Kapitalanlagebetrug: Kryptobetrug, Anlagebetrug

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Das Trading mit Aktien und anderen Kapitalanlagen im Internet ist häufig durch unseriöse Plattformen und betrügerische Broker manipuliert, welche hohe Renditen versprechen. Sobald Probleme mit der Auszahlung auftreten und der Verdacht auf Online-Anlagebetrug besteht, stehen dem Opfer mehrere Wege offen. 

Zunächst ist es wichtig, die Anzeichen eines betrügerischen Brokers zu erkennen, welcher durch den Aufbau von persönlichem Vertrauen und der Ausnutzung von Schwächen des Anlegers gekennzeichnet ist. Bei nicht erfolgter Auszahlung oder wenn der Broker immer mehr Geld fordert, fühlen sich viele Opfer hilflos und realisieren oft zu spät, einem Betrug zum Opfer gefallen zu sein. Abgesehen von der Möglichkeit, selbst oder durch einen Anwalt eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten, was allerdings vorrangig der Verfolgung der Betrüger dient und nicht der Geldwiederbeschaffung, empfiehlt sich die Inanspruchnahme eines auf Kapitalanlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalts. 

Sollten Sie Opfer eines Kapitalanlagebetrugs geworden sein, ist es essenziell, schnellstmöglich rechtliche Expertise in Anspruch zu nehmen. Die Rechtsanwaltskanzlei KSR besitzt umfassende Fachkenntnisse im Wirtschaftsstrafrecht sowie im Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht, um Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen. 

Unsere Anwälte sorgen dafür, dass alle Beweise für das Vorliegen eines Kapitalanlagebetrugs umgehend gesichert und sämtliche für einen Strafantrag erforderlichen Formalitäten ordnungsgemäß eingehalten werden. Wir vertreten Sie auch gerne im sog. Adhäsionsverfahren, um Ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 

Wir beraten und vertreten seit über 19 Jahren als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken / Sparkasse sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern.

Wir vertreten mittelständische Unternehmen aber auch Privatleute gegenüber Banken. Dabei ist Gegenstand der Vertretung zum einen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, insbesondere die Rückforderung gezahlter Gelder, aber auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche der beratenden Banken.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen, Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets – von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen.


KSR Rechtsanwaltskanzlei
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Foto(s): Siegfried Reulein


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