Abmahnungen wegen illegalem Filesharing – Was tun?

  • 3 Minuten Lesezeit

Illegales Filesharing stellt eine häufige Ursache für urheberrechtliche Abmahnungen dar. Wenn Filme, Musik oder andere Werke ohne die Zustimmung des Rechteinhabers in Peer-to-Peer-Netzwerken geteilt werden, können Rechteinhaber wie Filmstudios oder Musikverlage rechtlich gegen die Verletzung vorgehen. Abmahnungen, die oft durch Kanzleien wie Frommer Legal verschickt werden, dienen dazu, Betroffene aufzufordern, das Filesharing einzustellen und eine finanzielle Entschädigung in Form eines Lizenzschadens in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr und Anwaltskosten zu leisten. Die KANZLEI 441 unter Rechtsanwalt Christian Radermacher bietet Unterstützung und rechtliche Beratung bei Abmahnungen wegen Filesharings, um betroffenen Personen durch gezielte Strategien beizustehen und hohe Kosten zu vermeiden.

Wie funktioniert Filesharing?

Filesharing beschreibt den Austausch von Dateien zwischen verschiedenen Nutzern im Internet. In der Regel geschieht dies über Peer-to-Peer-Netzwerke, bei denen Nutzer gleichzeitig Dateien hochladen und herunterladen. Bei der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Genehmigung wird das Recht des Urhebers verletzt, was zu rechtlichen Schritten führen kann.

Vorgehen bei einer Abmahnung

Wer eine Abmahnung wegen illegalem Filesharing erhält, sollte sofort reagieren. Hier sind die wichtigsten Schritte:

  1. Abmahnung prüfen lassen: Ein erfahrener Anwalt kann die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der Abmahnung überprüfen.
  2. Keine Original-Unterlassungserklärung unterschreiben: Die vorgelegte Erklärung bindet oft an weitreichende Pflichten, weshalb eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll sein kann.
  3. Beweissicherung: Dokumentieren Sie im Idealfall, wer den Anschluss wann genutzt hat, um so eine klare Verteidigung zu gewährleisten.
  4. Schadensersatzansprüche prüfen: Nicht jede Forderung ist gerechtfertigt. Die Höhe der Schadenersatzforderungen kann oft verhandelt oder angefochten werden. Denn der Anschlussinhaber trägt nicht immer die volle Verantwortung, insbesondere wenn mehrere Personen Zugriff auf den Internetanschluss haben. Es kann sinnvoll, die genaue Nutzung des Anschlusses zu dokumentieren und mögliche Mitnutzer zu benennen.

Welche Konsequenzen drohen bei einer Abmahnung?

Neben den Kosten für die Abmahnung selbst können zusätzliche gerichtliche Schritte wie Schadensersatzklagen oder einstweilige Verfügungen drohen. Daher ist es wichtig, rechtzeitig eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln, um unnötige Folgekosten zu vermeiden.

Fazit: Eine Abmahnung wegen illegalem Filesharing sollte ernst genommen werden. Rechtliche Beratung und eine überlegte Reaktion sind entscheidend, um hohe Kosten zu vermeiden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten oder sonstigen Beratungsbedarf im Medien- und Urheberrecht haben, freut sich Ihre KANZLEI 441 auf Ihre Kontaktaufnahme!


KANZLEI 441

Rechtsanwalt Christian Radermacher

Nimrodstr. 10

90441 Nürnberg

www.kanzlei441.de

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Foto(s): RA Radermacher, KANZLEI 441, Nürnberg, Deutschland; KI-generiert


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