79 Anwälte für Tierzucht | Seite 3
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"Gerechtigkeit ist wie ein Rennpferd, manchmal kann sie langsam sein, aber sie wird immer ihr Ziel erreichen."
Recht gestalten - Recht behalten!
Probleme kann man niemals mit der selben Denkweise lösen, mit der sie entstanden sind. Christian Koch Fachanwalt für Medizinrecht & Verkehrsrecht
Als Anwältin stehe ich Ihnen zur Seite, um Recht und Gerechtigkeit in Einklang zu bringen.
Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tierzucht
Fragen und Antworten
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Tierzucht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Tierzucht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tierzucht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Tierzucht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tierzucht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Bei der Tierzucht handelt es sich um eine gezielte Vermehrung von Tieren. Die Tierzucht wird sowohl beim Nutztier - z. B. einer Kuh oder einrm Schwein - als auch beim Haustier - z. B. einem Hund oder einer Katze - betrieben. Allein die Zuchtziele unterscheiden sich. So sollen Nutztiere besonders leistungsfähig sein und einen hohen Ertrag an Fleisch, Wolle, Eiern oder auch Milch liefern. Dagegen wird bei der Haustierzucht besonders auf das rassespezifische Aussehen und Verhalten geachtet.
Bei der Tierzucht spielt somit die Genetik eine wichtige Rolle. Schließlich entscheidet die Erbgutinformation in der DNA, ob z. B. ein Hund groß oder klein wird oder welche Farbe sein Fell hat. Ein Züchter hat daher zu wissen, welche Tiere er miteinander paaren muss, damit ihre Nachkommen die gewünschten Merkmale erben. Damit gehen aber auch häufig negative Folgen einher. So leiden z. B. reinrassige Schäferhunde aufgrund ihres abfallenden Rückens häufig an einer Hüftdysplasie, d. h., das Hüftgelenk kann regelmäßig aus der Gelenkpfanne springen und dem Tier große Schmerzen bereiten. Zwar kann die Fehlbildung mittels einer Operation behoben werden, die Kosten für den Eingriff sind aber sehr hoch und das Tier leidet erheblich.
Züchtungen, die Schmerzen oder Verhaltensstörungen oder sonstige Schäden beim Tier zur Folge haben, verstoßen gegen das Tierschutzgesetz und stellen sog. Qualzuchten dar. Um daher die Zahl der „schwarzen Schafe" unter den Züchtern zu verringern, denen das Schönheitsideal wichtiger ist als die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere, bedarf die Tierzucht grundsätzlich einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde. Wer z. B. mindestens drei fortpflanzungsfähige Hündinnen hält und eine Tierzucht plant, benötigt die Erlaubnis dazu. Die Person muss dabei z. B. nachweisen, dass sie eine Ausbildung bzw. Weiterbildung absolviert hat, die sie zum Umgang mit Tieren befähigt, z. B. Tierpfleger(in), oder dass sie sich etwa durch langjährige Erfahrung mit Tieren die erforderlichen Kenntnisse angeeignet hat. Die Behörde kann ein Gespräch mit der Person, die züchten möchte, verlangen. Dabei wird etwa geklärt, ob sie die nötigen Fachkenntnisse und Fähigkeiten für die Tierzucht und für den Umgang mit Tieren besitzt - z. B. Kenntnisse über die Aufzucht und Tierhaltung oder die wichtigsten (Erb-)Krankheiten der betreffenden Tierart. Außerdem muss die Person zuverlässig sein, was laut der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes unter anderem mit Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses nachgewiesen werden kann. Wer aber schon einmal wegen einer Tat, die mit dem Züchten oder Halten von Tieren zusammenhängt, in einem Strafverfahren z. B. zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, wird keine Erlaubnis zur Tierzucht bekommen. Dasselbe gilt übrigens auch für jemanden, gegen den wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz, Polizeirecht etc. ein Bußgeld verhängt wurde. Wer züchten will, muss ferner über den nötigen Platz verfügen. So müssen etwa die Immobilien groß genug sein oder einen großen Garten haben, sodass eine angemessene Unterbringung und Verpflegung der Tiere gewährleistet ist.
(VOI)
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