71 Anwälte für Aufklärungspflicht
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Aufklärungspflicht
Fragen und Antworten
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Aufklärungspflicht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Aufklärungspflicht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Aufklärungspflicht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Aufklärungspflicht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Aufklärungspflicht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
Eine Aufklärungspflicht ergibt sich im Rahmen eines Schuldverhältnisses. Darunter ist die Verpflichtung zu verstehen, Umstände, die für die Entscheidungen des jeweils anderen relevant sind, unaufgefordert mitzuteilen. Grundlage einer solchen Verpflichtung ist entweder ein häufig als Vertrag getätigtes Rechtsgeschäft oder ein sich kraft Gesetz ergebendes Schuldverhältnis wie etwa eine Geschäftsführung ohne Auftrag. Eine solche kann sich etwa durch Hilfeleisten bei einem Unfall ergeben.
Für frühere Entscheidungen wichtige Umstände
Die Aufklärungspflicht bezieht sich dabei auf Umstände, nach denen jemand, wären sie bekannt gewesen, sein früheres Verhalten ausgerichtet hätte. Ein Beispiel dafür ist etwa ein Käufer, der, hätte der Verkäufer ihm die verschwiegenen erheblichen Mängel des Fahrzeugs offenbart, dieses nicht erworben hätte. Anstelle einer Anfechtung ist in solch einem Fall auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag samt Forderung von Schadenersatz denkbar. Grund dafür ist Pflichtverletzung aufgrund der nicht nachgekommenen Aufklärungspflicht.
Aufklärungspflichten im Rahmen des Mandatsverhältnisses
Von Bedeutung ist die Aufklärungspflicht insbesondere im Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Zugrunde liegt dem Verhältnis dabei in der Regel ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Gewisse Pflichten bestehen aber auch bereits im Rahmen der Vertragsanbahnung. So muss ein Anwalt unverzüglich mitteilen, dass er ein Mandat nicht annehmen wird.
Aufklärung über Fristen und Folgen
Sonst kann eine dadurch bedingte Fristversäumnis - z. B. die für die Klage gegen eine Kündigung maßgebenden drei Wochen, weil Kündigungsschutz bestehen könnte, die Frist für den Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt oder den naheliegenden Zeitpunkt einer Verjährung - Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.
Diese Pflicht zur Einhaltung von Fristen gilt im Rahmen des anwaltlichen Mandats umso mehr. Das betrifft vor allem die für das Durchsetzen von Ansprüchen relevanten Fristen wie etwa Fragen der Verjährung. Eine Belehrung darüber muss auch noch nach Mandatsende erfolgen. Wichtig ist natürlich auch, über notwendigerweise vom Mandanten vorzunehmende Handlungen aufzuklären. Über die Folgen, die ein angebotener Vergleich mit sich bringt, muss ein Anwalt ebenfalls aufklären.
Aufklärung über Aussichtslosigkeit eines Rechtsstreits
Aufzuklären ist außerdem über mögliche Rechtsmittel wie etwa eine Berufung oder Revision. Nicht zuletzt ist auch über die besonderen Risiken des beschrittenen Rechtswegs aufzuklären. Das gilt insbesondere, wenn eine abweichende - für den Mandanten negative - Rechtsprechung der obersten Gerichte existiert. Daher muss ein Anwalt seinen Mandanten, bevor er etwa Revision einlegt, über deren naheliegendes Scheitern aufklären. Denn Anwälte müssen den sichersten Weg aufzeigen, wollen sie einer Haftung entgehen.
(GUE)
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