69 Anwälte für Aufklärungsfrist
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Aufklärungsfrist
Fragen und Antworten
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Aufklärungsfrist: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Aufklärungsfrist sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Aufklärungsfrist: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Aufklärungsfrist umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Aufklärungsfrist und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.
Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen. -
Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Mandant und Anwalt verbindet ein sogenannter Geschäftsbesorgungsvertrag. Dieser Vertrag verpflichtet den Anwalt gegenüber seinem Mandanten neben der sorgfältigen Sachverhaltsaufklärung zu einer umfassenden Beratung. Dies beinhaltet insbesondere die richtige Fristberechnung und Aufklärung über Fristen. Ansonsten droht der Eintritt einer Fristversäumnis. Diese stellt eine Pflichtverletzung dar, aufgrund derer der Mandant gegebenenfalls Schadenersatz vom Anwalt bzw. dessen Haftpflicht verlangen kann. Eine Aufklärungsfrist ist in diesem Zusammenhang als rechtzeitige Aufklärung des Sachverhalts zu verstehen, auf dem das weitere Vorgehen und insbesondere eine spätere Prozessführung aufbauen. Die Aufklärungsfrist ist dementsprechend mit Blick auf fristgemäßes und somit erfolgreiches Handeln zu verstehen. Die Aufklärungsfrist orientiert sich dabei am jeweiligen Fall.
Rechtzeitige Aufklärung im Mandatsverhältnis
So gibt beim Vorgehen gegen die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die 3-Wochen-Frist für die Klage im Kündigungsschutzprozess den entscheidenden Ausschlag. Soll der Verwaltungsakt einer Behörde angegriffen werden, kommt es darauf an, spätestens einen Monat nach dessen Bekanntgabe Widerspruch einzulegen. Nicht zuletzt spielt für das erfolgreiche Durchsetzen eines Anspruchs, etwa auf Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall oder aus Gewährleistung aufgrund Kaufvertrag wegen einer mangelhaften Sache, die jeweils einschlägige Verjährung eine Rolle. Eine einheitliche Länge der Aufklärungsfrist existiert daher nicht. Erkennt ein Anwalt zudem im Rahmen seiner Mandatsübernahme, dass er weitere Informationen zur Ermittlung eines Sachverhalts benötigt, muss er sich um eine ergänzende Aufklärung bemühen, insbesondere indem er seinen Mandanten weiter befragt oder bislang fehlende Unterlagen verlangt. Die Frist zur Aufklärung im Anwaltsmandat ist dabei nicht zu verwechseln mit der bei der Vergabe von Aufträgen zur Feststellung unangemessen niedriger Angebote vorgesehenen Aufklärungsfrist gegenüber einem Bieter. Das gilt ebenso für die im Rahmen einer Arzthaftung entscheidende Aufklärungsfrist eines Arztes gegenüber Patienten hinsichtlich der Risiken einer medizinischen Behandlung. Der Patient soll durch eine möglichst frühzeitige Aufklärung die Möglichkeit haben, sich ausreichend über das Für und Wider eines Eingriffs Gedanken zu machen.
(GUE)
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