Abmahnung: Kanzlei Lentze Stopper für DAZN Ltd.| Streamingnutzung

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Die Kanzlei Lentze Stopper aus München mahnt im Auftrage der DAZN Limited aus Großbritannien erneut den Inhaber eines Gastronomiebetriebs wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ab.

Über die DAZN Limited:

DAZN ist ein kostenpflichtiger Streamingdienst, der seit August 2016 betrieben wird und Sportübertragungen über das Internet anbietet. Im deutschsprachigen Raum hat DAZN insbesondere Sportübertragungsrechte an Spielen der UEFA Champions League und der Bundesliga.

Inhalt der Abmahnung:

In der Abmahnung wird dem Betreiber eines Gastronomiebetriebs vorgeworfen, eine Fußballübertragung in seiner Gaststätte ausgestrahlt zu haben, ohne dass hierfür erforderliche gewerbliche Abonnement erworben zu haben.

Ähnliche Abmahnungen:

In der Vergangenheit haben wir schon vermehrt über ähnliche Abmahnungen durch die Kanzlei Lentze Stoppe für die DAZN Ltd. berichtet.

Forderungen aus der Abmahnung:

Der abgemahnte Gastronomiebetreiber wird seitens der Rechtsanwälte Lentze Stopper aufgefordert, die angeblich illegalen Übertragungen zu stoppen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Es wird zudem auf angeblich bestehende Schadensersatzansprüche verwiesen, welche sich nach den Gebühren für ein Jahresabonnement berechnen und 4.788,00 € betragen sollen. Darüber hinaus wird die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 1.088,60 € gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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