Achtung beim Immobilienkauf: Keine Garantie für baurechtliche Unbedenklichkeit!"

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Im Immobilienrecht gibt es oft Unklarheiten und Missverständnisse bezüglich der Beschaffenheitsgarantien beim Kauf von Immobilien. Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt (AZ: 6 U 210/22) verdeutlicht die Problematik und bietet wichtige Einblicke für alle, die mit dem Gedanken spielen, eine Immobilie zu erwerben.

Was war der Fall?

Im verhandelten Fall kaufte die Klägerin eine Wohnung, die sie später aufgrund fehlender Baugenehmigung und daraus resultierender baurechtlicher Probleme zurückgeben wollte. Sie argumentierte, dass der Verkäufer die Wohnung mit einer Beschaffenheitsgarantie verkauft hatte, was eine Gewährleistung für die baurechtliche Unbedenklichkeit einschließen müsste.

Die rechtliche Bewertung

Das Gericht entschied jedoch, dass die bloße Bezeichnung als "Wohnung" im Kaufvertrag keine spezifische Beschaffenheitsgarantie für die baurechtliche Unbedenklichkeit darstellt. Es wurde betont, dass ein allgemeiner Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag – wie er oft vorkommt – grundsätzlich zulässig ist und nicht von einer etwaigen Beschaffenheitsgarantie abweicht.

Wichtige Punkte für Käufer

Besichtigung und Dokumentation: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Dokumente und Genehmigungen vor dem Kauf überprüft werden. Eine einfache Besichtigung der Immobilie reicht nicht aus, um die rechtlichen Bedingungen des Objekts vollständig zu erfassen.


Vertragsklauseln verstehen: Klären Sie, welche Gewährleistungsausschlüsse im Vertrag stehen und inwiefern diese Ihre Rechte als Käufer einschränken können. Spezielle Garantien müssen ausdrücklich vereinbart werden.


Rechtliche Beratung einholen: Vor dem Unterzeichnen eines Kaufvertrags ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, insbesondere wenn es um komplexe Fragen wie Baugenehmigungen und andere öffentlich-rechtliche Anforderungen geht.


Fazit

Dieses Urteil unterstreicht die Notwendigkeit, beim Immobilienkauf sorgfältig zu agieren und sich nicht allein auf allgemeine Beschreibungen oder Zusicherungen zu verlassen. Als Käufer sollten Sie sich umfassend informieren und absichern, um nicht nach dem Kauf mit unvorhergesehenen rechtlichen Problemen konfrontiert zu werden.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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