Abmahnung der VAN KEIZER HOLLAND-SHOP.COM B.V. wegen Lebensmittel bei Amazon - ich berate auch Sie

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Hier in der Kanzlei wurde mir eine Abmahnung der DORNKAMP Rechtsanwäkte  für die VAN KEIZER HOLLAND-SHOP.COM B.V. wegen Set-Angeboten von Lebensmitteln bei Amazon zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:


Um bei Amazon ein Produkt exklusiv verkaufen zu können, ohne dass andere Verkäufer sich anhängen können, nutzen Amazon-Seller gerne Set-Angebote: Ein Markenprodukt wird zusammen mit einem weiteren Produkt, in der Regel ein Produkt mit einer Eigenmarke des Sellers als Set angeboten. Andere Verkäufer können sich an diese ASIN nicht anhängen, da diese nicht in der Lage sind, den Set-Bestandteil des zusätzlich angebotenen Markenproduktes auszuliefern.

In der Abmahnung wird u.a. gerügt, dass ein Lebensmittel zusammen mit einem anderen Produkt als Set bei Amazon angeboten wurde.



Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor. Es werden ferner Auskunftsansprüche und Schadenersatzansprüche geltend gemacht sowie Abmahnkosten.


Meine Einschätzung: 

In der Abmahnung wird behauptet, dass derartige Setangebote eine unlautere Behinderung nach §§ 3,4 Nr. 4 UWG sein sowie eine Irreführung.


Tatsächlich nimmt das Oberlandesgericht Köln bei derartigen Set-Angeboten bei Amazon eine gezielte Behinderung an.



Das OLG Köln legt die Amazon-Richtlinien (an die sich Amazon im Übrigen teilweise pikanterweise selbst nicht hält) als wettbewerbsrechtlich relevant aus. Ein Produkt dürfe nur einmal bei Amazon im Katalog hinterlegt werden. Ein weiterer Faktor kann der sachliche Zusammenhang der Set-Bestandteil des sein.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de seit über 20 Jahren Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Sie haben auch eine Abmahnung von der VAN KEIZER HOLLAND-SHOP.COM B.V. erhalten?


Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Dornkamp  für die VAN KEIZER HOLLAND-SHOP.COM B.V. erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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