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Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen des Films „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ in Internettauschbörse

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Die Kanzlei Waldorf Frommer mit Sitz in München mahnt zurzeit aufgrund des Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung wegen Filesharings des Films „X-Men: Zukunft ist Vergangenheit“ im Auftrag der Rechteinhaberin Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, Dritten illegal den Film in Internettauschbörsen zum Download zur Verfügung gestellt zu haben.

Aus diesem Grund verlangt die Kanzlei im Auftrag der Rechteinhaberin von den Anschlussinhabern:

  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 215,- € sowie
  • Schadensersatz in Höhe von 600,- €.

Weder unterschreiben noch zahlen:

Keinesfalls sollten Sie als Betroffener ohne vorherige juristische Überprüfung einen Zahlungsvorgang einleiten.

In der Rechtsprechung hat sich bzgl. Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing eine differenzierte Kasuistik entwickelt.

Im Gegensatz zu Unterlassungs- und Aufwendungsersatzansprüchen setzen Schadensersatzansprüche ein „Verschulden“ voraus. Allein aus der Tatsache, dass ein Internetanschluss unterhalten wird, kann nicht der Rückschluss auf die Einstandspflicht des Anschlussinhabers gezogen werden. Gerade in Drittbeteiligungsfällen, wenn etwa die Rechtsverletzung durch einen Mitbewohner oder das Kind begangen wurde, kann eine Verantwortlichkeit so häufig ausgeschlossen werden. Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, können die geltend gemachten Zahlungsansprüche gemindert werden.

Eine Verantwortlichkeit ist also immer einzelfallabhängig und bedarf der Überprüfung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Juristen.

Ebenso sollte die Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschrieben werden. Dies könnte als Schuldanerkenntnis aufgefasst werden. Darüber hinaus sind die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen häufig zu weit formuliert, wodurch der Anschlussinhaber weit mehr Verpflichtungen als notwendig eingeht. Man ziehe nur in Betracht, dass die Unterlassungserklärung den Erklärenden mindestens 30 Jahre bindet und bei weiterer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von mehreren Tausenden Euro zur Folge hat.

Deshalb ist es unerlässlich, einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, der Ihnen dabei hilft, das bestehende Kosten- und Prozessrisiko zu minimieren.

Aber beachten Sie die kurz bemessenen Fristen. Die Abmahnung darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da die geltend gemachten Ansprüche auch gerichtlich durchsetzbar sind, was dazu führt, dass auf Sie zusätzliche Gerichtskosten zukommen können. Deshalb wird zur unverzüglichen Kontaktierung eines Rechtsanwalts geraten.

Wir bieten kostenlose Erstberatung:

Unsere Kanzlei greift auf eine langjährige Expertise im Bereich des Urheberrechts zurück und bietet Ihnen eine kostenlose Erstberatung.

Wir verfügen über einschlägige Erfahrungen mit den bekannten Abmahnkanzleien und sind daher in der Lage, eine fundierte Rechtseinschätzung und Risikobewertung zu liefern.

Nach Mandatserteilung bearbeiten wir Ihren Fall unverzüglich und fristgerecht.

Bei uns erfahren Sie eine persönliche und enge Beratung, Kostentransparenz und eine unkomplizierte Mandatsabwicklung. Weiter bieten wir:

- bundesweit tätig bei Abmahnungen
- kein Termin vor Ort notwendig
- wir vertreten Mandanten aus ganz Deutschland
- schnelle Kommunikation per Telefon, E-Mail und Fax
- kostenfreie Ersteinschätzung am Telefon
- Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag
- Modifizierung der Unterlassungserklärung, wenn nötig
- unkomplizierte Tipps und Hilfestellung von einem Experten im Bereich Filesharing
- professionelle Hilfe mit persönlicher Erstberatung vom Rechtsanwalt

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