Abmahnung von Michaela Maurer durch HKMW Rechtsanwälte bei 3D-Druckprodukten - ich berate auch Sie
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Hier in der Kanzlei wurde mir wieder einmal eine Abmahnung von Michaela Maurer durch HKMW Rechtsanwälte bei 3D-Druckprodukten wegen Irreführung zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.
Zu der hier vorliegenden Abmahnung:
Michaela Maurer bietet bei eBay viele Produkte an, die im 3D-Druckverfahren hergestellt wurden.
Der abgemahnte eBay-Verkäufer verkauft ebenfalls Produkte, die im 3D-Druckverfahren hergestellt wurden.
In der Abmahnung wird gerügt, dass durch die gewählte Artikelüberschrift der Eindruck erweckt wurde, es würde sich um ein Original-Markenprodukt handeln. Tatsächlich war es ein Ersatzteil/Zubehörprodukt für ein Markenprodukte. Dies wurde im Wege eines Testkaufes festgestellt.
Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:
Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.
Neben Abmahnkosten nach einem Streitwert von 20.000,00 € werden unter anderem auch Testkaufkosten gefordert.
Meine Einschätzung:
Wenn ein Zubehör für ein Markenprodukt angeboten wird, muss deutlich gemacht werden, dass es sich nicht um ein Original-Markenprodukt handelt. Hier passieren oft Fehler, indem zum Beispiel in der Artikelüberschrift ausschließlich der Markenname des Herstellers mitaufgenommen wird, es jedoch keinerlei Hinweise auf eine Kompatibilität gibt. Ausführlich bespreche ich das Thema hier:
Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung ist weitreichend: In der Unterlassungserklärung geht es ganz grundsätzlich um den Bereich des Handels mit im 3D-Druckverfahren herstellbaren Verbrauchsgütern. Mit dieser Formulierung sind quasi so gut wie alle angebotenen Produkte von der Unterlassungserklärung umfasst.
Nicht nur das: Die Abmahnung bezieht sich auf ein eBay-Angebot. Die Unterlassungsverpflichtungserklärung gilt jedoch ganz grundsätzlich, egal auf welcher Plattform diese Produkte angeboten werden.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.
Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Sie haben auch eine Abmahnung von Michaela Maurer durch HKMW Rechtsanwälte bei 3D-Druckprodukten erhalten?
Wenn Sie auch eine Abmahnung von Michaela Maurer durch HKMW Rechtsanwälte bei 3D-Druckprodukten erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:
- Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).
- Schicken Sie mir eine E-Mail (rostock@internetrecht-rostock).
- Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.
Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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