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Stalking: Wie werden die Täter bestraft?

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Stalking: Wie werden die Täter bestraft?

Was ist Stalking?

Der Begriff Stalking kommt aus dem Englischen. Man versteht darunter wörtlich das Sich-Heranschleichen oder Sich-Heranpirschen. In Bezug auf den Menschen kann man von unerwünschter Nachstellung sprechen. Durch absichtliches und wiederholtes Verfolgen einer Person wird sie in ihrem Alltag eingeschränkt. 

Es gibt keine allgemeingültige Definition von Stalking, und laut der Hilfsorganisation „Weißer Ring“ existiert auch kein typischer Stalking-Ablauf. Einer Untersuchung der TU Darmstadt zufolge erstreckt sich Stalking durchschnittlich über eine Zeitspanne von zwei Jahren. 

Ein Stalker belästigt, verfolgt oder bedroht sein Opfer äußerst beharrlich und intensiv. Er bombardiert die Person mit häufigen Telefonanrufen oder SMS zu jeder Tages- und Nachtzeit, schickt zahllose Briefe, E-Mails oder unerwünschte Geschenke wie Blumen oder er hinterlässt Nachrichten am Auto oder am Arbeitsplatz. Noch unangenehmer wird es, wenn er sich ständig in der Nähe seines Opfers aufhält oder es durch Hinterherfahren bzw. -laufen verfolgt und beobachtet. Extrem gefährlich sind Stalker, die Gewalt ausüben, indem sie in die Wohnung eindringen, Eigentum zerstören oder sogar ihr Opfer tätlich angreifen. 

Dabei handelt es sich nicht um ein einmaliges Ereignis, sondern um einen Prozess. Bei diesem Prozess sind die Übergänge zwischen unerwünschter Kontaktaufnahme, Belästigung und Bedrohung häufig fließend. Für das Stalking-Opfer entsteht eine große Drucksituation in Form einer massiven physischen und psychischen Belastung. 

Wie wird Stalking bestraft?

Seit 2007 hat der Gesetzgeber Stalking endlich unter Strafe gestellt mit dem Ziel, Betroffenen mehr Schutz vor den Tätern zu bieten. Die zugehörige Straftat findet sich als sogenannte „Nachstellung“ in § 238 Strafgesetzbuch (StGB). Der Stalking-Paragraf listet dazu typische Verhaltensweisen von Stalkern auf.  

Wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, dem drohen folgende Strafen:  

  • Auch ohne Körperverletzung oder Freiheitsberaubung ist dies mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe belegt.  

  • Bringt der Täter sein Opfer oder eine ihm nahestehende Person durch das Stalking in Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder gar des Todes, wird dies mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft.  

  • Geht der Stalker so weit, dass er den Tod des Opfers oder einer ihm nahestehenden Person verursacht, ist dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vorgesehen.  

Ergänzt wird dies durch die so genannte Deeskalationshaft: Mit Ergänzung des § 112a Strafprozessordnung kann ein besonders gefährlicher Stalking-Täter vorübergehend in Untersuchungshaft genommen werden, um das Opfer vor einer Eskalation der bedrohlichen Situation effektiv zu schützen. Strafrechtlich verfolgt wird ein Stalker nur auf Antrag des Opfers oder bei besonderem öffentlichem Interesse. Die Schwere des Nachstellens muss ein Richter in jedem Einzelfall eigenständig bewerten. Durch diese Verschärfung wollte der Gesetzgeber Zeichen setzen. Mehr Täter sollten bestraft und weniger Verfahren eingestellt werden.  

Wie läuft Stalking im Internet ab?

Durch die Digitalisierung steigen die technischen Möglichkeiten des Stalkings enorm. Dadurch erhöht sich auch die Anzahl der Fälle von Cyberstalking deutlich. Beim Cyberstalking wird das Tatverhalten des klassischen Stalkings auf den Internetbereich übertragen. Cyber-Stalker bedrängen online ihre Opfer mithilfe moderner Kommunikationsmittel wie Chat-Nachrichten oder E-Mails. 

Außerdem missbrauchen Stalker soziale Medien oder Netzwerke wie Facebook, indem sie Fake-Accounts anlegen. Über diese falschen Profile werden dann verleumderische Inhalte, Fotos oder intime Daten ihrer Opfer weiterverbreitet. Häufig bestellen Cyber-Stalker auch Waren unter dem Namen ihrer Opfer oder setzen Spyware zur Überwachung und Manipulation ein.  

Wer ist Opfer von Stalking?

2021 erfasste man in der polizeilichen Kriminalstatistik deutschlandweit 20.464 Fälle von Stalking. Die Dunkelziffer dürfte aber deutlich höher liegen. Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hat sich in einer Untersuchung näher mit dem Thema Stalking beschäftigt. Es ermittelte im Jahr 2015, dass jede fünfte Frau sowie elf Prozent der Männer in Deutschland bereits Opfer von Stalking wurden. Die Stalker sind dabei zu mehr als 80 Prozent männlich. Dagegen handelt es sich bei mehr als 80 Prozent der Opfer um Frauen. 

