Abmahnung | u.a. für SSD Media und Computer UG

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Es wird darüber berichtet, dass ein Rechtsanwalt aus Berlin für mehrere Unternehmen Abmahnungen wegen des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht verschickt.

Inhalt der Abmahnung:

Der Rechtsanwalt aus Berlin mahnt unter anderem im Auftrag für die Unternehmen SSD Media und Computer UG, Juwelier Chronotage GmbH, Wetega UG, Acario UG, Sachse Vertriebs GbR und iOcean UG ab.

Bei einer Abmahnung im Auftrag der SSD Media und Computer UG wurde dem Abgemahnten vorgeworfen, dass im Verpackungsregister „LUCID“ keine Registrierung vorgefunden werden konnte. Eine ähnliche Abmahnung wurde im Auftrag der Juwelier Chronotage GmbH versendet.

Eine Registrierung im Verpackungsregister ist notwendig, wenn systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland in den Verkehr gebracht werden und beim Endkunden ankommen. Diese Verpackungen müssen lizenziert werden.

In weiteren Abmahnungen wurden Verstöße gegen das Elektrogesetz, Verstöße gegen die Preisangaben, irreführende Versandangaben sowie fehlerhafte Widerrufsbelehrungen abgemahnt.

Forderung aus der Abmahnung:

Die Abgemahnten werden aufgefordert, dass sie ihre Registrierung im Verpackungsregister nachweisen sollen.

Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird entweder verlangt oder vorbehalten. Die entstandenen Rechtsanwaltskosten werden geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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