Abgasskandal – Opel Corsa, Adam – Rückruf von 210.000 Opel-Benzin-PKW – Rückabwicklung Kaufvertrag
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Nach Medienberichten muss der Autobauer Opel auf Druck des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) tausende Fahrzeuge wegen überschrittener Abgasgrenzwerte zurückrufen. Nachdem im Rahmen des Dieselskandals zunächst ausschließlich Dieselmotoren im Fokus standen, sind nun abermals tausende PKW mit Benzinmotoren betroffen. Betroffenen Opel Kunden stehen damit gegebenenfalls Ansprüche auf Schadensersatz zu und/oder die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Bei dem Rückruf soll es sich um eine Zwangsmaßnahme handeln, nachdem Opel zuvor angekündigt hatte, eine fehlerhafte Funktion in der Abgasreinigung mit Hilfe einer Software freiwillig beseitigen zu wollen. Nach den Untersuchungen des KBA sollen die zulässigen Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide (NOx) deutlich übertroffen worden sein. Betroffen von dem Rückruf sind nach den Medienberichten etwa 210.000 Wagen in ganz Europa, darunter rund 54.000 in Deutschland.
Privatpersonen und Gewerbetreibende, deren Fahrzeuge von diesem Rückruf betroffen sind oder vermuten, dass sie einen von dem Abgasskandal betroffenen Pkw gekauft haben, sollten die möglichen Ansprüche – vor Durchführung einer etwaigen Nachbesserung – anwaltlich überprüfen lassen.
Gerne können Sie uns Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage, bzw. den ausgefüllten Fragebogen „Abgas-Skandal-Autokauf“ zusenden. Sie finden diesen unter http://rae-bogdanow.de/medien/pdf/Fragebogen-Abgas-Skandal-Autokauf.pdf
Wann ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?
Um von einem Kaufvertrag über einen Pkw zurückzutreten, benötigt der Käufer einen im rechtlichen Sinne ausreichenden Rücktrittsgrund. Ein solcher Rücktrittsgrund besteht, wenn der Wagen/Pkw nicht die vertraglich geschuldete Leistung erfüllt, oder mangelhaft ist, was nach unserer Einschätzung bei den manipulierten Abgaswerten zutrifft. Der Umstand, dass die betroffenen Pkw tatsächlich höhere Abgasemissionen verursachen, als dies von den Herstellern versprochen wurde, stellt einen wichtigen Grund dar, der es dem Käufer oder der Käuferin ermöglicht von dem Vertrag zurückzutreten. Vor der Erklärung des Rücktritts, sollte jedoch unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden, da mit der Rücktrittserklärung ggf. auch Rückgewährpflichten für den Käufer entstehen.
Fazit
Sollten Sie zu den betroffenen Kunden gehören, raten wir dringend zur zeitnahen Überprüfung Ihrer Ansprüche, da die Rechte aus dem Kaufvertrag an enge Verjährungs- und Ausschlussfristen gebunden sind. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen „Abgas-Skandal-Autokauf“ (http://rae-bogdanow.de/medien/pdf/Fragebogen-Abgas-Skandal-Autokauf.pdf) ausfüllen und uns per Telefax/E-Mail zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten. Daneben können Sie uns auch jederzeit telefonisch kontaktieren. Als Kanzlei für Verbraucherrecht sind wir seit Beginn des Dieselskandals im Jahr 2015 erfolgreich für betroffene PKW-Kunden tätig.
Bei Fragen zu dem Abgasskandal der Firma Opel und den weiteren Herstellern, sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als Kanzlei mit Bürostandorten bzw. Zweigstellen in München, Berlin und Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung stehen.
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