127 Anwälte für Zeugnis | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Malte Brix
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Malte Brix
Vy – Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte, Glücksburger Str. 174, 24943 Flensburg 6624.7095921034 km
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Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Öffentliches Baurecht • Beamtenrecht • Schulrecht • Baurecht & Architektenrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Malte Brix ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Zeugnis
aus 53 Bewertungen Dank der kompetenten Beratung durch Herrn Dr.Brix konnte der Sachverhalt mit der Handwerkskammer schnell gelöst werden … (17.12.2024)
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Kanzlei Eckehard Köhn, Kehdenstr. 25, 24103 Kiel 6687.5488355517 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Schulrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Eckehard Köhn ist Ihr Ansprechpartner für Zeugnis
aus 8 Bewertungen Herr Köhn ist ein sehr kompetenter, äußerst korrekter und sehr freundlicher Anwalt. Er ist immer ansprechbar und … (12.11.2024)
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Rechtsanwältin Mirjam Rose
Rose Rechtsanwälte, Reichensand 3, 35390 Gießen 6799.7993186607 km
Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Mirjam Rose hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Zeugnis
aus 75 Bewertungen haben gewonnen ohne großen Aufwand... war 2mal deswegen in Kassel und das wars schon (14.07.2024)
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Rechtsanwalt Tobias Friedrich
Friedrich & Kollegen Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart 6936.8875508606 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Zeugnis
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Rechtsanwalt Martin Becker
Ra Martin Becker, Regenstorstraße 40, 32657 Lemgo 6737.1219402233 km
Zivilrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Mediation • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Becker ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Zeugnis
aus 15 Bewertungen Herr Becker hat auf meine Frage noch am gleichen Tag geantwortet. Seine Bewertung des Sachverhalts wirkte kompetent … (28.11.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benedict Bock
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Rechtsanwalt Benedict Bock
Rechtsanwaltskanzlei Benedict Bock, Weberstraße 19 a, 55130 Mainz 6808.8024005316 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Verkehrsrecht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Zeugnis beantwortet Herr Rechtsanwalt Benedict Bock
aus 24 Bewertungen Mir wurde erstmals in meinem Berufsleben von meinem Arbeitgeber eine Aufhebungsvereinbarung vorgelegt. Nach der … (11.11.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin C. Over
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Rechtsanwältin Katrin C. Over
Kanzlei Katrin C. Over, Tengstraße 38, 80796 München 7117.492511912 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
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Frau Rechtsanwältin Katrin C. Over vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Zeugnis
aus 47 Bewertungen Frau RA Over konnte gut in meiner Nachricht verstehen, dass es sich um Ihr Gebiet dreht aber noch schneller Ihre … (13.12.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Zeugnis

Fragen und Antworten

  • Zeugnis: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Zeugnis umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Zeugnis und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Zeugnis: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Zeugnis sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Ein Zeugnis spielt nicht nur im Arbeitsrecht eine wichtige Rolle. So wie ein Arbeitszeugnis grundsätzlich Leistung und Verhalten eines Beschäftigten bewertet, so beurteilt das Zeugnis im Rahmen vom Schulrecht und Prüfungsrecht den Leistungsstand sowie das Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler. Dabei ist aber zu beachten, dass die Bundesländer jeweils eigene Schulgesetze haben, die voneinander abweichen können.

Während ein Zeugnis nach Ende der Schulzeit in früheren Zeiten lediglich als Empfehlungsschreiben diente, das explizit verlangt werden musste, so wurde nach Einführung der Schulpflicht in der Regel auch ein Zeugnis in Form eines „Schulentlassscheins" erteilt. Mittlerweile erhält jeder Schüler an einer öffentlichen Schule jedoch zweimal im Jahr ein Zeugnis, zunächst das Zwischenzeugnis und am Ende des Jahres das Jahreszeugnis - manche Privatschulen, wie etwa die Waldorfschulen, erteilen aber nur einmal im Jahr ein Zeugnis. Hinzu kommt noch das Abschlusszeugnis, sofern man erfolgreich den Hauptschul- oder Realschulabschluss bzw. das Abitur oder die Fachhochschulreife absolviert hat. Die jeweilige Schule muss ein Zeugnis erstellen; ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht.

Ob man ein gutes oder schlechtes Zeugnis bekommt, hängt davon ab, welche Leistungen man im Laufe des (Halb)Jahres erbracht hat. So kann das Nichtbestehen vieler Schulaufgaben oder mündlicher Prüfungen zum Sitzenbleiben führen, was auf dem Jahreszeugnis vermerkt wird. Grundsätzlich ist es so, dass man sitzenbleibt, wenn man in zwei Fächern mindestens die Note „5" hat. Über das Vorrücken oder Sitzenbleiben entscheidet die Klassenkonferenz, vgl. z. B. Art. 53 IV Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. Würde ein Schüler also z. B. aufgrund nachgewiesener erheblicher, aber unverschuldeter Beeinträchtigungen sitzenbleiben - wie etwa bei Krankheit oder bei nachgewiesenen psychischen Belastungen aufgrund der Trennung der Eltern oder Verlust eines Elternteils -, kann die Klassenkonferenz dennoch ein Vorrücken auf Probe gestatten.

Das Zeugnis ist - bis auf das Zwischenzeugnis - eine Urkunde, die neben einer Verbalbeurteilung auch eine Notenbewertung - Noten 1 bis 6 - enthält. Manche Lehranstalten nehmen auch die Fehlzeiten oder ein besonders Engagement des Schülers ins Zeugnis auf. Dabei sollte beachtet werden, dass es heutzutage sehr schwierig ist, ohne ein Abschlusszeugnis ein Studium oder eine Ausbildung zu beginnen. Wer z. B. sein Studium erfolgreich absolviert, erhält dann das sog. Hochschulzeugnis.

Ist man mit seinem Zeugnis unzufrieden, sollte man zunächst ein Gespräch mit dem Klassenlehrer suchen und klären, wie sich die Note berechnet hat. Da ein Zeugnis aber nicht nur eine Urkunde, sondern auch ein Verwaltungsakt ist, kann es angefochten werden. Unter Umständen erfolgt nach gerichtlicher Überprüfung eine Zeugniskorrektur.

(VOI)

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