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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Aufklärungsfrist
Fragen und Antworten
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Aufklärungsfrist: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Aufklärungsfrist umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Aufklärungsfrist und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Aufklärungsfrist: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Aufklärungsfrist sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
Mandant und Anwalt verbindet ein sogenannter Geschäftsbesorgungsvertrag. Dieser Vertrag verpflichtet den Anwalt gegenüber seinem Mandanten neben der sorgfältigen Sachverhaltsaufklärung zu einer umfassenden Beratung. Dies beinhaltet insbesondere die richtige Fristberechnung und Aufklärung über Fristen. Ansonsten droht der Eintritt einer Fristversäumnis. Diese stellt eine Pflichtverletzung dar, aufgrund derer der Mandant gegebenenfalls Schadenersatz vom Anwalt bzw. dessen Haftpflicht verlangen kann. Eine Aufklärungsfrist ist in diesem Zusammenhang als rechtzeitige Aufklärung des Sachverhalts zu verstehen, auf dem das weitere Vorgehen und insbesondere eine spätere Prozessführung aufbauen. Die Aufklärungsfrist ist dementsprechend mit Blick auf fristgemäßes und somit erfolgreiches Handeln zu verstehen. Die Aufklärungsfrist orientiert sich dabei am jeweiligen Fall.
Rechtzeitige Aufklärung im Mandatsverhältnis
So gibt beim Vorgehen gegen die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die 3-Wochen-Frist für die Klage im Kündigungsschutzprozess den entscheidenden Ausschlag. Soll der Verwaltungsakt einer Behörde angegriffen werden, kommt es darauf an, spätestens einen Monat nach dessen Bekanntgabe Widerspruch einzulegen. Nicht zuletzt spielt für das erfolgreiche Durchsetzen eines Anspruchs, etwa auf Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall oder aus Gewährleistung aufgrund Kaufvertrag wegen einer mangelhaften Sache, die jeweils einschlägige Verjährung eine Rolle. Eine einheitliche Länge der Aufklärungsfrist existiert daher nicht. Erkennt ein Anwalt zudem im Rahmen seiner Mandatsübernahme, dass er weitere Informationen zur Ermittlung eines Sachverhalts benötigt, muss er sich um eine ergänzende Aufklärung bemühen, insbesondere indem er seinen Mandanten weiter befragt oder bislang fehlende Unterlagen verlangt. Die Frist zur Aufklärung im Anwaltsmandat ist dabei nicht zu verwechseln mit der bei der Vergabe von Aufträgen zur Feststellung unangemessen niedriger Angebote vorgesehenen Aufklärungsfrist gegenüber einem Bieter. Das gilt ebenso für die im Rahmen einer Arzthaftung entscheidende Aufklärungsfrist eines Arztes gegenüber Patienten hinsichtlich der Risiken einer medizinischen Behandlung. Der Patient soll durch eine möglichst frühzeitige Aufklärung die Möglichkeit haben, sich ausreichend über das Für und Wider eines Eingriffs Gedanken zu machen.
(GUE)
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