Abmahnung IPPC und Mathé wegen unerlaubter Musikverwendung in Werbevideos bei Instagram

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei IPPC für B1 Recordings oder eine Berechtigungsanfrage der Kanzlei Mathé wegen unerlaubter Musiknutzung auf Instagram erhalten? 

In diesem Rechtstipp erfahren Sie, was es damit auf sich hat und wie man am besten darauf reagiert.
 
Was ist der Inhalt der Schreiben?

In den Schreiben wird erklärt, dass die jeweilige Kanzlei einen Musikverlag oder einen Tonträgerhersteller vertritt, der Inhaber der exklusiven Nutzungsrechte an einer bestimmten Komposition oder Musikaufnahme ist. Weiter heißt es, dass man für die Nutzung einer Musikaufnahme in einem kommerziellen Instagram-Reel eine extra Lizenz des Rechteinhabers benötigt.

Dies trifft insofern zu, als die kommerzielle Nutzung von Musik in Werbevideos von den Musikfirmen nicht über die GEMA oder die GVL an die Social Media Plattformen lizenziert wird. Ein Rechteerwerb über Insta, YouTube oder TikTok ist also nicht möglich.

In den Musikrichtlinien von Meta (Instagram) wird darauf auch ausdrücklich hingewiesen: "Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt." (Stand: 26.03.2024)

Was ist der Unterschied zwischen einer Abmahnung und einer Berechtigungsanfrage?

In einer Abmahnung  wird man sofort zur Unterlassung und zur Zahlung von Abmahnkosten und Schadensersatz aufgefordert, während dies bei einer Berechtigungsanfrage erst passiert, wenn man keine Lizenz vorlegen kann. 
 
Wie sollte man reagieren? 

Es empfiehlt sich, auch auf eine Berechtigungsanfrage nur mit anwaltlicher Hilfe zu antworten. So können Abmahnkosten, die durch die nachfolgende Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung entstehen, eventuell vermieden werden. Auch den meist hohen Schadensersatz sollte man anwaltlich überprüfen lassen.  

Ihre Vorteile, wenn Sie uns einschalten:

  • Beratung per E-Mail und Telefon
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Gerne besprechen wir mit Ihnen mögliche Handlungsalternativen. Wenn Sie Hilfe benötigen, senden Sie bitte das erhaltene Schreiben per E-Mail an

  • info@dr-ingeschneider.de 

oder melden Sie sich unverbindlich zu einem kostenlosen ersten Telefonat unter

  • Tel. 089-520 469 81 


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