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Abmahnung Studio Pesket wegen Produktfotos von Only

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Das sollten Sie wissen

In der heutigen digitalen Welt werden immer mehr Produkte online angeboten und verkauft. Doch oft wissen private Verkäufer nicht, dass die Verwendung von Produktfotos Urheberrechte verletzt und zu teuren Abmahnungen führen kann. In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen aktuellen Fall einer urheberrechtlichen Abmahnung durch Studio-Pesket vorstellen. Studio-Pesket wird durch den Inhaber Hilmi Pesket vertreten. Die Abmahnung betrifft die Verwendung von Produktfotos der Modemarke Only auf der Plattform Kleinanzeigen.de.

Only Produktfotos

Hilmi Pesket behauptet, dass das Studio-Pesket im Bereich der Mode- und Produktfotografie tätig sei. Als gewerblicher Fotograf erstelle er Fotos von Modeprodukten für renommierte Modelabels wie z. B. Only. In der aktuellen Abmahnung von Studio-Pesket wird die Verletzung seiner angeblichen Urheberrechte an Only-Produktfotografien beanstandet. Ob Hilmi Pesket tatsächlich Urheber der Only-Produktfotos ist, wird nicht nachgewiesen.

Die Forderung von Hilmi Pesket

Für die Nutzung von einzelnen Only-Produktfotos in privaten Verkaufsanzeigen auf den genannten Plattformen fordert Hilmi Pesket erneut einen Schadensersatz in Höhe von 200 Euro pro Foto. Dies halten wir, zusammen mit einem wesentlichen Teil der deutschen Rechtsprechung, angesichts der Dauer und des Umfangs der Nutzung für stark überhöht.

Der Vorbehalt einer Strafanzeige

Besonders hervorzuheben ist, dass Hilmi Pesket sich das Recht vorbehält, eine Strafanzeige gemäß § 106 Abs. 1 UrhG zu stellen. Dieser Absatz in der Abmahnung wird durch Fettdruck blickfangmäßig hervorgehoben. Zahlt man nicht genau das, was Hilmi Pesket fordert, kommt es immer wieder auch tatsächlich zu Strafanzeigen. Eine Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzung kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Es gibt aber effektive Möglichkeiten der Strafverteidigung. Wir helfen gerne.

Unsere Einschätzung

Die Berechnung des Schadensersatzes im Wege der Lizenzanalogie zielt darauf ab, die fiktive Lizenzgebühr zu ermitteln, die die Parteien vernünftigerweise bei einem hypothetischen Abschluss eines Lizenzvertrags vereinbart hätten. Der Urheber kann also vom Verletzer die angemessene fiktive Lizenzgebühr als Schadensersatz verlangen.

Allerdings halten wir, wie bereits oben ausgeführt, eine Schadensersatzforderung von 200 Euro pro Foto für die vorübergehende Verwendung in privaten Verkaufsanzeigen für überhöht und keinesfalls angemessen. Zahlreiche Gerichtsurteile stützen unsere Ansicht, dass solche Forderungen oft überzogen sind.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie selbst eine ähnliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie nicht zögern, uns zu kontaktieren. Wir werden die Ihnen zugesandte Abmahnung sorgfältig prüfen und Ihnen rechtliche Beratung anbieten. Falls die Abmahnung unwirksam ist, kann sie zurückgewiesen werden. Unter Umständen haben Sie auch Anspruch auf Erstattung Ihrer Anwaltskosten durch den Abmahnenden. Dies ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich und muss individuell überprüft werden.

Kontaktieren Sie uns

Sie können uns gerne telefonisch kontaktieren oder uns die Abmahnung per E-Mail zusenden. Wir werden uns schnellstmöglich mit einer ersten Einschätzung bei Ihnen melden und die voraussichtlichen Kosten unserer Unterstützung mitteilen. Es ist von großer Bedeutung, rechtzeitig zu handeln und Ihre Rechte zu schützen, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.

Noch Fragen? Rufen Sie gleich an oder senden Sie uns eine E-Mail für ein Pauschalangebot!

Foto(s): Midjourney (Prompt: Lars Rieck)

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