Denn man kann die Strafanzeige später nicht mehr zurücknehmen.

Übrigens: In manchen deutschen Bundesländern wie Berlin kann man sogar über das Internet Strafanzeige bei der Polizei erstatten.

Die Strafanzeige ist zu unterscheiden vom Strafantrag gemäß der §§ 77 ff. StGB (Strafgesetzbuch). Manche Delikte wie z. B. die einfache Körperverletzung bzw. Beleidigung werden grundsätzlich nicht weiterverfolgt, wenn kein Strafantrag vom Geschädigten oder dessen gesetzlichen Vertreter gestellt wurde, sog. Antragsdelikte. War etwa ein Minderjähriger z. B. das Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer von Stalking, so können dessen Eltern den Strafantrag stellen. Nach der Scheidung kann der Strafantrag aber nur noch von dem Elternteil gestellt werden, der das Sorgerecht für das Kind hat.

Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten, nachdem Täter oder Tat bekannt werden, gestellt werden. Im Gegensatz zur Strafanzeige kann der Strafantrag jedoch nach § 77d StGB zurückgenommen werden. Bei manchen Antragsdelikten wie z. B. der Sachbeschädigung kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Strafantrag tätig werden, sofern sie ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung hat. Das ist z. B. bei einer einschlägigen Vorstrafe des Täters der Fall.

(VOI)

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