Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wegen Novel Food

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Aktuell erreichte uns eine weitere Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. aus Berlin. Wir kennen diesen Gegner und das Vorgehen und können betroffenen Unternehmen eine kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung anbieten. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung nebst Telefonnummer via E-Mail an info@wd-recht.de und wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.


Worum geht es bei der Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V.?

Gegenstand der Abmahnung sind wettbewerbsrechtliche Ansprüche, die der Verband aufgrund seiner Befugnis nach § 8 Abs. 3 Ziff. 2 UWG, 3 Abs. 1 Ziff. 2 UWG geltend macht. Aktuell geht es um einen Vertrieb von angeblichen Novel Food Produkten als Lebensmittel. Den Betroffenen wird ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 2 VO (EU) 2015/2283 vorgeworfen. Hintergrund ist, dass die nach der Novel Food Verordnung erforderliche Genehmigung fehle. Der Betroffene würde demnach unlauter im Sinne des § 3a UWG handeln. Dies habe er nach § 8 UWG zu unterlassen.  Es wird eine umfangreiche Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrages von 238 € verlangt.


Wie sollte man auf die Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e.V. reagieren?

Wir kennen den Gegner und das Vorgehen sowohl aus Abmahnungsfällen als auch aus Klageverfahren. Neben der Frage, ob überhaupt ein Verstoß gegeben ist, ist auch zu prüfen, ob der Verband diesen Verstoß überhaupt im Rahmen des Wettbewerbsrechts rügen darf. Wir raten betroffenen Unternehmen aufgrund unserer Erfahrung dazu, die Abmahnung ernst zu nehmen und die Fristen zu beachten.

Weitere Infos zu der Abmahnung des VSW e.V. finden Sie z.B. hier:

Als auf das Wettbewerbsrecht spezialisierte Fachanwälte raten wir des Weiteren dazu, folgende Tipps zu beachten:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  •     Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite und keine vorschnelle Zahlung
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  •     Fachanwalt kontaktieren

Da der Verband Falle der Nichteinhaltung der Fristen in Bezug auf die Unterlassungserklärung auch Gerichtsverfahren führt, ist der wichtigste Rat, dass die Betroffenen die Abmahnung ernst nehmen und die Fristen beachten. Gleichzeitig sollte fachanwaltlich geprüft werden, ob es Ihrem konkreten Fall überhaupt aktuell überhaupt möglich und sinnvoll ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dies kann ein günstiger Weg sein, die Angelegenheit zu beenden. Eine vorschnelle Abgabe kann bei weiteren Verstößen aber auch zu horrenden Vertragsstrafen führen. Hintergrund ist die extreme Reichweite der Beseitigungspflichten vor Abgabe der Unterlassungserklärung. Die Abgabe einer auch eingeschränkten Unterlassungserklärung erfordert daher immer eine genaue Prüfung des Einzelfalls.


Dr. Wallscheid & Drouven - Unsere Leistung im Wettbewerbsrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit im Wettbewerbsrecht und Markenrecht zur Verfügung.

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts.

Wir haben bereits mehrfach über die Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb e. V. berichtet und vertreten seit einigen Jahren betroffene Mandanten. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung.

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