Abmahnung der Klaka Rechtsanwälte für die BMW AG

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Erneut liegt uns eine Abmahnung der Klaka Rechtsanwälte vor, die für die BMW AG Rechtsverletzungen behaupten und verfolgen. Wir haben bereits in der Vergangenheit über solche Abmahnungen berichtet, vgl.

Was ist Gegenstand des Vorwurfs der Klaka Rechtsanwälte und der BMW AG?

Gegenstand des Vorwurfs ist hier der Verstoß gegen Marken der BMW AG. Gerügt wird der nicht autorisierte Verkauf von Motorabdeckungen für Fahrzeuge der Marke BMW unter Verwendung des Zeichens „M Power“. Durch den Verkauf verletze der Unternehmer Marken der BMW AG aus der M-Zeichenserie, so die Wort-Bild-Marke „M“, die Wortmarken „M“, „M Power“, „M Performance“, „M Sport“, „M Bike“ und „MDrive“. Dabei wird zusätzlich auf die Bekanntheit der Marke abgestellt, die durch ein angehängtes Gutachten illustriert werden soll. 

Neben einer Markenverletzung aufgrund einer Doppelidentität wird der Vorwurf auch mit unmittelbarer Verwechslungsgefahr und Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne sowie mit Rufausbeutung begründet. 

Was fordern die Klaka Rechtsanwälte für die BMW AG?

Klaka Rechtsanwälte fordern für ihre Mandantin

  • die Abgabe einer Unterlassungserklärung (angedrohte Vertragsstrafe laut Muster: 20.000,00 EUR)
  • Schadenersatz hinsichtlich sämtlicher –auch künftiger- Schäden dem Grunde nach anzuerkennen
  • Auskunft und Rechnungslegung (konkretisiert)
  • Herausgabe entsprechender Belege
  • Vernichtung der streitgegenständlichen Waren und Nachweis hierüber
  • Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 400.000,00 EUR

Wie sollte man sich nach Erhalt einer Abmahnung der BMW AG verhalten?

Die Abmahnung selbst macht bereits deutlich, dass es hier nicht um Bagatellforderungen geht. Dazu kommt noch, dass erst nach erteilter Auskunft weiterer Schadenersatz gefordert werden wird. In keinem Fall sollte die Abmahnung ignoriert werden. Ebenso deutlich ist davon abzuraten, die Forderungen ungeprüft zu erfüllen. Bei einem direkten Kontakt mit dem Rechtsvertreter der Klaka Rechtsanwälte drohen Nachteile. In einem solchen Gespräch herrscht keine Waffengleichheit, sodass hier eine Übervorteilung ebenso möglich ist, wie nachteilhafte Einlassungen des Abgemahnten. 

Eine solche Abmahnung gehört in die Hände eines versierten Fachanwalts (wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung? – finden Sie die notwendigen Infos hier), der das Markenrecht nicht nur an der Oberfläche kennengelernt hat. Der Fachanwalt wird die Vorwürfe auf ihre Berechtigung hin prüfen, um dann unter Beachtung der Interessen des Mandanten zusammen mit ihm die richtige Reaktion zu festzulegen.  

Angesichts der hohen finanziellen Forderungen, die mit Blick auf den Lizenzschadenersatz noch nicht beziffert sind und angesichts der mindestens 30-jährigen strafbewehrten Bindung durch das Unterlassungsversprechen sowie mögliche Nachteile durch das Auskunftsverlangen, sollte die Abmahnung sehr ernst genommen werden.

Kostenfreie telefonische Ersteinschätzung durch versierte Fachanwälte

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Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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