Abmahnung der brandt.legal Rechtsanwälte für die Tecxos GmbH wegen KN95 und FFP2 Masken erhalten?

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Abmahnung der brandt.legal Rechtsanwälte für die Tecxos GmbH wegen KN95 und FFP2 Masken wegen FFP2 und KN95 Masken erhalten?


Wenn Sie eine Abmahnung der brandt.legal Rechtsanwälte für die Tecxos GmbH wegen KN95 und FFP2 Masken erhalten haben, können wir Ihnen helfen.

Uns wurde eine Abmahnung der brandt.legal Rechtsanwälte für die Tecxos GmbH wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße bei KN95 und FFP2 Masken zugespielt.

Wir haben bereits in der Vergangenheit über ähnliche Abmahnungen bereichtet. Dies können Sie für Desinfektionsmittel nachlesen, hier (klicken!).


Unsere Warnung vorweg:

  • Wir raten: Eine Abmahnung von brandt.legal immer anwaltlich prüfen zu lassen! Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB helfen Ihnen gerne.

  • Senden Sie uns das Abmahnungsschreiben per E-Mail an Oliver.Eiben@Rieck-Partner.de zu. Wir helfen sofort und geben eine unverbindliche Ersteinschätzung.

  • Reagieren Sie indem Sie einen Anwalt einschalten! Unsere Fachanwälte und Anwälte beraten Sie gerne. Ignorieren Sie die Abmahnung brandt.legal Rechtsanwälte für die Tecxos GmbH nicht.

  • Wir überprüfen Abmahnungen. Unwirksame Abmahnungen können wir zurückweisen. Profitieren Sie von unserer Expertise.

  • Leisten Sie keine Zahlungen brandt.legal Rechtsanwälte und die Tecxos GmbH ohne vorherige Prüfung.

  • Unterzeichnen Sie auf keinen Fall eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung!


I. Die Abmahnung der brandt.legal Rechtsanwälte für die Tecxos GmbH - KN95 und FFP2

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, er habe Masken bei Ebay zum Verkauf angeboten und die Masken mit KN95 und FFP2 beworben.

Folgende Verstöße werden vorzuhalten: 

• Im Angebot auf eBay soll der Empfänger angegeben haben, dass das zu erwerbende Produkt über eine europäische Schutzklasse verfüge. 

In dem Angebot auf eBay soll der Empfänger auch angegeben haben, dass das zu erwerbende Produkt über ein CE/FFP 2 Zertifikat verfüge bzw. eine FFP2-Maske sei . 

• Das Produkt sei in diesem Fall nicht an eine Gesundheitseinrichtung oder „systemrelevante“ Einrichtung (wie die Polizei, die Feuerwehr etc.) geliefert worden. 

• Es sei außerdem ein Testkauf durchgeführt worden. Der Ware des Testkaufs habe angeblich keine Marktverkehrsfähigkeitsbescheinigung der zuständigen Marktüberwachungsbehörde mit der Auskunft beigelegen, dass es sich um persönliche Schutzausrüstung handelt, die nach der Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie (Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung – MedBVSV) und nicht nach der Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung (EU) 2016/425) bereitgestellt werden (s.u. Ziff. 3.3.).


II. Die Forderung der brandt.legal Rechtsanwälte für die Tecxos GmbH - KN95 und FFP2

  • Der Empfänger wird aufgefordert das beanstandete Verhalten zu unterlassen und dazu eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
  • Der Empfänger wird außerdem aufgefordert, die Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert in Höhe von 20.000, - Euro zzgl Post- und Telekommunikationspauschale und Steuern in Höhe von insgesamt 1.142,14 Euro zu zahlen.
  • Der Empfänger wird dazu aufgefordert einen Schadenersatz gemäß § 9 S. 1 UWG durch Herausgabe eines Verletzergewinns zu zahlen. 


III. Die Rechtslage

1. PSA-Verordnung (EU) 2016/425 und CE-gekennzeichnete Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken)

Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken) sind Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes und haben die Zweckbestimmung, den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen zu schützen. Sie werden ebenso als Medizinprodukte angesehen. 

Um partikelfiltrierende Halbmasken rechtmäßig in Europa in den Verkehr zu bringen, muss für diese ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425 mit einer Benannten Stelle und einer Baumusterprüfung durchgeführt werden. Nicht jede Masken darf entsprechend der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 CE-gekennzeichnet werden.

Weitere Rechtliche Hinweise dazu haben wir bereits in der Vergangenheit gegeben und vor Abmahnungen bei FFP2 und KN95 Masken gewarnt. Nachzulesen hier (klicken!).


2. Ausnahmen für PSA - KN95 und FFP2 Masken

Die MedBVSV (Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung) regelt derzeitige Ausnahmemöglichkeiten. In § 9 wird die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen im Kontext der COVID-19-Bedrohung geregelt.

Demnach dürfen persönliche Schutzausrüstungen im Sinne des Artikels 3 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/425 auf dem deutschen Markt durch einen Wirtschaftsakteur im Sinne des Artikels 3

Nummer 8 der Verordnung (EU) 2016/425 bereitgestellt werden, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • Die zuständigen Behörden der Bundesländer können unter bestimmten Voraussetzungen das Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstung gemäß § 9 der Verordnung zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie (Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung – MedBVSV) genehmigen.
  • PSA, die nach Maßgabe des § 9 Abs. 2 MedBVSV von der zuständigen Marktüberwachungsbehörde als verkehrsfähig angesehen werden, sind von ihr mit einer Bestätigung zu versehen, die jeder Abgabeeinheit beizufügen ist und Auskunft darüber gibt, dass es sich um PSA handelt, die nach der MedBVSV und nicht nach der Verordnung (EU) 2016/425 bereitgestellt werden, § 9 Abs. 3 MedBVSV.


