71 Anwälte für Anwaltshaftung
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Rechtstipps von Anwälten für Anwaltshaftung
Fragen und Antworten
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Was macht einen guten Anwalt für Anwaltshaftung aus?
Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Anwaltshaftung übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Anwaltshaftung gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild. -
Anwaltshaftung: Wann brauche ich einen Anwalt?
Da das Fachgebiet Anwaltshaftung viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Anwaltshaftung wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. -
Anwaltshaftung: Wie kann ein Anwalt helfen?
Streitigkeiten im Bereich Anwaltshaftung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
Als Anwaltshaftung wird die Haftung eines Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten bezeichnet. Eine Anwaltshaftung kommt aber nur in Betracht, wenn tatsächlich ein Vertrag nach § 675 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zwischen den Parteien geschlossen wurde – was wohl bei privat erteilten Ratschlägen abzulehnen ist –, der Jurist im Rahmen des Mandatsumfangs eine Pflichtverletzung begangen hat und dem Mandanten daraus ein Vermögensschaden entstanden ist. Der Mandant kann dann Schadenersatz von seinem Advokaten verlangen.
Eine Pflichtverletzung ist anzunehmen, wenn der Jurist gegen eine seiner Anwaltspflichten, die unter anderem in den §§ 43 ff. BRAO-Bundesrechtsanwaltsordnung zu finden sind, verstoßen hat. Das sind etwa eine Verletzung der Schweigepflicht oder der Aufklärungspflicht z. B. über das Prozessrisiko oder die Folgen von einem Prozessvergleich, eine fehlerhafte bzw. unterbliebene Fristberechnung, die zu einem Fristversäumnis geführt hat oder der Verstoß gegen eine Hinweispflicht. Letzterer kommt beispielsweise in Betracht, wenn der Mandant im Rahmen seiner Scheidung nicht auf die Möglichkeit der Verjährung der Ansprüche auf den Zugewinnausgleich hingewiesen wurde. Selbst bei Mandatsende muss der Anwalt den Klienten belehren, z. B. ob Rechtsbehelfe eingelegt werden können und welche Fristen dabei zu beachten sind.
Doch selbst wenn eine Pflichtverletzung des Anwalts festgestellt wurde, so wird eine Anwaltshaftung nicht automatisch bejaht. Die Vertragsverletzung muss vielmehr ursächlich gewesen sein für den entstandenen Schaden. Ein solcher wird abgelehnt, wenn ein Vergleich der Vermögenslagen des Mandanten nach der Pflichtverletzung und ohne die Pflichtverletzung keine Abweichungen ergibt, sog. Differenzhypothese. Wenn also z. B. aufgrund der Säumnis des Anwalts ein Versäumnisurteil zulasten des Mandanten ergeht und das Urteil auch nach Einspruch bestehen bleibt, so hätte der Mandant den Rechtsstreit auch ohne den Fehler des Anwalts verloren. Die Pflichtverletzung wäre daher nicht ursächlich für den Schaden gewesen. Hat der Anwalt dagegen seinem Mandanten z. B. zu einem offensichtlich aussichtslosen Zivilprozess geraten, so sind die vom Mandanten zu zahlenden Prozesskosten vom Juristen verursacht worden. Er muss daher sowohl die entstandenen Gerichtskosten als auch die Anwaltskosten des Gegners übernehmen und darf ferner seine eigenen Anwaltsgebühren nicht vom Kunden verlangen. Kurz: Der Mandant muss finanziell so gestellt werden, als hätte er die Klage nie eingereicht.
Dabei ist aber zu beachten, dass der Mandant im Rahmen der Anwaltshaftung beweispflichtig ist. So muss er unter anderem nachweisen, dass der Rechtsanwalt eine Pflichtverletzung begangen hat, die bei ihm zu einem Schaden geführt hat. Da ein Anwalt zwingend eine Haftpflicht – sog. Berufshaftpflicht – abschließen muss, bleibt der Mandant auch nicht auf seinem Schaden sitzen, sofern er vom Advokaten verursacht worden ist. Übrigens: Sofern der Jurist erkennt, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist, muss er den Versicherungsfall unverzüglich seiner Versicherung melden.
Die Anwaltshaftung kann mit einer Haftungsbeschränkung eingegrenzt werden. Hierfür werden entweder AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) verwendet oder Individualvereinbarungen zwischen den Anwälten und ihren Mandanten getroffen.
(VOI)
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