Abmahnung der BMW AG (Marken „BMW“ und „M“) durch die Rechtsanwälte KLAKA erhalten?
- 2 Minuten Lesezeit
Abermals wurde uns eine von Rechtsanwälten KLAKA mit Sitz in München für die BMW AG ausgesprochene Abmahnung zur Prüfung überlassen. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Marken „BMW“, „M“ und „M“ (Logo) in markenrechtsverletzender Weise genutzt zu haben. Die BMW AG sei Inhaberin dieser Marken und macht aufgrund der vermeintlichen Markenrechtsverletzung verschiedene Ansprüche geltend.
Vorab:
Ist Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung der BMW AG und der Rechtsanwälte KLAKA zugestellt worden? Dann stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Münster bundesweit für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. Wir haben Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts und helfen Ihnen gerne.
Kontakt unter: 0251 20 86 80 30 (Telefon) oder info@wd-recht.de (Mail)
Was fordert die BMW AG?
Die BMW AG lässt von den KLAKA Rechtsanwälten folgende Forderungen stellen:
- Unterlassung, d.h. Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Erteilung einer umfassenden Auskunft
- Erstattung der durch die Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren
Was ist zu tun?
Die Abmahnung der BMW AG sollte keinesfalls ignoriert werden. Von einem leichtfertigen Umgang mit der Abmahnung ist abzuraten. Denn die Gegenseite stellt nicht unerhebliche Forderungen und eine überstürzte und undurchdachte Reaktion auf die Abmahnung kann äußerst negative finanzielle Konsequenzen haben. Daher ist es absolut empfehlenswert, die Abmahnung rechtzeitig von Spezialisten auf dem Gebiet des Markenrechtes prüfen zu lassen. Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen - insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz - über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts.
Fristen beachten!
Zur Erfüllung der Ansprüche lässt die BMW AG kurze Fristen setzen. Diese müssen unbedingt im Auge behalten werden. Im Falle des reaktionslosen Fristablaufes droht unmittelbar die gerichtliche Inanspruchnahme durch die BMW AG. Ohne vorherige juristische Beratung sollte es der Abgemahnte jedoch nicht leichtfertig auf ein gerichtliches Verfahren ankommen lassen, da mit einem solchen Verfahren regelmäßig ein hohes Kostenrisiko einhergeht.
Nicht ratsam ist es jedoch, die der Abmahnung beigefügte (von den Gegnern vorformulierte) Unterlassungserklärung vorschnell ungeprüft zu unterzeichnen. Denn mit Abgabe der Erklärung geht eine erhebliche Bindungswirkung einher. Im Falle der Zuwiderhandlung ist eine hohe Vertragsstrafe zu zahlen. Zudem sind in der Erklärung Pflichten enthalten, die sich nicht ohne weiteres aus deren Wortlaut ergeben, so dass der Abgemahnte schneller gegen die Erklärung verstoßen kann, als ihm bewusst ist. Bestenfalls sollte daher rechtzeitig ein Spezialist auf dem Gebiet des Markenrechts zu Rate gezogen werden. Wir kennen den Gegner bereits und können Sie daher optimal beraten.
Unsere Expertentipps lauten daher:
- Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
- keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
- Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
- Fachanwalt kontaktieren.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30 kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück. Weitere Infos zum Thema Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung finden Sie hier.
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