629 Anwälte für Transplantationsgesetz | Seite 27

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Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Böhm-Rößler
sehr gut
Rechtsanwältin Ulrike Böhm-Rößler
Rößler Rechtsanwälte PartG mbB, Pfarrergasse 2, 93047 Regensburg 7100.056353903 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Böhm-Rößler hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Transplantationsgesetz
aus 39 Bewertungen Ich war sehr zufrieden. Sehr kompetent. Schnelle Antworten bei Fragen per Mail. Alles tip top. Gerne wieder wenns … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Maier
Kanzlei Martin Maier, Arndtstr. 12, 79539 Lörrach 6898.0814902042 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Transplantationsgesetz bietet Herr Rechtsanwalt Martin Maier
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Rechtsanwalt Timm Laue-Ogal
rechtsinformer Rechtsanwälte - Pflug und Partner mbB, Rheiner Landstraße 74, 49078 Osnabrück 6669.9231727482 km
Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Timm Laue-Ogal bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Transplantationsgesetz
aus 9 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Timm Laue-Ogal hat eine großartige Art sein Wissen zu teilen. Ich durfte ihn in einem Rechtsseminar … (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Mascha Franzen
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Rechtsanwältin Dr. Mascha Franzen
Dr. Mascha Franzen, Vogelsanger Straße 197a, 50825 Köln
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Öffentliches Recht
Juristische Fragen im Bereich Transplantationsgesetz beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Mascha Franzen
aus 180 Bewertungen Mir wurde schnell und kompetent geholfen. Ich fühlte mich in meiner arbeitsrechtlichen Angelegenheit sehr gut … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Glaubitz
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Rechtsanwältin Silke Glaubitz
Rechtsanwaltskanzei Püschel § Glaubitz, Kaiserstr. 24, 44135 Dortmund 6676.94943654 km
Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Silke Glaubitz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Transplantationsgesetz
aus 12 Bewertungen Frau Glaubitz hat mich arbeitsrechtlich sehr gut beraten und vertreten. Ich bin mit dem Ergebnis aus der … (14.09.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Transplantationsgesetz

Fragen und Antworten

  • Transplantationsgesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Transplantationsgesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Transplantationsgesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Transplantationsgesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Transplantationsgesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Im Transplantationsgesetz wird die Zulässigkeit einer Organspende geregelt. Mit dem Transplantationsgesetz soll vor allem der Organhandel oder ein anderer Missbrauch mit Organen verhindert werden. Außerdem soll mit dem Transplantationsgesetz ein einheitliches Vorgehen bei der Operation - also der Transplantation des Organs - erreicht werden.

So ist im Transplantationsgesetz etwa geregelt, dass die einzelnen Prozesse - Organentnahme, Organvermittlung und Organtransplantation - stets getrennt voneinander ablaufen müssen. Hat also z. B. ein Arzt ein Organ entnommen, darf er später nicht auch die Transplantation durchführen.

Bei der Organspende muss zwischen der Organspende nach dem Tod und der Lebendspende unterschieden werden. Bei Letzterer wird einer lebenden Person ein Organ oder Gewebe entnommen. Das ist aber nur möglich nach ausdrücklicher Zustimmung des einwilligungsfähigen und volljährigen Patienten und sofern eine Organspende nach dem Tod nicht zur Verfügung steht. Außerdem kann er das Organ/Gewebe nach § 8 Transplantationsgesetz nur an bestimmte Personen spenden, also z. B. im Rahmen einer Ehe, Lebenspartnerschaft oder Lebensgemeinschaft.

Des Weiteren gilt laut dem Transplantationsgesetz die sog. Entscheidungslösung. Jeder Bürger kann sich ab seinem 16. Lebensjahr frei für oder gegen eine Organspende entscheiden. Jede Krankenversicherung muss ihren Versicherten in regelmäßigen Abständen diesbezüglich Aufklärungsmaterial zukommen lassen. Eine Pflicht zur Organspende gibt es jedoch nicht. Wer sicherstellen möchte, dass sein ausdrücklicher Wunsch berücksichtigt wird - und zwar unabhängig davon, ob er Organe spenden möchte oder nicht -, sollte ihn schriftlich festlegen. Hierzu bietet sich zwar nicht unbedingt das Testament an. Aber man kann sich einen Organspendeausweis besorgen oder seinen Willen in einer Patientenverfügung festhalten.

Außerdem muss in den Entnahmekrankenhäusern nach § 9b Transplantationsgesetz mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden, der sich unter anderem um den gesamten Prozess der Organspende kümmert. Daneben müssen die Transplantationszentren - z. B. Krankenhäuser - nach § 10 Transplantationsgesetz unter anderem Wartelisten der Patienten führen, die ein Spenderorgan benötigen.

Ein Lebendorganspender ist aufgrund des Transplantationsgesetzes besser abgesichert, da er gegen die Krankenkasse des Organempfängers einen Anspruch auf Krankenbehandlung hat. Außerdem hat er wegen Arbeitsunfähigkeit für sechs Wochen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und danach einen Anspruch auf Krankengeld. Der Arbeitgeber des Spenders muss diese Kosten zwar übernehmen, kann aber von der Krankenversicherung des Organempfängers Kostenerstattung verlangen. Gehen die Beeinträchtigungen des Patienten nach einer Spende über das normale Maß hinaus, wird sogar ein Schadensfall angenommen, bei dem die Unfallversicherung einstandspflichtig wird.

Sollte sich eine Versicherung jedoch weigern, die Kosten für die Behandlung zu übernehmen, kann ein Patientenanwalt bestimmt weiterhelfen.

(VOI)

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