Abmahnung wegen Markenverletzung „BVB“ und „Borussia Dortmund“ erhalten? Fachanwaltskanzlei hilft!
- 4 Minuten Lesezeit
Eine aktuelle Abmahnung der BVB Merchandising GmbH, ausgesprochen durch die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen liegt unserer Fachanwaltskanzlei aktuell zur Bearbeitung und Verteidigung vor. Wurden Sie auch abgemahnt?
Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, die Markenrechte der BVB Merchandising GmbH - einer Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA - verletzt zu haben. Folgende Marken sollen angeblich von unserem Mandanten unberechtigt verwendet worden sein:
- BVB
- Borussia Dortmund
- BVB 09 (Logo)
Sämtliche genannten Marken seien beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen und als Marke rechtlich geschützt. Unser Mandant soll laut Abmahnung im Internet auf eBay Masken, die gerade in der Corona-Pandemie populär wurden, zum Kauf angeboten haben und diese mit den genannten Marken beworben haben. Da es sich bei den Masken nicht um Ware handele, die von der BVB Merchandising GmbH selbst in den Verkehr gebracht wurde, liege eine Markenverletzung gemäß §§ 14, 15 MarkenG vor.
Vorsicht beim Verkauf von Masken!
Unabhängig von dem hier gerügten angeblichen Markenrechtsverstoß gilt beim Angebot von Masken eine erhöhte Vorsicht. Unserer Kanzlei sind mehrere Abmahnungen wegen angeblicher Rechtsverletzungen bekannt. Unter anderem ist nicht jeder Begriff zur Bewerbung einer sogenannten "Alltagsmaske" oder "Community-Maske" zulässig. Beispielsweise darf sie nicht als "Atemschutzmaske" beworben werden. Der Hintergrund ist folgender: Eine "Atemschutzmaske" muss über einen medizinischen Infektionsschutz verfügen und wird sodann zum Medizinprodukt (§ 3 Abs. 1 MPF). Als Medizinprodukt unterliegt sie sodann gem. §§ 19 ff. MPG einer klinischen Leistungsbewertungspflicht und bedarf einer CE-Kennzeichnung. Um diese zu erhalten, muss sie den Anforderungen des § 7 MPG genügen, eine Gebrauchsanleitung enthalten und den Namen und die Anschrift des Herstellers enthalten. Jeder Hersteller von Medizinprodukten muss gem. § 25 Abs. 1 MPG seine Tätigkeit entsprechend behördlich anzeigen. Dies zeigt: Liegt eine "Atemschutzmaske" vor, löst dies quasi als "Kettenreaktion" zahlreiche rechtliche Pflichten aus. Bei sogenannten "Alltagsmasken" oder "Community Masken" scheitert es wohl regelmäßig jedoch schon an dem Vorhandensein eines medizinischen Infektionsschutzes. Es ist beim Verkauf von Alltagsmasken äußerste Vorsicht geboten, um nicht in die Gefahr von Abmahnungen zu geraten - ganz unabhängig von einer etwaigen Markenverletzung. Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz berät und vertritt Onlinehändler und Unternehmen vorbeugend dahingehend, dass bei dem Verkauf von Produkten im Internet oder anderswo keine Abmahngefahr besteht. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit, wenn Sie ebenfalls eine vorbeugende Beratung Ihres Unternehens oder Onlineshops wünschen.
Markenverletzung:
In der konkreten Abmahnung der BVB Merchandising GmbH geht es um den Vorwurf einer Markenverletzung. Bei einer solchen kommt es zur erfolgreichen Verteidigung entscheidend auf die genauen Umstände des jeweiligen Sachverhalts an. Je nach Sachlage kann die Abmahnung zum einen komplett zurückgewiesen werden. Sofern die Abmahnung sich jedoch jedenfalls in Teilen als berechtigt erweisen sollte, kommt es auf die Findung einer gütlichen Lösung mit dem Ziel einer möglichst kostengünstigen Erledigung an. In jedem Falle sollten Sie bei Erhalt einer derartigen Abmahnung einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktieren, da dieser auf dem Gebiet des Markenrechts hoch spezialisiert ist. Wir stehen Ihnen gerne mit unserer kompetenten Hilfe als Fachanwälte in diesem Bereich und mit unserer jahrelangen Erfahrung zur Verfügung. Es kommt wie immer stark auf die Umstände des Einzelfalls an. Wichtig ist, dass eine Abmahnung nicht ignoriert wird. In diesem Fall stünden der Gegenseite nämlich gerichtliche Schritte offen, was zu höheren Kosten führen kann.
Forderungen:
Wegen der angeblichen Markenverletzung verlangt die Gegenseite von unserem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hierin soll unser Mandant versprechen, in Zukunft keine Markenverletzung zum Nachteil der BVB Merchandising GmbH zu begehen und im Falle eines Verstoßes eine Vertragsstrafe zu zahlen. Weiterhin wird ein Schadensersatz- und Auskunftsanspruch geltend gemacht. Anhand einer noch zu erteilenden Auskunft unseres Mandanten bezüglich erzieltem Gewinn u.a. wird in einem weiteren Schreiben ein konkreter Schadensersatzbetrag gefordert werden. Zudem verlangt die Gegenseite von unserem Mandanten die Erstattung der Rechtsanwaltskosten für den Ausspruch der Abmahnung, die mit 2.348,94 € berechnet werden.
Beachten Sie folgende Grundregeln, wenn Sie auch abgemahnt wurden:
- Bleiben Sie ruhig!
- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
- Unterzeichnen Sie die beigefügten Unterlassungserklärung nicht
- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen oder einer anderen Rechtsanwaltskanzlei erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.
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