3. Ist Werbung mit einem CE-Kennzeichen für FFP2 und KN95 Masken erlaubt?

  • Wenn ein Produkt nicht bzw. nicht über eine konforme CE-Kennzeichnung verfügt, dürfen Masken nicht nach der PSA Verordnung (EU) 2016/425 in den Verkehr gebracht werden. 
  • Typischerweise genügen KN95-Atemschutzmasken nicht den Anforderungen der Norm DIN EN 149:2009-08 . Auf KN95 Masken dürfen daher auch keine CE-Kennzeichnungen angebracht werden. Die KN95- Atemschutzmasken sind auch keine FFP2-Masken und dürfen die Bezeichnung FFP2-Masken nicht tragen.


IV. Achtung Vertragsstrafe

Durch Unterzeichnung der Unterlassungsverpflichtungserklärung setzen Sie sich einem erheblichen Risiko aus. Erneute Verstöße führen nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Verwirkung einer Vertragsstrafe. Verpflichten Sie sich nicht zu mehr als nötig! Eine voreilig abgegebene Unterlassungserklärung kann im Falle einer verwirkten Vertragsstrafe für Sie mit weiteren erheblichen Kosten verbunden sein.

  • Expertentipp: Geben Sie eine Unterlassungserklärung niemals ohne anwaltliche Prüfung ab. Eine Vertragsstrafe ist schnell verwirkt. Wenn Sie voreilig eine Unterlassungserklärung abgeben, kann ein erneuter Verstoß sofort eine empfindliche Vertragsstrafe nach sich ziehen.


V. Fristen bei Abmahnung durch brandt.legal Rechtsanwälte für die Tecxos GmbH im Wettbewerbsrecht nicht ignorieren

Auf keinen Fall sollten Sie eine Abmahnung durch brandt.legal Rechtsanwälte für die Tecxos GmbH und die darin enthaltenen Fristen schlicht ignorieren. Anderenfalls leitet die Gegenseite möglicherweise gerichtliche Schritte ein. Meistens enthalten Abmahnungen auch einen ausdrücklichen Hinweis darauf, dass der/die Abmahnende sich „die Einleitung gerichtlicher Schritte vorbehält“. Andererseits soll das aber auch kein Grund zur Beunruhigung sein – schon eine Erstberatung hilft hier weiter.

  • Expertentipp: Fristen nicht ignorieren!


VI. Bei Abmahnungen im Wettbewerbsrecht ist unter anderem immer zu prüfen:

  • Liegt ein Wettbewerbsverhältnis vor
  • Liegt ein Wettbewerbsverstoß vor?
  • Sind geforderte Zahlungen für Wettbewerbsverstöße zu hoch angesetzt?
  • Ist der Gegenstandswert für Wettbewerbsverstöße übersetzt?
  • Ist eine geforderte Unterlassungserklärung für Wettbewerbsverstöße möglicherweise zu weitreichend?
  • Soll eine Unterlassungserklärung für Wettbewerbsverstöße überhaupt abgegeben werden?
  • Liegt möglicherweise Rechtsmissbrauch vor?


VII. Und wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen?

  • Schon wenn eine zu prüfenden Voraussetzung nicht gegeben ist – etwa weil es sich bei einem „Verstoß“ nicht um eine Marktverhaltensregelung handelt oder wenn Rechtsmissbrauch vorliegt – ist die Abmahnung unbegründet. Die Klärung dieser Fragen kann im Einzelfall kompliziert sein. Daher sollte die wettbewerbsrechtliche Abmahnung immer durch einen spezialisierten Anwalt erfolgen.
  • Selbst wenn die Ansprüche dem Grunde nach bestehen, kann z. B. die Höhe der Rechtsverfolgungskosten zu hoch bemessen sein. Wenn Ihnen eine Abmahnung der brandt.legal Rechtsanwälte für die Tecxos GmbH vorliegt, prüfen wir dies für Sie.
  • Abmahnungen ist regelmäßig – auch in diesem Fall der Abmahnung der Tecxos GmbH und brandt.legal Rechtsanwälte – eine Unterlassungsverpflichtungserklärungen beigefügt. Diese können aber zu weit gefasst und damit nachteilig für den Abgemahnten/die Abgemahnte sein. Wenn Ihnen eine Abmahnung der Tecxos GmbH und brandt.legal  vorliegt, unterschreiben Sie nicht voreilig! Lassen Sie die Abmahnung und beigefügte Unterlassungserklärungen prüfen!


VIII. Noch Fragen zu Wettbewerbsverstößen und zum Wettbewerbsrecht?

Sollen wir für Sie die Rechtmäßigkeit einer durch Tecxos GmbH  und brandt.legal  ausgesprochenen wettbewerbsrechtliche Abmahnung überprüfen? Dann schreiben Sie uns gleich hier eine Nachricht oder senden Sie uns eine E-Mail.

  • Rieck & Partner RechtsanwältembB helfen weiter, wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Tecxos GmbH  und brandt.legal erhalten haben – schnell, kompetent, bundesweit! Schreiben Sie uns direkt hier eine Nachricht!




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