Abmahnung der CYFIRE Rechtsanwälte für Folkert Knieper (Marions Kochbuch)

  • 3 Minuten Lesezeit

Fotoklau bei Marions Kochbuch

Die Abmahnungen für Fotografien wegen Marions Kochbuch reißen nicht ab, die geforderten Lizenzbeträge sind dabei nach meiner Einschätzung fast immer deutlich überhöht. Nunmehr erfolgen die Abmahnungen ausschließlich im Namen des Folkert Knieper als Fotograf persönlich. Vertreten wird Herr Knieper hier durch die Anwaltskanzlei CYFIRE Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main. Meist werden Abmahnungen ausgesprochen, die eine Rechtsverletzung in den sozialen Medien wie Facebook oder Google betrifft.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine erhebliche Anzahl von Nutzern über die Bildersuchmaschinen wie Google auf die Webseite Marions Kochbuch kommen, daher dienten die Fotos nicht nur der Verbildlichung dort befindlicher Kochrezepte und Beschreibungen, sondern sei darüber hinaus ein zentrales Werbemittel der Webseite Marions Kochbuch, die als professionelle Werbefläche vermarktet wird. Dabei gehöre Marions Kochbuch seit ca. 20 Jahren zu den meist genutzten, werbefinanzierten Online-Kochbüchern im deutschsprachigen Raum.

Nach dem Vortrag der Anwälte in der Abmahnung hält Herr Knieper ein eingerichtetes Fotostudio mit Fototisch und Beleuchtung für die Fertigung der Fotografien bereit. Diese Schilderung soll dazu dienen, Herrn Knieper mit einem professionellen Fotografen zu vergleich, was für die Berechnung des Schadensersatzes nützlich sein kann. In der Abmahnung wird folgendes gefordert:

  • Löschung der Fotografie vom Server
  • Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz für eine Fotografie nach MFM in Höhe von 3.432,00 EUR
  • entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.054,10 EUR
  • Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von 4.486,10 EUR.

Einschätzung Abmahnung der CYFIRE Rechtsanwälte für Marions Kochbuch

Urheberrechtliche Abmahnungen des Folkert Knieper (vormals Geltendmachung durch VerwaltungsGmbH) sind seit Jahren bekannt, insbesondere gibt es schon einschlägige Rechtsprechung. Meist sind die vorgeworfenen Verletzungen, die auf die Webseite Marions Kochbuch zurückzuführen sind, nicht von der Hand zu weisen. Deshalb sollte die Abmahnung - die meist vorab per E-Mail übersandt wird - unbedingt ernst genommen werden. Vor allem sind die meist kurz gesetzten Fristen unbedingt zu beachten, da anderenfalls ein einstweiliges Verfügungsverfahren von der Gegenseite eingeleitet werden kann, welches zu unnötigen Kosten führen kann.

Die Forderungshöhe des Schadensersatzes stellt sich meist als fraglich dar. Bei einer Verletzung von Urheberrechten errechnet sich der Schaden meist auf Grundlage der so genannten Lizenzanalogie. Wie hoch die Lizenz anzusetzen ist, ist meist umstritten. Die Gegenseite hat hier die MFM-Tabelle zugrunde gelegt, was in den meisten Fällen nicht durchsetzbar sein dürfte. Außerdem sollte die Unterlassungserklärung modifiziert werden, da diese doch recht weitreichend von der Gegenseite formuliert ist. Weiterhin sollte man die Abmahnkosten und den Lizenzschaden aus der Unterlassungserklärung streichen, da sie zur Zahlung verpflichtet, sollte man die Erklärung unterschreiben. Außerdem sind Zahlungsvereinbarungen nicht notwendiger Bestandteil einer Unterlassungserklärung und damit auch nicht notwendig für die Ausräumung der Wiederholungsgefahr.

Was kann ich für Sie tun?

Unsere Kanzlei vertritt Mandanten seit Jahren im Bereich Urheberrecht, insbesondere auch im Fotorecht. Sollten Sie auch eine Abmahnung der Anwälte CYFIRE, z.B. wegen einer Veröffentlichung auf Google MyBusiness für Marions Kochbuch erhalten haben, schicken Sie mir diese einfach per E-Mail an info@wettbewerbsrecht-berlin.de zu und Sie erhalten umgehend eine kostenlose Ersteinschätzung und den Vorschlag für das weitere Vorgehen, insbesondere der Einschätzung, ob die Höhe der geforderten Kosten gerechtfertigt erscheint. Für die Beweissicherung ist es sinnvoll, wenn Sie vor der Löschung der Fotografie einen Screenshot der bisherigen Nutzung fertigen, damit ich einen Einblick in die konkrete Abmahnsituation habe.

Die Vorgehensweise bei entsprechenden Abmahnungen ist immer ähnlich, insbesondere im Prozessrecht sollte man über die speziellen Kenntnisse des Urheberrechts verfügen. Ich konnte außergerichtlich schon für Mandanten Vorteile durchsetzen, teilweise die Abmahnung sogar gänzlich zurückweisen.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Katrin Freihof

Beiträge zum Thema