Nicht nur Prominente werden von verwirrten Fans auf diese Weise belästigt. Häufig kennen sich Stalker und Opfer bereits als Arbeitskollegen, aus der Nachbarschaft oder hatten sogar eine Beziehung. Auslöser für das Stalking ist dann meist die Beendigung der Beziehung oder das Zurückweisen der Zuneigung des Stalkers. Mitunter ist aber auch Rache ein Motiv, wenn sich der Stalker z. B. als Opfer einer schlechten Behandlung oder Beratung von Ärzten, Anwälten oder vergleichbaren Berufsgruppen sieht. 

Wer sind die Stalker?

Bei vielen Stalkern handelt es sich um zurückgewiesene Verehrer oder Ex-Partner, egal ob Mann oder Frau. Aber auch Nachbarn, Kollegen oder völlig Unbekannte aus allen sozialen Schichten können zu Stalkern werden. In drei von vier Stalking-Fällen kennen sich die stalkenden Personen und die Betroffenen. 

Da häufig das Opfer den Stalker-Täter abgewiesen oder verlassen hat, will dieser auf sich aufmerksam machen und den Betroffenen oftmals zu einer (neuen) Beziehung drängen. Wenn das Opfer die Beziehung ablehnt, kann sich das Verhalten des Stalkers in Hass und Psychoterror wandeln. Der Stalker ist vernünftigen Argumenten nicht zugänglich und möchte sein Opfer für die Verweigerung der Kontaktaufnahme bestrafen. 

Das Risiko von Gewalt ist dabei umso höher, je besser Täter und Stalking-Opfer sich kennen. Eine Studie aus dem Jahr 2006 belegt, dass Stalker in 40 Prozent der Stalking-Fälle gewalttätig werden. Die meisten Stalker leiden unter Depressionen oder psychischen Störungen, jedoch handelt es sich bei Stalking selbst noch um kein anerkanntes Krankheitsbild. 

Welche Maßnahmen helfen gegen Stalking?

Wenn man von einem Menschen gestalkt wird, muss das Ziel sein, dass der Stalker das Interesse verliert. Das kann bereits durch ein eindeutiges Nein sowie konsequentes Ignorieren geschehen. Wichtig ist, dass man sämtliche Anrufe wegdrückt und jegliche Kontaktaufnahme verweigert. 

Außerdem sollte man als Stalking-Opfer unbedingt sein Umfeld, wie den Partner oder Freunde, informieren. Das schreckt den Täter eventuell ab. Wenn nicht, nehmen die anderen womöglich etwas wahr, falls z. B. der Stalker um das Haus schleicht. Kommt es zu Telefonterror, kann eine geheime Rufnummer oder ein zweiter Anschluss hilfreich sein. Manchmal hat auch bereits ein Anrufbeantworter beim Täter eine abschreckende Wirkung. 

Wenn es zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung im täglichen Leben kommt oder man bedroht wird und Angst hat, sollte man sofort zur Polizei gehen. Will man bei der Polizei Anzeige erstatten, empfiehlt es sich, im Vorfeld alle Vorkommnisse detailliert mit Datum und Uhrzeit zu dokumentieren. 

Verfolgung von Stalking in der Vergangenheit

In der Vergangenheit gab es in strafrechtlicher Hinsicht kaum eine Handhabe gegen Stalking-Täter. Obwohl gerade das subtile Nachstellen die Opfer besonders zermürbt, reichte es oft nicht für eine Straftat aus. Erst wenn die Situation bereits zu eskalieren drohte und der Stalker in die Wohnung eindrang, Sachen des Opfers beschädigte oder es körperlich angriff, war eine Verurteilung wegen Hausfriedensbuchs, Sachbeschädigung oder Körperverletzung möglich. Der großen psychischen Belastung der Opfer, die häufig an Depressionen erkranken, Schlafstörungen, Magenbeschwerden oder gar Panikattacken entwickeln, wurde nicht Rechnung getragen.  

Eine erste Verbesserung brachte das Gewaltschutzgesetz von 2001. Es ermöglicht jedenfalls zivilrechtlich die gerichtliche Anordnung einer Kontaktsperre des Stalkers. Er kann gezwungen werden, eine gemeinsame Wohnung zu verlassen, die Wohnung des Opfers nicht zu betreten, sich ihm nur bis zu einem gewissen Umkreis zu nähern und keinerlei Kontakt zum Opfer aufzunehmen. Dies allerdings erst, wenn er sein Opfer bereits körperlich verletzt oder in seiner Freiheit beraubt hat. 

Foto(s): ©Stalking Pexels/Rafael Barros

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