344 Anwälte für Vorläufiger Rechtsschutz | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Siegwart
sehr gut
Rechtsanwalt Holger Siegwart
SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW Inc., 1799 Bayshore Highway, Suite 150, Burlingame, CA 94010, USA 3394.0213070948 km
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Holger Siegwart
aus 29 Bewertungen Holger Siegwart und sein Team haben uns bestens betreut. Tiefe Expertise, professionelle Beratung und … (08.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Engelhardt Dipl.-Mediator
Rechtsanwalt Volker Engelhardt Dipl.-Mediator
Fachanwälte Engelhardt, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main 6825.7795148362 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Volker Engelhardt Dipl.-Mediator
Profil-Bild Rechtsanwalt Eric Wolf
sehr gut
Rechtsanwalt Eric Wolf
Kanzlei Kutzner & Kollegen GbR, Georg-Rückert-Straße 10, 55218 Ingelheim am Rhein 6794.5280710777 km
Persönliche Rechtsberatung in Ingelheim und Umgebung!
Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Eric Wolf gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Sehr gute Begleitung durch die Verhandlungen. (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Magnus von Treyer
sehr gut
Rechtsanwalt Magnus von Treyer
p11 Rechtsanwälte Seitz und von Treyer, Bayerstr. 13, 80335 München 7118.3417935955 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz bietet Herr Rechtsanwalt Magnus von Treyer
aus 67 Bewertungen Lufthansa hatte unsere Reise geändert und gleichzeitig unser Gepäck verloren. Herr von Treyer hat auf perfekte Weise … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Özer Tuncay
Rechtsanwalt Özer Tuncay
Tuncay&Barcin Law Office, Saray Mah. Gülen Sok. No:10 Alanya-Antalya-Türkei, 10, 07400, Alanya, Türkei 9225.2682738103 km
Öffentliches Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Özer Tuncay hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz
aus 8 Bewertungen Herr Tuncay hat vor sechzehn Jahren alle unsere Forderungen gegenüber dem Bauträger, von dem wir ein Grundstück … (15.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt / Advokat Rašid Haračić
sehr gut
Rechtsanwalt / Advokat Rašid Haračić
Advokat Haračić Rašid, Hamdije Kreševljakovića 64/III, Sarajevo 71 000, Bosnien-Herzegowina 7825.0566339504 km
Erfolg generiert Wachstum
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt / Advokat Rašid Haračić ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Vorläufiger Rechtsschutz
aus 19 Bewertungen Sehr kompetente und freundliche Beratung, zeitnahe und verlässliche Zusammenarbeit. (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Silja Maul
Rechtsanwältin Dr. Silja Maul
Dr. Maul Janson-Czermak Eska Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten, Böcklinstr. 42, 68163 Mannheim 6850.0399759191 km
Erbrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Silja Maul ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Vorläufiger Rechtsschutz
(13.07.2020) Sehr freundlich und hilfsbereit war sehr zufrieden
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Hügel
Rechtsanwalt Marc Hügel
Frommer Rechtsanwalts PartG mbB, Beethovenstr. 12, 80336 München 7118.2461870446 km
Urheberrecht & Medienrecht • Zivilprozessrecht • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Hügel ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Vorläufiger Rechtsschutz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vorläufiger Rechtsschutz

Fragen und Antworten

  • Vorläufiger Rechtsschutz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vorläufiger Rechtsschutz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vorläufiger Rechtsschutz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Vorläufiger Rechtsschutz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vorläufiger Rechtsschutz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Vorläufiger Rechtsschutz meint ein gerichtliches Verfahren zur Erlangung einer schnellen aber nur vorläufigen Entscheidung in einem Rechtsstreit. Das Verfahren wird aufgrund seines auf die Sicherung eines Anspruchs bzw. der Sicherung einer wegen des Anspruchs oder einer Geldforderung durchgeführten Zwangsvollstreckung gerichteten Schutzes auch als einstweiliger Rechtsschutz bezeichnet. Wegen des relativ schnellen Erlangens einer Entscheidung ist umgangssprachlich auch der Begriff Eilverfahren gebräuchlich. Das Recht auf vorläufigen Rechtsschutz folgt dabei aus dem im Grundgesetz enthaltenem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz.

Eine Vorwegnahme der späteren Entscheidung in dem erst nach Erhebung der Klage geführten Rechtsstreit in der Hauptsache ist im als Nebensache geltenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich ausgeschlossen. Nur bei drohenden unverhältnismäßig großen oder irreparablen Schäden darf eine einstweilig getroffene Entscheidung mit dem Inhalt erfolgen, dass ein Anspruch ausnahmsweise befriedigt wird. Bei einem Hinauszögern der Klage durch den Antragsteller im einstweiligen Verfahren kann der Antragsgegner ihn zur Erhebung der Hauptsacheklage verpflichten.

Der einstweilige Rechtsschutz der Zivilprozessordnung (ZPO) wird wie folgt abgegrenzt:

Arrest

Als Arrest wird der vorläufige Rechtsschutz in einem Zivilprozess bezeichnet, der auf die Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen eines Anspruchs, der in eine Geldforderung übergehen kann, oder eine Geldforderung gerichtet ist. Zuständiges Gericht für die Anordnung des Arrests ist dabei das Amtsgericht oder das Gericht der Hauptsache. Der Arrest dient einem Gläubiger dabei zur Abwehr einer drohenden Verschlechterung seiner Vermögenslage. So etwa, wenn eine Veräußerung von Vermögenswerten durch den Schuldner oder dieser durch wiederholten Umzug den Zugriff auf vorhandenes Vermögen zu erschweren droht. Einen entsprechenden Arrestgrund muss der Betroffene vor Gericht glaubhaft machen. Die Glaubhaftmachung kann dabei durch eidesstattliche Versicherung erfolgen. Insbesondere bei einer fehlenden Glaubhaftmachung kann das Gericht die Anordnung des Arrests von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Der Schuldner kann wiederum durch eine eigene Sicherheitsleistung die Vollziehung des Arrests verhindern und dessen Aufhebung beantragen. Gegen die Anordnung kann ein vom Arrest Betroffener aber auch Widerspruch einlegen, der zu einem Widerspruchsverfahren nach den Regeln der ZPO führt. Die Vollziehung des Arrests erfolgt je nachdem gegen wen oder was er sich richtet beispielsweise durch Pfändung, die Eintragung einer Hypothek in das Grundbuch oder durch Verhaftung des Schuldners bzw. weniger einschneidende Maßnahmen wie etwa der Wegnahme von Pass oder Ausweispapieren.

Einstweilige Verfügung bzw. einstweilige Anordnung

Eine einstweilige Verfügung soll vor dem Verlust eines auf Leistung gerichteten Anspruchs schützen oder ein Rechtsverhältnis vorläufig regeln. Beispiele für Ersteres ist etwa das Verbot über ein Grundstück zu verfügen, solange über ein Vorkaufsrecht noch nicht entschieden ist. Beispiel für eine einstweilige Verfügung im Rahmen eines Rechtsverhältnisses ist etwa die Frage der Weiterbeschäftigung nach vorausgegangener Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, deren Wirksamkeit noch nicht rechtskräftig festgestellt worden ist. Einstweiliger Rechtsschutz soll in diesen Fällen den bestehenden Zustand erhalten, solange noch keine endgültige Entscheidung durch Beschluss oder Urteil vorliegt. Nur ausnahmsweise kann im Wege der Leistungsverfügung auch eine Befriedigung bestimmter Ansprüche erfolgen. Häufige Fälle sind dabei

(GUE)

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