3.507 Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht | Seite 147

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Rechtsanwältin Gordana Pavlovic
Kanzlei Gordana Pavlovic, Arminiusstraße 2, 90402 Nürnberg 7013.621641941 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Wirtschaftsstrafrecht unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Gordana Pavlovic
aus 6 Bewertungen Frau Pavlovic ist eine ausgezeichnete Rechtsanwältin. Sie nimmt sich mit sehr viel Sachverstand, Empathie und Zeit der … (11.06.2018)
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Rechtsanwalt Jan Ellerbrock
Ellerbrock + Lenius Rechtsanwälte Fachanwälte, Albert-Schweitzer-Str. 34, 38226 Salzgitter 6814.827717804 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wirtschaftsstrafrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jan Ellerbrock gerne zur Verfügung
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Rechtsanwalt Matthias von Rymon Lipinski
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„Mut ist die wichtigste Eigenschaft eines Anwalts!" (Robert F. Kennedy)
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias von Rymon Lipinski – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Wirtschaftsstrafrecht

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wirtschaftsstrafrecht

Fragen und Antworten

  • Wirtschaftsstrafrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wirtschaftsstrafrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wirtschaftsstrafrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wirtschaftsstrafrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wirtschaftsstrafrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Das Wirtschaftsstrafrecht ist ein Teilgebiet des Strafrechts, das Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität sanktioniert. Bei den Wirtschaftsstraftaten handelt es sich beispielsweise um Insolvenzdelikte, Korruptionsdelikte und Steuerstraftaten. Die Delikte finden sich in verschiedenen Gesetzen.

Im Strafgesetzbuch (StGB) wird der Betrug (§ 263 StGB) und auch spezielle Betrugsvarianten (Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Versicherungsbetrug, Kreditbetrug, Erschleichen von Leistungen) unter Strafe gestellt. Außerdem ist im Bereich der Wirtschaftskriminalität die Untreue (§ 266 StGB) und als spezielle Form der Untreue die Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB) oder Unterschlagung (§ 246 StGB) relevant. Spezielle Straftaten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Wirtschaftsrecht stehen, sind die Insolvenzstraftaten, also beispielsweise die Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB), die Gläubigerbegünstigung (§ 283c Strafgesetzbuch), die Schuldnerbegünstigung (§283d StGB) und die Bankrottdelikte (§§ 283, 283a Strafgesetzbuch).

Weitere Wirtschaftsstraftaten finden sich im Steuerrecht zum Beispiel die Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung, kurz: AO).

Im Gesellschaftsrecht sind ebenfalls Straftaten aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität normiert. Beispiele: Laut dem Handelsgesetzbuch (HGB) sind Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit (§§ 130a, 177a HGB), Verletzung der Geheimhaltungspflicht (§ 333 HGB) und unrichtige Darstellung (§ 331 Handelsgesetzbuch) strafbar. Das Aktiengesetz (AktG) stellt ebenfalls unrichtige Darstellung (§ 400 AktG), falsche Angaben (§ 399 Aktiengesetz), Pflichtverletzung bei Verlust (§ 401 AktG) und die Verletzung der Geheimhaltungspflicht (§ 404 Aktiengesetz) unter Strafe. Das Genossenschaftsgesetz (GenG) ordnet die Strafbarkeit von falschen Angaben (§ 147 GenG), Pflichtverletzung bei Verlust (§ 148 GenG) und die Verletzung der Geheimhaltungspflicht (§151 Genossenschaftsgesetz) an. Das GmbH-Gesetz (GmbHG) sanktioniert letztere ebenfalls (§ 85 GmbHG) sowie Pflichtverletzung bei Verlust (§ 84 GmbHG), falsche Angaben (§ 82 GmbH-Gesetz) u.a. 

Als strafrechtliche Sanktionen kommen Freiheitsstrafe und Geldstrafe in Betracht.

Weitere Folgen einer Wirtschaftsstraftat sind beispielsweise Führerscheinentzug, Berufsverbot oder Kündigung. Darüber hinaus können Wirtschaftsstraftaten zivilrechtliche Ansprüche aus dem Schadensersatzrecht nach sich ziehen.

Weil das Wirtschaftsstrafrecht spezielles Wissen erfordert, ist für einige Delinkte die Wirtschaftsstrafkammer (Landgericht) zuständig. 

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